Streit um Namensrechte an „Spezi“ findet ein überraschendes Ende
Wir haben schon über den Streit zwischen Riegele und Paulaner berichtet. Riegele klagte gegen Paulaner bzgl. der Namensrechte an „Spezi“ und scheiterte zunächst vor dem LG München.
Vorgeschichte
Riegele hatte sich die Rechte am Namen Spezi schon in den 1950iger Jahren gesichert. Als Paulaner ein ähnliches Getränk mit selbigem Namen auf den Markt brachte, trafen die beiden Brauereien eine Vereinbarung: gegen Einmalzahlung von 10.000 DM darf Paulaner den Namen nutzen. Später kündigte Riegele diese Vereinbarung und versuchte eine Lizenzvereinbarung mit Paulaner zu schließen – jedoch ohne Erfolg.
Rechtsstreit am Ende
Das LG München I entschied im vorigen Jahr, dass der ehemalige Vertrag bestand hat, da er nur außerordentlich gekündigt werden könne. Einen außerordentlichen Kündigungsgrund hatte Riegele jedoch nicht vorzuweisen.
Gegen dieses Urteil legte Riegele zunächst Berufung ein – und hat diese nach Hinweisen des OLG München, dass die Berufung keine Erfolgsaussichten habe, jetzt wieder zurückgezogen. Damit ist der Rechtsstreit nun zu Ende.


