E-Commerce-Recht

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…finden Sie 273 Urteile zum E-Commerce-Recht.

Beratungsfelder E-Commerce-Recht

E-Commerce-Recht:

  • Beratung von der neuen Geschäftsidee bis zur Umsetzung
  • Sicherung von Schutzrechten von Internet-Projekten
  • laufende Beratung und Begleitung von Internet-Projekten
  • Beratung über Informationspflichten im Fernabsatz und E-Commerce, etc.
  • AGBs für Online-Shop und eBay (AGB-Flatrate)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Internet-Portale, Auktionsplattformen, etc.
  • komplette, abmahnsichere Webseiten-Prüfungen (Widerrufsbelehrung, Impressum, Informationspflichten, etc.)
  • Datenschutz im Internet
  • IT-Verträge (Provider-, Hosting-, Domain-, Agentur-, Webdesign-Verträge, Werbebanner-Vertrag)

Im Laufe unserer langjährigen Praxis im E-Commerce haben wir die unterschiedlichsten und ausgefallensten Projekte beraten und begleitet. Selbst heute staunen wir oft über die Kreativität unserer Mandanten, die sich immer wieder neue Geschäftsmodelle einfallen lassen. Wir beraten hierbei von der Geschäftsidee bis zur Umsetzung und begleiten die Projekte. Hier an der rechtlichen Beratung zu sparen wäre fatal, denn bei machen Projekten kann bereits die Geschäftsidee aus rechtlichen Gründen nicht verwirklicht werden. Dumm wer dies erst feststellt, nachdem er viel Geld investiert hat. Andere Projekte erhalten nach Start eine Abmahnung von deren etablierten Konkurrenten, weil diese Wettbewerbsverstöße begehen.

Wir erstellen daher nicht nur Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen, sondern beraten umfassend. Nur so ist Ihr Geschäftsmodell oder Ihre Webseite rechts- und abmahnsicher.

Kosten

Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung

Die Kosten für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung  rechnen wir im Regelfall zu einem fixen Pauschalpreis ab, die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz. Bei Rechtstexten für komplexere Projekten rechnen wir meist ebenfalls nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz  ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.


AGB-Flatrate & Webcheck-Flatrate

Unsere individuelle AGB-Flatrate für Online-Shops, eBay-Verkäufe, Amazon, Yatego und viele andere Plattformen bieten wir Ihnen zu einem fairen Preis ab monatlich 35 € zzgl. MwSt an (berechnet bei jährlicher Zahlungsweise).

Ihr persönlicher Rechtsanwalt /Fachanwalt steht Ihnen ohne Zusatzkosten unbegrenzt zur Verfügung bis hundertprozentig rechtssicher alle Punkte umgesetzt sind. Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen unsere AGB-Flatrate und Webcheck-Flatrate anbieten können, ist die vorherige Erstellung von AGBs und Rechtstexten durch unsere Kanzlei.


Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen

Die Kosten für die Erstellung oder Prüfung von IT-Verträgen rechnen wir nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz oder zu einem fixen Pauschalpreis ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.

KONTAKT

Unsere Kontaktdaten:

kanzlei.biz - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
Konrad-Adenauer-Allee 55
86150 Augsburg

Telefon: +49 (0)821 - 420 795 0
Telefax: +49 (0)821 - 420 795 95
E-Mail: [email protected]

Soziale Netzwerke:

 
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Pauschalpreis für Komplett-Prüfungen bei Online-Shops, eBay, Amazon, Yatego und weiteren Plattformen

Aufgrund des unterschiedlichen technischen Ablaufs erstellen wir grundsätzlich jeweils eigene AGBs und Rechtstexte für Online-Shops, eBay-Verkauf, Amazon, Yatego sowie weitere Plattformen. Werden AGBs oder Rechtstexte beispielsweise vom Online-Shop für den Verkauf bei eBay übernommen, führt dies dazu,  dass verschiedene Klauseln unwirksam werden. Gleiches gilt für die Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr.

