Urteile aus der Kategorie „Jugendschutz“

17. Juni 2014 Top-Urteil

Wettbewerbswidrigkeit eines Gewinnspiels für Minderjährige mit Werbeeinwilligung

Urteil des BGH vom 22.01.2014, Az.: I ZR 218/12

Eine gesetzliche Krankenkasse verstößt gegen das Verbot, die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen auszunutzen (§ 4 Nr. 2 UWG), wenn sie im Zusammenhang mit der Durchführung eines Gewinnspiels von den Teilnehmern im Alter zwischen 15 und 17 Jahren umfangreiche personenbezogene Daten erhebt, um diese (auch) zu Werbezwecken zu nutzen.

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08. April 2022

Bildveröffentlichung von Kindern: Wessen Einwilligung bedarf es?

Familie - bestehend aus Vatter, Mutter, Mädchen und junge - sitzt vor einem goldenen Tablet
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.07.2021, Az.: 1 UF 74/21

Zur Bildveröffentlichung von Kindern bedarf es der Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem die Lebensgefährtin des Vaters Bilder der Kinder ohne Einwilligung der Mutter veröffentlichte. Die alleinige Einwilligung des Vaters reiche nach Ansicht des Gerichts hierbei nicht aus. Durch die Veröffentlichung in sozialen Medien werde die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht der Kinder betroffen, welche Auswirkungen auf deren Entwicklung haben kann. Aufgrund des gebotenen Schutzes sei deshalb die Einwilligung beider Elternteile erforderlich.

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13. Juli 2018

Keine generelle Kindeswohlgefährdung durch Smartphonenutzung und Internetzugang

Kind liegt auf Sofa mit Smartphone
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 15.06.2018, Az.: 2 UF 41/18

Besitzt ein minderjähriges Kind (unter 12 Jahren) ein eigenes Smartphone und/oder hat Zugang zum Internet, schädigen die Eltern das Kind nicht allein aufgrund der Annahme, dass sie ihrem Kind damit theoretisch auch den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten ermöglichen. Um eine Kindeswohlgefährdung anzunehmen, müssen im konkreten Fall weitere Anhaltspunkte gegeben sein, wie zum Beispiel der konkrete Zugang des Kindes zu jugendgefährdenden Inhalten oder das Unterlassen der Eltern von jeglichen Weisungen und Einschränkungen der Mediennutzung im Rahmen der elterlichen Aufsichtspflicht.

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17. Oktober 2017

Instagram: Bloße Verwendung des Hashtags #ad genügt nicht zur Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks

Personen zeigen Hashtags auf ihren Smartphones
Urteil des OLG Celle vom 08.06.2017, Az.: 13 U 53/17

Der kommerzielle Zweck eines Beitrags in sozialen Medien (hier: Instagram) ist derart deutlich kenntlich zu machen, dass der angesprochene Verbraucherkreis diesen auf den ersten Blick erkennt. Die bloße Verwendung des Hashtages #ad am Ende eines Beitrages bzw. an zweiter Stelle von mehreren Hashtags genügt dabei nicht aus, um den Beitrag als Werbung zu kennzeichnen.

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14. September 2017

Abbilden eines indizierten Videospiels auf eBay ist wettbewerbswidrig

Fiktives Schild mit der Aufschrift USK ab 18
Urteil des LG Wuppertal vom 19.05.2017, Az.: 12 O 22/17

Wer auf eBay ein Videospiel inseriert, das von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften als jugendgefährdendes Medium eingestuft wurde, handelt wettbewerbswidrig. Dabei ist irrelevant, ob in Wahrheit eine nicht indizierte Version des Spiels verkauft werden sollte und lediglich irrtümlicherweise das falsche Spiel-Cover als Verkaufsbild hochgeladen wurde. Denn das Jugendschutzgesetz will bereits präventiv verhindern, dass Minderjährige überhaupt Kenntnis von der Existenz entsprechender Medien erlangen.

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06. Juli 2017 Kommentar

Kindeswohlgefährdung durch WhatsApp: Mutter muss schriftliche Zustimmungen einholen

Mutter sitzt mit ihrem Kind beim Essen; die Tochter starrt auf ihr Smartphone, die Mutter schaut traurig
Kommentar zum Beschluss des AG Bad-Hersfeld vom 20.03.2017, Az.: F 111/17 EASO

Infolge der zunehmenden Technisierung kommen junge Menschen immer früher mit digitalen Medien in Berührung. So ist es heute nicht ungewöhnlich, wenn bereits Zehnjährige ein Smartphone besitzen und dadurch Zugriff auf das Internet und die damit verbundenen Dienste haben. Zwar können Instant-Messenger, wie etwa „WhatsApp“, die Kommunikation zu Freunden oder Verwandten fördern. Das AG Bad-Hersfeld sieht allerdings eher die Schattenseiten des Kurznachrichtendienstes und nimmt die Sorgeberechtigten in einem aktuellen Urteil in die Pflicht.

