Ob die bekannte Zeichentrickfigur Micky Maus in Deutschland zukünftig frei von jedermann zu jeglichen Zwecken ohne Einverständnis verwendet werden darf, stellt sich bei folgender Feststellung: In den USA tritt bei Co-Autoren 95 Jahre nach Erstveröffentlichung des Werks sog. Gemeinfreiheit ein. Das bedeutet, dass ein ursprünglich urheberrechtlich geschützte Werk ab diesem Zeitpunkt ohne das Einverständnis des Urhebers verwendet werden darf. Ende 2023 wurde Micky Maus 95 Jahre alt, sodass die Voraussetzungen grundsätzlich vorliegen. Fraglich ist nun, ob dies gleichermaßen für Deutschland gilt und ob es andere Rechte gibt, die diese Schutzlosigkeit der Micky Maus begrenzt.