In den meisten Fällen können wir Ihnen einen Pauschalpreis für die komplette Prüfung anbieten.

Online-Shops

Komplettpakete für den Online-Shop zum Pauschalpreis

  • Erstellung von individuell auf Sie zugeschnittenen AGBs (B2C und B2B) für den Verkauf an Verbraucher, Unternehmer und Kaufleute für den Online-Shop
  • Prüfung und Erstellung von sämtlichen gesetzlichen Informationspflichten
    (Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr; hierunter fällt z.B. auch das Widerrufsrecht) für den Online-Shop
  • komplette datenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung einer Datenschutzerklärung für den Online-Shop
  • komplette Webseiten-Prüfung des Online-Shops
    (Einbindung Rechtstexte, Bestellung- und Registrierungsvorgang, e-Mail-Bestätigungen, Lieferfristen, Zahlungsmittel, Preisangaben, Widerrufsrecht, Impressum, Werbeaussagen etc.)
  • auch bei der Webseiten-Prüfung erhalten Sie alle Rechtstexte von uns als individuell ausformulierten Vorschlag
  • keine starre Prüfung
    Können oder wollen Sie aus bestimmten Gründen unsere Empfehlungen nicht umsetzen, schätzen wir für Sie das Risiko ein und suchen Alternativen. So lange bis wir eine Lösung gefunden haben.
  • komplette Beratung von der Beauftragung bis zur endgültigen Fertigstellung
    keine zeitliche Begrenzung, keine Verweisung auf bestimmte Kommunikationsmittel
    Wir sind so lange für Sie da, bis Sie alle Empfehlungen umgesetzt haben. Egal wie lange das dauert. Wir sind für Sie da.
  • Abschlussprüfung nach Einbindung der Rechtstexte und Empfehlungen
  • komplette Erstellung und der Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt /Fachanwalt unserer Kanzlei

eBay-Verkauf

Komplettpakete für den ebay-Verkauf zum Pauschalpreis

  • Erstellung von individuell auf Sie zugeschnittenen AGBs (B2C und B2B) für den Verkauf an Verbraucher, Unternehmer und Kaufleute für Ihren eBay-Verkauf
  • Prüfung und Erstellung von sämtlichen gesetzlichen Informationspflichten
    (Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr; hierunter fällt z.B. auch das Widerrufsrecht) für den Online-Shop
  • komplette datenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung einer Datenschutzerklärung für eBay
  • komplette Webseiten-Prüfung des eBay-Auftritts
    (Einbindung Rechtstexte, e-Mail-Bestätigungen, Lieferfristen, Zahlungsmittel, Preisangaben, Widerrufsrecht, Impressum, Werbeaussagen etc.)
  • auch bei der Webseiten-Prüfung erhalten Sie alle Rechtstexte von uns als individuell ausformulierten Vorschlag
  • keine starre Prüfung
    Können oder wollen Sie aus bestimmten Gründen unsere Empfehlungen nicht umsetzen, schätzen wir für Sie das Risiko ein und suchen Alternativen. So lange bis wir eine Lösung gefunden haben.
  • komplette Beratung von der Beauftragung bis zur endgültigen Fertigstellung
    keine zeitliche Begrenzung, keine Verweisung auf bestimmte Kommunikationsmittel
    Wir sind so lange für Sie da, bis Sie alle Empfehlungen umgesetzt haben. Egal wie lange das dauert. Wir sind für Sie da.
  • Abschlussprüfung nach Einbindung der Rechtstexte und Empfehlungen
  • komplette Erstellung und der Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt /Fachanwalt unserer Kanzlei

