19. August 2026 Top-Urteil

Werbung im Social-Media-Grid muss klar gekennzeichnet sein

Urteil des Landgericht Köln vom 12.05.2026, Az.: 88 O 1/26

Werbliche Beiträge auf einem Social-Media-Profil müssen bereits in der Beitragsübersicht klar als Werbung oder Anzeige erkennbar sein. Eine Kennzeichnung erst in der nach dem Öffnen des Beitrags sichtbaren Caption genügt nicht. Auch bei einem Business-Profil ergibt sich der kommerzielle Zweck eines einzelnen Beitrags nicht unmittelbar aus den Umständen, wenn dort sowohl kommerzielle als auch nicht kommerzielle Inhalte veröffentlicht werden. Das LG Köln verurteilte die Betreiberin einer Event- und Kulturempfehlungsplattform daher zur Unterlassung und zur Erstattung der Abmahnkosten.

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24. August 2026

Irreführende Tierarzneimittelwerbung mit Kundenbewertungen

Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15.07.2026, Az.: 3 W 33/26

Ein Unternehmen darf Kundenbewertungen von Tierärzten nicht ohne Einschränkung zur Werbung für ein Tierarzneimittel verwenden, wenn dadurch allgemein zu erwartende Behandlungserfolge suggeriert werden. Wer solche Bewertungen selbst in seine Werbung einbindet, haftet für deren Aussagen als Täter. Unbelegte Behauptungen über eine überlegene Wirkung, vollständige Beschwerdefreiheit oder eine uneingeschränkte Empfehlung können auch gegenüber Tierärzten irreführend sein. Das OLG Hamburg änderte den Beschluss des Landgerichts teilweise ab und untersagte die angegriffenen elf Werbeaussagen im Wege der einstweiligen Verfügung.

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24. August 2026

Verspätete Löschung: Meta muss 75.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 28.07.2026, Az.: 16 W 32/26

Das OLG Frankfurt am Main hat ein gegen Meta verhängtes Ordnungsgeld wegen verspäteter Löschung untersagter Facebook-Posts von 100.000 Euro auf 75.000 Euro reduziert. Nach Auffassung des Senats handelte Meta nicht vorsätzlich, sondern grob fahrlässig, weil die beanstandeten Inhalte erst 15 beziehungsweise 17 Tage nach Zustellung der Unterlassungsverpflichtung entfernt wurden. Eine strukturell bedingte oder taktisch motivierte Missachtung gerichtlicher Anordnungen konnte der Senat nach den Angaben in der Pressemitteilung nicht feststellen. Auch die Auswirkungen der verzögerten Löschung rechtfertigten wegen des Alters und der dadurch gesunkenen Reichweite der Posts kein höheres Ordnungsgeld.

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20. August 2026

OVG NRW: Zwangsgeld wegen Bio-Werbung im Online-Shop

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 05.08.2026, Az.: 13 B 601/26

Ein Zwangsgeld von 500 Euro wegen fortgesetzter Werbung für Produkte mit Hinweisen auf eine ökologische oder biologische Produktion bleibt bestehen. Maßgeblich war, dass die Betreiberin des Online-Shops im Oktober 2025 gegen eine bestandskräftige Unterlassungsverfügung verstoßen hatte. Eine spätere Entfernung eines betroffenen Produkts von der Homepage beseitigte den bereits verwirklichten Verstoß nicht. Auch ein nachträglich verwendeter Disclaimer für weitere Produkte änderte nichts daran, dass deren Vertrieb von der bestandskräftigen Verfügung erfasst war.

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20. August 2026

Bewertungsportal darf Zahl gelöschter Bewertungen nennen

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 14.07.2026, Az.: 6 W 50/26

Ein Bewertungsportal darf darauf hinweisen, dass eine bestimmte Zahl von Bewertungen wegen Beschwerden über Diffamierung entfernt wurde. Darin liegt grundsätzlich keine unlautere Herabsetzung des bewerteten Unternehmens. Selbst eine fehlerhafte Angabe von 21 bis 50 statt höchstens 20 gelöschten Bewertungen ist bei insgesamt 5.528 Bewertungen für die geschäftliche Entscheidung der Verbraucher unerheblich. Das OLG Köln wies deshalb die sofortige Beschwerde der Betreiberin einer Ferienanlage gegen die Versagung einer einstweiligen Verfügung zurück.

