Wie sind Straftaten im Internet nachvollziehbar?
Jedem Internetnutzer wird bei der Einwahl ins Internet von dessen Internet-Service Provider eine zu diesem Zeitpunkt einmalige IP-Adresse vergeben. Werden Rechteinhaber auf eine Verletzung ihrer Rechte aufmerksam, können sie beispielsweise mit Hilfe des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs gem. § 101 Abs. 9, Abs. 2 UrhG beim zuständigen Provider anhand der IP-Adresse die Daten desjenigen Nutzers erfragen, welchem zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung die ausfindig gemachte IP-Adresse zugeordnet war.
Die Rechteinhaber bedienen sich dabei manchmal sog. Anti-Piracy-Firmen, um IP-Adressen der Rechteinhaber zu ermitteln und zu protokollieren. Allerdings bestehen bezüglich der Rechtmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Ermittlungsmaßnahmen in vielerlei Hinsicht erhebliche Zweifel, so dass die erhobenen Verletzungsvorwürfe oftmals unbegründet sind.