Inhalte mit dem Schlagwort „Suchmaschinen“

23. Juni 2015 Top-Urteil

Google muss Suchergebnis mit Unternehmenspersönlichkeitsrechtsverletzung löschen

Ein Internetfeld für die Sucheingabe, das ein Finger berührt. Der Hintergrund ist blau
Beschluss des OLG München vom 27.04.2015, Az.: 18 W 591/15

Ergebnisse einer Suchmaschine, bei deren Inhalt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die geeignet sind das Ansehen eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu schädigen, müssen vom Betreiber der Suchmaschine aus der Ergebnis-Liste entfernt werden.

Konkret ging es um einen Blog-Eintrag, dessen Inhalt beim Durchschnittsleser den Eindruck erweckt, die Staatsanwaltschaft ermittle wegen Betrugs gegen das im Zusammenhang genannte Unternehmen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrugs, was - so das Oberlandesgericht - einen erheblichen Unterschied darstelle. Damit sieht das Gericht das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Unternehmens verletzt und der entsprechende Beitrag ist zu entfernen.

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08. Mai 2023 Kommentar

Gespeicherte Inhalte im Internetarchiv archive.org stellen keine Werbung dar

Internetdomain in Browserfenster.
Kommentar zum Urteil des LG Karlsruhe vom 16.02.2023, Az.: 13 O 2/23 KfH

In einem Rechtsstreit vor dem LG Karlsruhe entschied das Gericht, das durch aufrufbare Inhalte im Internetarchiv (archive.org), die unterlassungsbeschwert sind, keine Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung vorliegt und damit auch keine Vertragsstrafe gefordert werden kann. Im Internetarchiv auffindbare Inhalte stellen nämlich keine Werbung dar.

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28. September 2017

Unterlassungsschuldner haftet grundsätzlich nicht für Weiterverbreitung verbotener Berichterstattung durch Dritte

Computerbildschirm mit Suchmaschine
Beschluss des OLG Celle vom 21.08.2017, Az.: 13 W 45/17

Die Verpflichtung, unberechtige Veröffentlichungen von Inhalten im Internet zu unterlassen, erschöpft sich nicht in einem „Nichtstun“, sondern verpflichtet zur Beseitigung des Störungszustandes. Dies umfasst die Löschung von eigenen Webseiten und Löschungsaufforderungen gegenüber den größten Suchmaschinen. Der Schuldner hat jedoch für das selbständige Handeln Dritter nur dann einzustehen, sofern ihm dieses wirtschaftlich zugutekommt und er mit deren Handeln ernstlich rechnen musste. Es ist dem Schuldner nicht zumutbar, anlasslos die Verbreitung der Inhalte über jegliche Sozialen Netzwerke oder Video-Plattformen zu kontrollieren.

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13. April 2015

Keine Suchmaschinen-Haftungsprivilegierung bei eigenen Ergänzungen

Aufgestellte Lupe
Urteil des OLG Hamburg vom 18.09.2014, Az.:7 W 88/14

Ein Webseitenbetreiber, der fremde Suchergebnisse von Suchmaschinen mit eigenen Überschriften oder Hinweisen auf der eigenen Webseite darstellt, kann sich nicht auf die Haftungs-Privilegierung von Suchmaschinen berufen. Die Privilegierung greift grundsätzlich nur dann, wenn die Suchergebnisse ohne vorherige Aufbereitung dem Nutzer präsentiert werden.

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17. Dezember 2014 Kommentar

LG Berlin – Google Deutschland nicht verantwortlich für Suchergebnisse unter google.de

Kommentar zum Urteil des LG Berlin vom 21.08.2014, Az.: 27 O 293/14

Im Mai 2014 hat der Europäische Gerichtshof seine vielbeachtete Entscheidung zum „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet verkündet. In der Folgezeit ist es zu einer Vielzahl von Anträgen an Google gekommen, mit denen das Entfernen bestimmter Suchergebnisse aus Google begehrt wurde, welche in den Augen der jeweiligen Antragssteller deren Persönlichkeitsrecht verletzten. In einem nun bekannt gewordenen Verfahren vor dem LG Berlin hatte das Gericht zu entscheiden, wer für die Entfernung solcher Links auf google.de zur Verantwortung gezogen werden kann: Google Deutschland oder die Google Inc.?

