Accountsperren zur Bekämpfung von Hass im Internet
Mittel zur Bekämpfung von Hass im Netz nicht effektiv
Die GFF führt näher aus, dass die bereits bestehenden Mittel zur Bekämpfung von Hass im Internet nicht ausreichend sind. Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) und auch die strafrechtliche Verfolgung sind ihrer Meinung nach nicht effektiv. Das NetzDG enthält beispielsweise eine Pflicht für Plattformbetreiber, offensichtlich rechtswidrige Inhalte umgehend zu löschen. In der Praxis kommt es aber in Folge von Beschwerden oft gar nicht zu den Löschungen. Im Verfahren des baden-württembergischen Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume gegen Twitter wurde bekannt, dass die Bunderegierung nicht alle Pflichten des NetzDG gegenüber Twitter durchsetzt.
Auch der Weg über das Strafrecht ist wegen der Dauer der Verfahren kein effektives Mittel.
Lösung: Accountsperren
Die Lösung aus Sicht des Vereins: Gerichtliche Accountsperren. Diese „sind wirksam, denn sie setzen keine Klarnamen voraus, erfordern keine unnötigen Überwachungsmaßnahmen, sind rechtsstaatlich sauber und zügig umsetzbar.“
In einem europarechtlichen Gutachten ließ die GFF feststellen, dass eine solche Regelung mit dem Digital Service Act (DSA) vereinbar wäre.
Die GFF hofft nun, dass sich die Bundesregierung dem Thema nun schnellstmöglich annimmt und ihr im Koalitionsvertrag angekündigtes Ziel, gegen digitale Gewalt vorzugehen, umsetzt.