Fake-Parfums von Dior, Armani & Co.: Günstige Alternative oder Gift in Flakons?

Im Rahmen einer Puls-Reportage haben wir die Redaktion beraten wie Fake-Parfums markenrechtlich, urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich zu beurteilen sind.
Im Rahmen einer Puls-Reportage haben wir die Redaktion beraten wie Fake-Parfums markenrechtlich, urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich zu beurteilen sind.
Der bekannte Autohersteller Audi konnte sich kürzlich vor dem LG München I gegen den chinesischen Autohersteller Nio durchsetzen. Mittelpunkt des Markenrechtsstreits war die Bezeichnung zweier Elektromodelle Nios´. Audi machte deutlich, dass der chinesische Modellzusatz „ES6“ sowie „ES8“ zu sehr an die Namen eigener Modelle erinnern, wodurch eine Verwechslungsgefahr entstehe.
Ein seit mehr als 180 Jahren bestehender britischer Gin-Hersteller musste sich kürzlich gegen einen Energydrink-Giganten aus Österreich durchsetzen. Dieser verklagte ihn wegen vermeintlicher Verwechslungsgefahr der beiden Unternehmen. Der Streit erinnert an einen Kampf zwischen David und Goliath.
Lindt vertreibt die "Goldhasen" in Deutschland seit 1952, seit 1997 im aktuellen Farbton. Die in goldfarbener Folie verpackten Schokohasen erfreuen sich dermaßen großer Beliebtheit, dass auch andere Hersteller Schokohasen in ähnlicher Verpackung vertreiben wollen. Das OLG München versagte dies nun der Allgäuer Confiserie in seinem Urteil.
Bereits in der Vergangenheit berichteten wir über den Wortmarkenstreit um "Black Friday". Nun hat das LG Berlin die Berufung der Markeninhaberin abgewiesen und die Wortmarke somit rückwirkend für ungültig erklärt. Der Markeninhaberin bleibt nur noch der Weg zum BGH
Sportartikelhersteller Puma darf weiterhin Textilien mit dem Schriftzug "Blessed" verkaufen. Eine Markenrechtsverletzung geht von dem Begriff nicht aus. Das OLG Frankfurt wies im Eilverfahren den Antrag eines Gastronomen aus Frankfurt auf Unterlassung ab.
Nach einem Vertragsverletzungsverfahren hat der EuGH der EU-Kommission Recht gegeben, die Dänemark dazu verpflichten wollte, den Export von dänischem Feta zu unterbinden. Feta muss in Griechenland produziert sein, es handelt sich um eine geschützte Ursprungsbezeichnung, so der EuGH.
Papierhandtuchspender einer bestimmten Marke müssen nicht auch mit Papierhandtüchern, die von dieser Marke stammen, befüllt werden. Zu diesem Ergebnis kam nun der BGH und hat damit eine dreißigjährige Rechtsprechung ersetzt. Im zugrundeliegenden Fall stritten ein Papierhandtuchvertreiber und ein Hersteller von Handtuchspendern darüber, ob eine Markenverletzung vorliegt, wenn in öffentlichen Waschräumen nicht die Originalhandtücher des Handtuchspenders, sondern No-Name-Tücher verwendet werden.
Nach langer Prüfung durch die EUIPO, wurde der Antrag der Stadt München endlich genehmigt. „Oktoberfest“ ist nun als Marke bei dem Europäischen Amt eingetragen. Ein Erfolg für die Bayerische Landeshauptstadt, die sich erst kürzlich mit Nachahmern ihres Volksfestes auseinandersetzten musste, die ein Oktoberfest in Dubai veranstalten wollten.
Der Rechtsstreit zwischen dem Münchner Hofbräuhaus und dem Dresdner Hofbrauhaus ist nach Angaben des LG München I nun abgeschlossen. Beide Parteien konnten sich auf einen Vergleich einigen, dessen Inhalt allerdings wegen einer Vertraulichkeitsvereinbarung geheim bleibt. Anlass der Streitigkeit ist die hohe Ähnlichkeit von Hofbräu- und Hofbrauhaus.