Accountsperren zur Bekämpfung von Hass im Internet

02. Januar 2023
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Hasskommentare über Laptoptastatur

Die Anonymität des Internets lässt es zu, dass digitale Gewalt ohne weiteres ungestraft möglich ist. Dem Hass in den sozialen Netzwerken auf Twitter, Facebook und Co. sagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) nun den Kampf an. Am 13.12.2022 legte der Verein einen Eckpunkteplan für ein Digitales Gewaltschutzgesetz vor. Hauptforderung ist hierbei, dass es möglich seien soll gerichtliche Accountsperren durchzusetzen.

Mittel zur Bekämpfung von Hass im Netz nicht effektiv

Die GFF führt näher aus, dass die bereits bestehenden Mittel zur Bekämpfung von Hass im Internet nicht ausreichend sind. Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) und auch die strafrechtliche Verfolgung sind ihrer Meinung nach nicht effektiv. Das NetzDG enthält beispielsweise eine Pflicht für Plattformbetreiber, offensichtlich rechtswidrige Inhalte umgehend zu löschen. In der Praxis kommt es aber in Folge von Beschwerden oft gar nicht zu den Löschungen. Im Verfahren des baden-württembergischen Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume gegen Twitter wurde bekannt, dass die Bunderegierung nicht alle Pflichten des NetzDG gegenüber Twitter durchsetzt.

Auch der Weg über das Strafrecht ist wegen der Dauer der Verfahren kein effektives Mittel.

Lösung: Accountsperren

Die Lösung aus Sicht des Vereins: Gerichtliche Accountsperren. Diese „sind wirksam, denn sie setzen keine Klarnamen voraus, erfordern keine unnötigen Überwachungsmaßnahmen, sind rechtsstaatlich sauber und zügig umsetzbar.“

In einem europarechtlichen Gutachten ließ die GFF feststellen, dass eine solche Regelung mit dem Digital Service Act (DSA) vereinbar wäre.

Die GFF hofft nun, dass sich die Bundesregierung dem Thema nun schnellstmöglich annimmt und ihr im Koalitionsvertrag angekündigtes Ziel, gegen digitale Gewalt vorzugehen, umsetzt.

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