Markenrechte effektiver durchsetzen: .com-Endung jetzt Teil des Trademark-Clearinghouse

19. Oktober 2020
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Bereits seit 2013 gibt es die Möglichkeit für Markeninhaber, ihr geschütztes Zeichen bei der ICANN Datenbank „Trademark Clearinghouse“ zu registrieren. Wird die Marke in einer Domain verwendet, wird der Markeninhaber informiert. Obwohl schon seit sieben Jahren in Betrieb, ist die Bedeutung der Clearingstelle begrenzt, weil nicht jede Domain überprüft werden konnte. Dies könnte sich nun grundlegend ändern. Das Trademark-Clearinghouse kann nun auch für .com-TLD genutzt werden.

Verletzt eine Domain eine geschützte Marke, gibt es Mittel und Wege, um gegen den Domaininhaber vorzugehen. Im Wege des UDRP-Verfahrens wird vergleichsweise schnell und kostengünstig Abhilfe geschaffen. Doch das setzt voraus, dass der Markeninhaber die Domain entdeckt. In einer Flut von neuen Domains täglich, eine schier unlösbare Aufgabe. Es wurde daher bereits Anfang des letzten Jahrzehnts ein Tool vorgestellt, mit dem dieses Problem der Vergangenheit angehören sollte. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers implementierte das Trademark Clearinghouse. Wer hier seine Marke hinterlegt, wird mithilfe eines automatisierten Vorgangs über mögliche Markenrechtsverletzungen benachrichtigt.

Dabei gab es allerdings ein Problem: Der Anwendungsbereich war dahingehend beschränkt, dass nur Domainnamen mit neuer generischer TLD überprüft werden konnten. Das führte dazu, dass sich die Nachfrage in Grenzen hielt, vermutlich auch vor dem Hintergrund, dass der Dienst kostenpflichtig ist. Dies sollte sich nun ändern. Wie kürzlich bekannt gegeben wurde, werden fortan auch die .com-Domains überprüft, was den Einsatzbereich deutlich vergrößert. Das TMCH tritt damit in Konkurrenz zu zahlreichen kommerziellen Anbietern, die eine Markenüberwachung anbieten. Im Ergebnis könnte der Service nun dazu beitragen, dass Markenrechte konsequenter verfolgt werden.

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