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Urteile aus der Kategorie „Jugendschutz“
22. April 2009 Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 22.04.2009 Auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie hat die Bundesregierung am 22.04. 2009 den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich - wie in den Eckpunkten festgelegt - auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.
Weiterlesen 24. März 2009 Beschluss des BVerfG vom 06.12.2008, Az.: 2 BvR 2369/08 - 2 BvR 2380/08
Die Verbreitung von Scheinkinderpornographie, also Filmen, an denen "Scheinjugendliche", tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Betrachter minderjährig erscheinen, mitwirken, fällt unter § 184c StGB. Dabei genügt es aber nicht, dass die Volljährigkeit der fraglichen Person für einen objektiven Betrachter zweifelhaft ist, vielmehr müsste dieser zu dem eindeutigen Schluss kommen, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind, etwa weil diese noch überwiegend kindlich wirken.
Weiterlesen 23. März 2009 Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 17.12.2008, Az.: 7 Sa 317/08 Durch Weiterleitung von E-Mails mit pornografischem Inhalt am Arbeitsplatz an externe Freunde oder Bekannte kann der Ruf eines Unternehmes nachweisbar geschädigt werden. Werden die E-Mails jedoch lediglich hauptsächlich innerhalb des Intranets des Unternehmens weitergeleitet und sind die Adressaten der anstößigen E-Mails nicht besonders schutzbedürftig, begründet dies lediglich eine Abmahnung durch den Arbeitgeber und keine außerordentliche Kündigung.
Weiterlesen 26. Februar 2009 Urteil des VG Berlin vom 28.01.2009, Az.: VG 27 A 61.07 Mit der Ausstrahlung einer Folge der Serie „Sex and the City“ vor 20.00 Uhr hat ProSieben gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, da diese geeignet gewesen sei, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) zu beeinträchtigen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage des Fernsehsenders gegen einen Beanstandungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen.
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