Amazon

Komplettpakete für den Amazon-Verkauf zum Pauschalpreis

  • Erstellung von individuell auf Sie zugeschnittenen AGBs (B2C und B2B) für den Verkauf an Verbraucher, Unternehmer und Kaufleute für Ihren Verkauf bei Amazon
  • Prüfung und Erstellung von sämtlichen gesetzlichen Informationspflichten
    (Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr; hierunter fällt z.B. auch das Widerrufsrecht) für Amazon
  • komplette datenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung einer Datenschutzerklärung für Amazon
  • komplette Webseiten-Prüfung des Amazon-Auftrtitta
    (Einbindung Rechtstexte, e-Mail-Bestätigungen, Lieferfristen, Zahlungsmittel, Preisangaben, Widerrufsrecht, Impressum, Werbeaussagen etc.)
  • auch bei der Webseiten-Prüfung erhalten Sie alle Rechtstexte von uns als individuell ausformulierten Vorschlag
  • keine starre Prüfung
    Können oder wollen Sie aus bestimmten Gründen unsere Empfehlungen nicht umsetzen, schätzen wir für Sie das Risiko ein und suchen Alternativen. So lange bis wir eine Lösung gefunden haben.
  • komplette Beratung von der Beauftragung bis zur endgültigen Fertigstellung
    keine zeitliche Begrenzung, keine Verweisung auf bestimmte Kommunikationsmittel
    Wir sind so lange für Sie da, bis Sie alle Empfehlungen umgesetzt haben. Egal wie lange das dauert. Wir sind für Sie da.
  • Abschlussprüfung nach Einbindung der Rechtstexte und Empfehlungen
  • komplette Erstellung und der Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt /Fachanwalt unserer Kanzlei

Yatego, Dawanda & Co.

Neben dem eigenen Online-Shop und Shops auf eBay & Amazon gibt es noch eine weitere Vielzahl an Online-Shops, für die wir eine rechtskonforme Gestaltung von Rechtstexten anbieten. Mit YategoDawanda, Allyouneed, Hood.de, Etsy, Booklooker und ZVAB sind nur einige wenige zu nennen.

Auch für diese Portale bieten wir Ihnen die Erstellung aller Rechtstexte an, die Sie für das rechtssichere Verkaufen von Waren & Dienstleistungen benötigen. Unsere Pakete umfassen dabei in aller Regel
Komplettpakete zum Pauschalpreis.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Allgemeine Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung.

Auszeichnungen

Gibt es einen Fachanwalt E-Commerce Recht?

Einen Fachanwalt E-Commerce-Recht gibt es zwar nicht. Rechtsfragen, die sich im Bereich des E-Commerce-Rechts stellen, gehören jedoch zu den Fachgebieten eines Fachanwalts für IT-Recht.

AGB-Flatrate


Die rechtlichen Anforderungen für Betreiber von Webseiten /Shops ändern sich ständig. Dies gilt sowohl für neue Gesetze und Verordnungen, als auch für die kaum überschaubaren Urteile von Gerichten mit oftmals widersprechenden Entscheidungen.

...damit Ihre AGB und Webseiten nach erfolgter Prüfung durch uns auch in der Zukunft rechtssicher bleiben.

Für Online-Shops, eBay, Amazon und andere Plattformen ab 35 € (netto) im Monat (berechnet bei jährlicher Zahlungsweise).

Unsere Rechtsanwälte für E-Commerce-Recht

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

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10. Oktober 2023 Top-Urteil

Achtung, Abo-Falle! Steht Verbrauchern ein zweites Widerrufsrecht zu?

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Urteil des EuGH vom 05.10.2023, Az.: C-565/22

Bietet eine Internetplattform ein Abo-Modell an, bei dem nach einem kostenlosen Probezeitraum das Abo zu einem kostenpflichtigen wird, so kann Verbrauchern aufgrund der Umwandlung des Probeabos in ein kostenpflichtiges Abonnement ein zweites Widerrufsrecht zustehen. Ein solches besteht jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Plattform den Verbraucher nicht hinreichend und klar und deutlich auf die automatische Verlängerung des Abos hingewiesen hat. Hält der Anbieter sich an diese Vorgabe, so besteht regelmäßig kein zweites Widerrufsrecht. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation gegen die Sofatutor GmbH.

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