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14. September 2016

Indizierung der „Sonny-Black“-CD von Bushido rechtmäßig

ein junges Mädchen sitzt mit ihrem Teddybären vor dem Laptop und schaut entsetzt, auf dem Laptop ist ein roter Verbots-Aufkleber mit einer ausgestreckten Handy zu sehen
Pressemitteilung des VG Köln zum Urteil vom 02.09.2016, Az.: 19 K 3287/15

Die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien getroffene Entscheidung hinsichtlich der Indizierung der „Sonny-Black“-CD des Künstlers Bushido wird vor dem VG Köln bestätigt. Der Kläger hatte mit seinem Vortrag, dass die Werbung für die CD ausschließlich seine Fans erreicht habe und diese mit den Eigenarten des Gangsta- und Battleraps vertraut seien, keinen Erfolg. Denn die Inhalte sind geeignet, zumindest labile und gefährdungsgeneigte Jugendliche in ihrer Erziehung und Entwicklung zu gefährden. Ebenso sind die Interessen des Jugendschutzes höher zu gewichten als die Kunstfreiheit des Klägers.

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18. November 2015

Telefonanschlussinhaber haftet nicht für Nutzung von Mehrwertdiensten durch seine minderjährigen Kinder

kleines Kind schreit durch ein altes, oranges Drehscheibentelefon, vor dem schwarzen Hintergrund ist ausserdem eine orange Sprechblase zu sehen
Urteil des AG Bocholt vom 13.11.2014, Az.: 4 C 26/14

Ein Telefonanschlussinhaber haftet nicht pauschal für die Nutzung eines Mehrwertdienstes und die daraus entstehenden Kosten durch seine minderjährigen Kinder, wenn er seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Dabei ist den Erziehungsberechtigten eine Sperrung sämtlicher Mehrwertdienste, sowie die ständige Überwachung der Kinder nicht zumutbar. Insbesondere ist es für die Aufklärung des Sachverhalts auch erforderlich, dass der Anbieter darlegt, welche Leistungen (hier: im Bereich der Erotik) durch ihn erbracht worden sind.

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16. März 2015

Begründung von Beschlüssen der Kommission für Jugendmedienschutz

rote Taste mit Aufschrift "Jugendschutz" auf Tastatur
Urteil des BayVGH vom 19.09.2013, Az.: 7 BV 13.196

Untersagungsbeschlüsse der Kommission für Jugendmedienschutz müssen schriftlich begründet werden, da ein zusammenfassendes Protokoll der Sitzung über die Ergebnisse einer Besprechung von jugendschutzwidrigen Erotik-Teletextangeboten verschiedener Anbieter nicht ausreichend ist. Dieser Niederschrift kann man lediglich entnehmen, dass eine inhaltlichen Bewertung der Angebote und Diskussion stattgefunden habe, aber nicht auf welche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen die Beschlüsse gestützt werden.

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02. Januar 2015

„Die Super-Nanny“ verletzt die Menschenwürde der gezeigten Kinder

Frau mit Zopf und Brille schaut streng und hebt den Zeigefinger.
Urteil des VG Hannover vom 08.07.2014, Az.: 7 A 4679/12

Die Darstellung von Beschimpfungen, Bedrohungen bis hin zu Schlägen im Rahmen der RTL-Sendung „Die Super-Nanny“ stellt für die betroffenen Kinder eine Verletzung ihrer Menschenwürde dar. Insbesondere auch durch die Häufigkeit solcher Aktionen durch die Mutter der Kinder sei ihnen das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung nicht mehr garantiert, zumal erst nach der neunten Gewalthandlung eingegriffen wurde, die Kinder den Gewalttaten zuvor also ausgeliefert waren.

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30. Oktober 2014

Versandhandel von Waren mit jugendgefährdenden Inhalten

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.08.2014, Az.: 6 U 54/14

Bildträger wie etwa DVDs müssen auf der Vorderseite der Hülle links unten mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden. Bereits bei der Bestellung eines jugendgefährdenden Bildträgers im Versandhandel muss dem Händler die Überprüfung der Identität und Volljährigkeit des Empfängers ermöglicht werden. Dies ist nur unter Angabe des tatsächlichen Namens des Bestellers möglich; Pseudonyme oder Phantasienamen genügen den gesetzlichen Anforderungen an die Identitätsüberprüfung nicht. Bei Bildträgern ohne Jugendfreigabe muss zudem mittels geeigneter Versandart sichergestellt sein, dass die Ware nicht von Minderjährigen in Empfang genommen wird.

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