TikTok klagt gegen Teile des Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Die Social-Media-Plattform TikTok erhebt Klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Insbesondere gegen den § 3a NetzDG der Webseitenbetreiber verpflichtet Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzugeben. Bereits Facebook und Google haben gegen den Paragraphen und dessen Rechtsfolgen Klage eingereicht.