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19. August 2026

Domainkauf zur Behinderung eines Mitbewerbers ist unlauter

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 22.07.2026, Az.: 6 W 8/26

Der Erwerb einer mit der Unternehmensbezeichnung eines Mitbewerbers verwechslungsfähigen Domain kann eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 4 UWG darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn die Domain auf die eigene Internetseite weitergeleitet und dem Mitbewerber anschließend zum Kauf angeboten wird. Eine auf Behinderung und Irreführung gestützte Beanstandung desselben Lebenssachverhalts begründet dabei nur einen einheitlichen Streitgegenstand. Das OLG Köln wies deshalb die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die ihr auferlegte Kostenlast zurück.

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19. August 2026

Fehlgeleitete Bewerbungsnachricht kann DSGVO-Schaden begründen

Urteil des BGH vom 23.06.2026, Az.: VI ZR 97/22

Die versehentliche Übermittlung einer vertraulichen Bewerbungsnachricht an einen unbeteiligten Dritten kann einen immateriellen Schaden nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründen. Ein solcher Schaden liegt jedenfalls vor, wenn der Dritte die unbefugt erhaltenen Informationen tatsächlich zur Kenntnis nimmt, den Betroffenen darauf anspricht und dadurch der Kontrollverlust über die personenbezogenen Daten konkrete Folgen hat. Einen Unterlassungsanspruch lehnte der BGH dagegen ab, weil das Bewerbungsverfahren beendet war und deshalb keine Wiederholungsgefahr für eine gleichartige Datenübermittlung mehr bestand. Zur Bestimmung der Höhe des immateriellen Schadensersatzes verwies der BGH die Sache an das Berufungsgericht zurück.

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19. August 2026

OLG Bamberg: DSA-Pflichten für Online-Marktplätze

Urteil des OLG Bamberg vom 29.07.2026, Az.: 3 UKl 13/25 e

Das OLG Bamberg hat mehrere Vorgaben des Digital Services Act zu Empfehlungssystemen, Inhaltsmoderation und Meldeverfahren als verbraucherschützend eingeordnet. Ein Online-Plattformbetreiber muss insbesondere die relative Bedeutung wichtiger Parameter seines Empfehlungssystems nachvollziehbar erläutern und Informationen zur Inhaltsmoderation leicht zugänglich bereitstellen. Ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte ist nicht leicht zugänglich, wenn der Meldebutton nicht hinreichend aussagekräftig bezeichnet ist oder zuvor ein Kundenkonto angelegt werden muss. Die Klage blieb dagegen hinsichtlich der Depersonalisierungsoption für nicht eingeloggte Nutzer und der Zugänglichkeit der AGB-Zusammenfassung ohne Erfolg.

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13. August 2026

Irreführende Streichpreiswerbung ohne 30-Tage-Bestpreis

Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 17.07.2026, Az.: 38 O 219/25

Ein Onlinehändler darf bei einem Badezimmerspiegel nicht mit einem durchgestrichenen höheren Preis werben, wenn dadurch der unzutreffende Eindruck einer eigenen Preissenkung entsteht. Die Kombination aus Streichpreis, der Angabe „55% SOFORT SPAREN“ und einer konkret bezifferten Ersparnis verstand das Landgericht Düsseldorf als irreführende Preissenkungswerbung, obwohl der höhere Betrag lediglich auf einer unverbindlichen Herstellerpreisangabe beruhte. Zudem hätte die Beklagte den niedrigsten Gesamtpreis von 393,98 € angeben müssen, den sie innerhalb der letzten 30 Tage vor der beworbenen Preisermäßigung verlangt hatte. Die Klage hatte vollständig Erfolg; außerdem muss die Beklagte die Abmahnkostenpauschale von 374,50 € nebst Zinsen zahlen.

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13. August 2026

„My Way“ und „MY F WAY“ sind markenrechtlich verwechselbar

Beschluss des Bundespatentgerichts vom 29. Juli 2026, Az.: 30 W (pat) 525/24

Das Bundespatentgericht hat die Löschung der jüngeren Wort-/Bildmarke „MY F WAY“ wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren Wortmarke „My Way“ angeordnet. Die für die ältere Marke nachgewiesenen Dienstleistungen psychiatrischer Kliniken sind mit der von der jüngeren Marke beanspruchten „Gesundheitspflege für den Menschen“ identisch. Trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft von „My Way“ besteht zumindest eine durchschnittliche klangliche Zeichenähnlichkeit, weil die ältere Marke vollständig übernommen und lediglich durch ein „F“ unterbrochen wird. In der Gesamtabwägung reichen Dienstleistungsidentität und Zeichenähnlichkeit deshalb für die Annahme einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr aus.

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