Inhalte mit dem Schlagwort „Filesharing“

08. April 2019 Top-Urteil

Haften Anschlussinhaber für Familienmitglieder bei illegalem Filesharing?

Laptop mit Kopfhörern
Beschluss des BVerfG vom 18.02.2019, Az.: 1 BvR 2556/17

Der in Art. 6 GG verbürgte Schutz der Familie bewahrt Eltern nicht davor, selbst belangt zu werden, wenn sie ihre volljährigen Kinder beim illegalen Filesharing decken. Art. 6 GG gewährt Familienmitgliedern eine „Wahlmöglichkeit“, gegen die Familienmitglieder auszusagen oder als Anschlussinhaber selbst für die gerügte Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen zu werden. In Abwägung mit dem Eigentumsrecht des Rechteinhabers aus Art. 14 GG ändert ein Schweigen des Anschlussinhabers nichts an der prozessualen Darlegungs- und Beweislast. Damit bleibt es für den Anschlussinhaber bei der Vermutung der Täterschaft.

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31. März 2021

Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: BGH stärkt die Rechte der Anschlussinhaber

verschiedene Datenkabel, die in einen Server gesteckt werden
Urteil des BGH vom 17.12.2020, Az.: I ZR 228/19

Zwischen dem Rechtsinhaber, dessen urheberrechtlich geschütztes Werk ohne seine Zustimmung über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht wird, und dem hierfür nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer verantwortlichen Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung begangen worden ist, besteht regelmäßig keine gesetzliche Sonderverbindung, die den Anschlussinhaber dazu verpflichtet, den Rechtsinhaber vorgerichtlich über den ihm bekannten Täter der Urheberrechtsverletzung aufzuklären.

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11. September 2020

Familie kann sich in Hinblick auf den illegalen Download eines Films über eine Tauschbörse nicht entlasten

MyVideo auf einem Laptop
Pressemitteilung Nr. 37 zum Urteil des AG München vom 20.08.2019, Az.: 114 C 22559/17

Eine Familie kann sich hinsichtlich des illegalen Download-Angebots eines Films in einer Tauschbörse nicht entlasten. Die beklagte Inhaberin eines Internetanschlusses stritt den illegalen Download des Films „Für immer Single?“ ab. Der betroffene Computer könne von jedem in der Familie genutzt werden, was aber für den fraglichen Zeitpunkt auszuschließen sei. Deshalb müsse es sich um einen selbständigen Datentransfer oder einen Hackerangriff gehandelt haben. Das Gericht wies darauf hin, dass der Anschlussinhaber im Falle einer Rechtsverletzung eine sekundäre Darlegungslast trage. Es seien konkrete Nachforschungen erforderlich, auch wenn hierbei ein Familienmitglied als Täter benannt werden müsste. Deshalb müsse die Anschlussinhaberin Schadensersatz leisten.

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08. Juli 2020

Schadensersatzschätzung beim Filesharing von Computerspielen

Schadensersatz-Stempel auf Zettel über Geldscheinen.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 31.03.2020, Az.: 11 U 44/19

Die Faktorrechtsprechung, die hinsichtlich des Filesharings von Musiktiteln entwickelt wurde, ist grundsätzlich zur Schadensschätzung bei der illegalen Verbreitung von Computerspielen anwendbar. Bei dieser wird der übliche Entgeltsatz für den legalen Download mit dem Faktor der möglichen Abrufe in der Tauschbörse multipliziert. Zu beachten ist jedoch die technisch bedingt geringere Anzahl möglicher Downloads, sowie der Preisverfall aufgrund abnehmender Aktualität bei Computerspielen.

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30. Dezember 2019

Filesharing von Computerspiel – Schadenersatzberechnung

File Sharing: Urteilsspruch
Beschluss des OLG Nürnberg vom 28.10.2019, Az.: 3 U 1387/19

Ein Videospiel wurde widerrechtlich über Filesharing im Internet angeboten, worauf die Klägerin den Betreiber des Internetanschlusses abmahnte und letztlich in erster Instanz 900 € Schadensersatz zugesprochen bekam. Doch die Klägerin legte dagegen Berufung ein und forderte ca. 5000 € an Schadensersatz, weil der (hypothetische) Online-Verkaufspreis für das Spiel mit der Anzahl der während der Spanne der Verletzungshandlung möglichen Abrufe multipliziert werden müsste. Dies lehnte das Gericht aber ab, da der in der Vorinstanz vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls festgelegte Schadensersatz von 900 € vollkommen ausreichend ist.

