Internetstrafrecht

In unserer Urteilsdatenbank…
…finden Sie 76 Urteile zum Internetstrafrecht.

Internetstrafrecht

  • Ausspähen und Abfangen von Daten sowie Vorbereitungshandlungen
  • Abfangen von Daten
  • Computersabotage
  • Hacking
  • Identitätsklau / Identitätsdiebstahl
  • Online-Beleidigungen
  • Online-Betrug
  • Strafbare Datenveränderung
  • Verletzung von Urheberrechten
  • Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Was ist Internetstrafrecht?

Für das Internetstrafrecht existieren in der Praxis unterschiedlichste Bezeichnungen, wie z.B. Online-Strafrecht, Computerstrafrecht, IT-Strafrecht, etc. Das Internetstrafrecht ist dabei kein homogenes Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus verschiedensten Strafvorschriften der unterschiedlichen Rechtsgebiete zusammen. Vereinfacht gesagt umfasst das Internetstrafrecht alle strafrechtlich relevanten Tatbestände, die einen Bezug zum Internet aufweisen.

kanzlei.biz - unsere Erfahrung

Gerade bei Internetdelikten ist es erforderlich, sowohl die rechtliche als auch die technische Seite umfassend zu verstehen, um bewerten zu können, ob ein bestimmter Sachverhalt tatsächlich unter einen der Straftatbestände des Strafgesetzbuches oder Nebengesetzen (wie z.B. Urheberrechtsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz etc.) fällt. Wir prüfen Ihren Sachverhalt umfassend.

Kosten

Die außergerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche rechnen wir im Regelfall nach den gesetzlichen Gebühren aufgrund Streitwert ab. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei Abmahnungen einen Erstattungsanspruch in voller Höhe gegen den abgemahnten Mitbewerber haben.

Vor der Abmahnung empfehlen wir meist eine kostengünstige Erstberatung in der wir die Chancen einer Abmahnung prüfen. Außerdem prüfen wir in diesem Rahmen auch meist die Webseite des Mandanten dahingehend, ob dort gleiche Wettbewerbsverstöße aufzufinden sind. In einem solchen Fall ist mit einer Gegenabmahnung zu rechnen. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir im Regelfall in voller Höhe auf eine folgende außergerichtliche Tätigkeit an.

KONTAKT

Unsere Kontaktdaten:

kanzlei.biz - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
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Unsere Rechtsanwälte für Internetstrafrecht

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichsten Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auf praktische Erfahrungen an, nicht auf theoretisches Wissen.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
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Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird

Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.

hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich

Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.

perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten

Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.

langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT

Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei nicht typischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

Fachanwälte IT-Recht /Gewerblicher Rechtsschutz

In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz.

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07. November 2022 Top-Urteil

Einstellen einer ein Hakenkreuz enthaltenden Karikatur auf Instagram

Facebook Messenger App auf Handyscreen neben anderen Social-Media Apps
Urteil des BayObLG München vom 07.10.2022, Az.: 202 StRR 90/22

Das Einstellen einer Karikatur, in der ein Hakenkreuz abgebildet ist, in eine "Highlight-Story" auf einem Instagram-Account, ist grundsätzlich strafbar. Dies gilt auch dann, wenn sich der Einsteller erkennbar auf den Nahostkonflikt bezieht. Das BayObLG führte in seinem Urteil zur Begründung aus, dass durch das Einstellen einer solchen Karikatur nicht eindeutig und offenkundig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus auf Anhieb zu erkennen ist.

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