Urteile aus der Kategorie „Jugendschutz“

24. März 2009

Verbreitung von Scheinkinderpornographie

Beschluss des BVerfG vom 06.12.2008, Az.: 2 BvR 2369/08 - 2 BvR 2380/08

Die Verbreitung von Scheinkinderpornographie, also Filmen, an denen "Scheinjugendliche", tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Betrachter minderjährig erscheinen, mitwirken, fällt unter § 184c StGB. Dabei genügt es aber nicht, dass die Volljährigkeit der fraglichen Person für einen objektiven Betrachter zweifelhaft ist, vielmehr müsste dieser zu dem eindeutigen Schluss kommen, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind, etwa weil diese noch überwiegend kindlich wirken.
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23. März 2009

Weiterleiten von E-Mails mit pornografischem Inhalt am Arbeitsplatz

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 17.12.2008, Az.: 7 Sa 317/08 Durch Weiterleitung von E-Mails mit pornografischem Inhalt am Arbeitsplatz an externe Freunde oder Bekannte kann der Ruf eines Unternehmes nachweisbar geschädigt werden. Werden die E-Mails jedoch lediglich hauptsächlich innerhalb des Intranets des Unternehmens weitergeleitet und sind die Adressaten der anstößigen E-Mails nicht besonders schutzbedürftig, begründet dies lediglich eine Abmahnung durch den Arbeitgeber und keine außerordentliche Kündigung.
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26. Februar 2009

Sex and the City – keine Ausstrahlung vor 20:00 Uhr

Urteil des VG Berlin vom 28.01.2009, Az.: VG 27 A 61.07 Mit der Ausstrahlung einer Folge der Serie „Sex and the City“ vor 20.00 Uhr hat ProSieben gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, da diese geeignet gewesen sei, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) zu beeinträchtigen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage des Fernsehsenders gegen einen Beanstandungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen.
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