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31. Oktober 2014

SEO-Vertrag kann Dienstvertrag sein, wenn er Teil eines gemischten EDV-Vertrages ist

Beschluss des OLG Köln vom 16.01.2014, Az.: 19 U 149/13

Ein Online-Marketing-Vertrag, der neben der Suchmaschinenoptimierung auch Beratung, Affiliate-Marketing, Listung bei Preissuchmaschinen und Webcontrolling beinhaltet, ist ein typengemischter Vertrag, auf den das Dienstvertragsrecht anzuwenden ist. SEO-Verträge sind zwar generell Werkverträge, da sie Programmierungsarbeiten voraussetzen und insofern ein Erfolg geschuldet wird. Bildet die Suchmaschinenoptimierung jedoch nicht den Schwerpunkt des Vertrages, liegt insgesamt ein Dienstvertrag vor, nach welchem nur die Erbringung der vereinbarten Leistungen geschuldet wird, nicht jedoch ein Erfolg.

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31. Juli 2014

Google kann für Rechtsverletzungen von Nutzern auf Google Maps haften

Urteil des KG Berlin vom 07.03.2013, Az.: 10 U 97/12

Google kann für Beiträge seiner Nutzer bei Google Maps haften, welche Dritte in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen. Grundsätzlich gilt, dass nicht alle Beiträge vor Veröffentlichung auf Rechtsverletzungen untersucht werden müssen. Ab Kenntnis der Rechtsverletzung kann Google jedoch dazu verpflichtet sein, als Störer eine Stellungnahme des Eintragenden einzuholen sowie künftig solche Verletzungen zu verhindern. Die für die Haftung von Hostprovidern entwickelte Rechtsprechung des BGH ist insoweit auch auf Google Maps übertragbar.

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14. Juli 2014

Google darf Sex-Fotos von Max Mosley nicht mehr verbreiten

Urteil des LG Hamburg vom 24.01.2014, Az.: 324 O 264/11

Google darf – zumindest im Bereich der Bundesrepublik Deutschland – keine Bilder mehr von Max Mosley anzeigen, die ihn bei sexuellen Handlungen abbilden. Ausschlaggebend dafür seien die besonderen Umstände:

Zum einen greifen die Bilder in besonderem Maße in dessen geschützte Intimsphäre. Allein damit ist kein zu verbreitender zulässiger Kontext denkbar.

Zum anderen ist Mosely in der Vergangenheit bereits gegen zahlreiche einzelne Personen vorgegangen, die diese Bilder nicht mehr zeigen dürfen. Allerdings ist ihm ein solches Vorgehen nicht weiter zumutbar, wenn die Bilder durch den Anbieter Google immer wieder neu verbreitet werden. Google ist, zumindest ab Kenntniserlangung einer bestehenden Rechtsverletzung dazu verpflichtet, entsprechende Ergebnisse zu filtern.

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06. Juni 2014 Top-Urteil

„Das Recht auf Vergessenwerden“ – Google muss Links zu personenbezogenen Daten löschen

Eine Lupe gerichtet auf das Wort "Search" in bunten Buchstaben.
Urteil des EuGH vom 13.05.2014, Az.: C-131/12

Der Suchmaschinenbetreiber Google muss unter bestimmten Voraussetzungen Verlinkungen zu Webseiten Dritter löschen, auf denen sich personenbezogenen Daten befinden. Das Recht auf Löschung setzt keine Schädigung der Person durch die Ergebnisliste der Onlinesuche voraus, vielmehr ergibt dieses sich aus dem Schutz des Persönlichkeitsrechts und dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. Diese überwiegen sowohl gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse Googles, als auch gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu der Information über die gesuchte Person. Nur unter besonderen Umständen kann ein Recht auf Löschung nicht bestehen, etwa wenn die Person eine des öffentlichen Lebens ist und ein überwiegendes Interesse der breiten Öffentlichkeit an den betreffenden Informationen besteht.

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