Hafte ich immer auf Schadensersatz?
Nein. Lediglich wenn Sie als Anschlussinhaber als Täter oder Teilnehmer haften, müssen Sie Schadensersatz leisten. Für den Fall, dass Sie lediglich als Störer einer Urheberrechtsverletzung anzusehen sind, hat der BGH entschieden, dass Privatpersonen bei einem nicht oder nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschluss ausschließlich auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten haften, jedoch nicht auf Schadensersatz.
Kategorie(n): Filesharing