Wem gehören die parallelen Streifen?
Nike und Adidas streiten erneut über die Nutzung von parallelen Streifen auf Klamotten. Für Adidas sei das ganz klar ein Eingriff in seine Markenrechte. Nike hingegen argumentiert, dass nicht sämtliche parallele Streifen von Adidas geschützt sein. Auch der Richter des OLG Düsseldorf erkennt Argumente beider Seiten an. Zum einen sei eine Verwechslung innerhalb der deutschen Bevölkerung ausgeschlossen, da die Adidas Streifen sehr bekannt sind, zum anderen genießen aber gerade sehr bekannte Marken einen weitreichenden Markenschutz. Eine Entscheidung soll es am 28. Mai geben.