Neues einheitliches Patentgericht auf EU-Ebene

Seit dem 01.06.2023 sorgt das europäische Gericht, das „Einheitliche Patentgericht“ (EPG) für Rechtssicherheit im Bereich des europäischen Patentrechts. Die Zuständigkeit nationaler Gerichte für ihre jeweiligen nationalen Patente wird davon nicht berührt. Dem sog. „Einheitlichen Patentgericht“ (EPG) haben sich bislang 17 EU-Mitgliedsstaaten unterworfen, darunter auch Deutschland.