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12. April 2019

Einstweilige Verfügung von Sky gegen Internet-Provider scheitert an Dringlichkeit

Frau streamt illegal am Laptop
Urteil des LG München I vom 22.02.2019, Az.: 37 O 18232/18

Das Verhalten von Sky war in diesem Fall dringlichkeitsschädlich, da die rechtsverletzende Handlungsweise der Internetdienste "Kinox.to", "Burning Series" und "Serien Stream" schon lange vor Antragsstellung bekannt war. Die Dringlichkeit ist nicht werksbezogen auszulegen, was bedeutet, dass sie unabhängig von den neuesten von Sky angebotenen und von den oben genannten Internetdiensten illegal zur Verfügung gestellten Filmen und Serien zu sehen ist. Vielmehr hätte Sky schon bei vorherigen Rechtsverletzungen, die es auf jeden Fall gegeben hat, einen Antrag auf eine DNS-Sperre stellen können, was zukünftige Rechtsverletzungen verhindert hätte und wiederum zeigt, dass Sky die Angelegenheit selbst nicht als dringlich erachtete.

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25. März 2019

Belehrungspflicht des Anschlussinhabers bezüglich der Internetnutzung durch Kinder

Vater und Tochter mit Tablet
Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 18.12.2018, Az.: 2-03 S 14/18

Werden die Kinder des Anschlussinhabers belehrt, nichts Illegales herunterzuladen oder zu installieren, ist das ausreichend, um einer Haftung wegen Verstoßes gegen Urheberrechte zu entgehen. Mitinbegriffen ist hierbei die Tauschbörsennutzung. Die Eltern haben die Aufsichtspflicht über ihre minderjährigen Kinder, damit die Schädigung Dritter durch eine urheberrechtsverletzende Teilnahme des Kindes an der Tauschbörse verhindert wird. Handelt es sich um ein normal entwickeltes Kind, welches grundlegende Regeln befolgt, so genügt eine Belehrung über die rechtswidrige Teilnahme und ein Verbot der Teilnahme durch den Erziehungsberechtigten. Allgemeine Regeln bezogen auf das ordnungsgemäße Verhalten des Kindes genügen dabei nicht.

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20. Dezember 2018

Keine generelle Vermutung der Täterschaft des Inhabers von Internetanschlüssen bei Filesharing-Fällen

Frau schaut durch Lupe
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 20.09.2018, Az.: 2-03 S 20/17

In Filesharing-Fällen besteht keine generelle Vermutung, dass der Anschlussinhaber Täter einer Urheberrechtsverletzung ist, die von seinem Anschluss aus begangen wurde und die er widerlegen oder erschüttern müsste, nur weil er Inhaber des Anschlusses ist. Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Dem Anschlussinhaber ist es jedoch nicht zumutbar, die Internetnutzung der Familienmitglieder zu dokumentieren.

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12. Februar 2018

Überwachungspflichten bei Löschung rechtswidriger Online-Inhalte

CDs, Kopfhörer und Tastatur auf Holztisch
Beschluss des OLG Hamburg vom 04.10.2017, Az.: 5 W 75/16

Eine gerichtliche Verpflichtung zur Löschung bestimmter Online-Inhalte beinhaltet nicht grundsätzlich auch Kontroll- oder Überwachungspflichten bezüglich des rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Materials. Im konkreten Fall war eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiberin einer Internetseite erlassen worden, auf deren Homepage durch Dritte ein Musikalbum rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden war. Im Zuge dessen sperrte sie den Zugriff auf die beanstandeten Musiktitel, woraufhin jedoch andere Nutzer der Homepage erneut den öffentlichen Zugang zu dem Musikalbum ermöglichten. Diesbezüglich entschied das OLG Hamburg, dass die Homepagebetreiberin mit der einstweiligen Verfügung zur Löschung, nicht aber zur Implementierung von Kontroll- oder Überwachungsmaßnahmen verpflichtet worden war. Entsprechend konnten wegen des Fehlens dieser Maßnahmen keine Ordnungsmittel verhängt werden.

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15. Januar 2018 Top-Urteil

Auskunftsanspruch über die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse

Blaues Logo IP-Adresse vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 13.07.2017, Az.: I ZR 193/16

Fallen Netzbetreiber und Endkundenanbieter auseinander, so betrifft allein die vom Netzbetreiber erteilte Auskunft über die Zuordnung der dynamischen IP-Adresse zu einer für den Endkundenanbieter vergebenen Benutzerkennung und nicht die Auskunft des Endkundenanbieters über Namen und Anschrift des Inhabers des der Benutzerkennung zugeordneten Anschlusses die Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG.

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