Ausländische Staaten können sich nicht gegen Falschbehauptungen wehren
Das Oberlandesgericht Hamburg stellt erstmals klar, dass ausländischen Staaten kein allgemeines Persönlichkeitsrecht zusteht und sie ihre Ansprüche gegen unliebsame Berichterstattung nicht auf einen strafrechtlichen Schutz aus den Ehrdelikten stützen können.