08. Mai 2025 Top-Urteil

Unionsmarke „tagesschau“ bleibt bestehen

Richterhammer liegt neben blauen Markenrechtsbuch
Urteil des EuG vom 30.04.2025, Az.: T-83/20 RENV

Das Gericht der Europäischen Union hat einen Antrag der bonnanwalt Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH auf vollständige Aufhebung des markenrechtlichen Schutzes der „tagesschau“ abgewiesen. Die Unionsmarke bleibt daher für die Bereitstellung von Nachrichtensendungen bestehen. Das Gericht betonte, dass auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dem Wettbewerb gegenüber privatrechtlichen Rundfunkanstalten unterlägen und eine markenmäßige Benutzung in der Einblendung während der Sendung liegt.

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08. Mai 2025 Kommentar

UDRP-Verfahren: Der Zulassungsbescheid einer beantragten Markeneintragung ist nicht ihre tatsächliche Eintragung

verschiedene Top Level Domains als hexagon
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 25.04.2025, Claim Number: FA2503002146830

Im Rahmen eines UDRP-Verfahrens machte die Beschwerdeführerin „Auradine Inc.“ geltend, durch die Domain des Verfahrensgegners „auradine-miner.com“ in ihren Rechten verletzt zu sein. Konkret trug „Auradine Inc.“ vor, dass sie wegen ihrer Markenrechte an „AURADINE“ schutzwürdig ist und diese Marke der Domain zum Verwechseln ähnlich ist. Dabei resultiere die Markeninhaberschaft bereits aus einem der Beantragung folgendem Zulassungsbescheid, welcher durch die zuständige US-amerikanischen Behörde (USPTO) ausgestellt wurde. Hilfsweise bestehe an „AURADINE“ aber auch ein gewohnheitsrechtlicher Markenschutz, losgelöst von einer offiziellen Eintragung. Eine solche Gewohnheitsmarke ergebe sich insbesondere aus der langen Nutzung der Bezeichnung „Auradine“.

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07. Mai 2025

Fünf-Farben-Welle von Paulaners Spezi ist ein Herkunftshinweis

Spezi. German summer cocktail, mix of cola and citrus lemonade.
Pressemitteilung zum Urteil vom 25.03.2025, Az.: 33 O 14937/23

Das LG München I folgte der Klage von Paulaner, die eine markenrechtliche Verletzung an der „Fünf-Farben-Welle“ auf ihrem Spezi durch die „Brauerlimo“ der Karlsberg Brauerei angezeigt hatte. Ausschlaggebend sei, dass die flächige Verwendung und die besondere farbliche Gestaltung als Herkunftshinweis verstanden werden kann, also die wesentlichen Bestandteile der geschützten Paulaner-Marke übernommen werden. Der Argumentation der Beklagten, dass viele Limonaden eine farbenfrohe Aufmachung vorweisen, wurde nicht gefolgt.

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06. Mai 2025

Bloßer Kontrollverlust kann Schadensersatz begründen

DSGVO und Paragraphen zeichen auf Würfeln liegen auf Tastatur
Urteil des BGH vom 11.02.2025, Az.: VI ZR 365/22

Entgegen der Vorinstanzen hat der BGH in seiner Entscheidung festgestellt, dass ein immaterieller Schadensersatzanspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO bereits durch den vorübergehenden Kontrollverlust über die in der Personalakte befindlichen Daten begründet werden kann. Unstreitig war, wie bereits in den früheren Verfahren, dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt, sofern Personalakten von Bundesbeamten einer Bundesanstalt durch Bedienstete eines Bundeslandes verwaltet werden. Die Verschwiegenheitspflicht dieser Bediensteten darf nur zur Bemessung der Höhe des zu leistenden Schadensersatzes herangezogen werden.

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06. Mai 2025

Unterlassungsanspruch im Rahmen des Energieversorgerwechsels

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Beschluss des KG Berlin vom 12.12.2024, Az.: 5 U 77/22

§ 312h BGB ist eine Marktverhaltensvorschrift i.S.d. § 3a UWG. Somit besteht bei einem Verstoß gegen die verbraucherrechtlichen Vorgaben bei der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses im Rahmen des Energieversorgerwechsels ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch. Leitet der Unternehmer nämlich auf dieser Grundlage einen Versorgerwechsel ein, sind die wettbewerblichen Interessen der Konkurrenten gefährdet, da dem Wettbewerber droht, dass er einen Kunden verliert, obwohl der Neuversorger den bestehenden Altvertrag bei Außerachtlassung des Textformerfordernisses nicht zivilrechtlich wirksam kündigen kann. Selbst bei unwirksamer Kündigung, werden viele Verbraucher in Unkenntnis dieses Umstandes die Kündigung als gegeben hinnehmen und davon ausgehen, dass das Vertragsverhältnis mit dem bisherigen Versorger beendet ist. Der Verbraucher könnte so unter Umständen von einem Widerruf abgehalten werden, da er befürchten könnte, dass er im Falle des Widerrufs des Vertrages mit dem neuen Versorger ohne Vertrag dasteht.

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05. Mai 2025

Berichterstattung auf Basis von Hacker-Datei erfordert genaue Prüfung

Frau hält weißes Tablet in den Händen
Urteil des OLG Frankfurt vom 27.03.2025, Az.: 16 U 9/23

Daten eines Social-Media-Profils, die von einem Hacker erlangt wurden, genügen nicht um die Authentizität von Äußerungen nachzuweisen. Sollte also z.B. eine Person des öffentlichen Lebens im Verdacht stehen, menschenverachtende Ansichten zu haben, können vermeintliche Chatäußerungen von seinem Account nicht in Zeitungen veröffentlicht werden, wenn die elektronische Datei durch kriminelle Energie erlangt wurde und nicht signiert ist. Das OLG Frankfurt begründet diese Ansicht damit, dass eine solche elektronische sog. html-Datei nicht fälschungssicher sei, weshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich nicht um den unveränderten Datenbestand wie auf dem Account handele.

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22. April 2025 Top-Urteil

App-Zentrum III

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Urteil des BGH vom 27.03.2025 , Az.: I ZR 186/17

Das App-Zentrum von Facebook, in dem Spiele (online) bereitgestellt werden und der Nutzer erst nach Einwilligung darin, dass die App "seine allgemeinen Informationen", die E-Mail-Adresse, und Statusmeldungen übermitteln, und darüber hinaus im Namen des Verbrauchers zu "posten", spielen kann, verstößt gegen Informationspflichten der DSGVO und damit zugleich gegen gesetzliche Bestimmungen des unlauteren Wettbewerbs. Es sei nämlich u.a. nicht erkennbar, welche Daten für den (weiteren) Transfer an vierte Unternehmen freigegeben würden, und welchem Zweck die Übertragung diene.

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10. April 2025

Inlandsbezug im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung? – Domain als wichtiges Indiz

Symbol mit Domainendung .de
Urteil des BGH vom 05.12.2024, Az.: I ZR 50/24 Sachverhalt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Rahmen eines Urheberrechtstreites über die Anwendbarkeit deutschen Rechts sowie einen inländischen Bezug zu entscheiden. Konkret musste die Klägerin – ein Kleidungshersteller – feststellen, dass Fotos von entsprechenden Kleidungsstücken der Klägerin als Vorschaubilder auf Google vorgeschlagen werden, wobei die dahinterstehenden Domains gerade nicht der Klägerin zuzuordnen sind. Vielmehr leiteten die verlinkten Vorschaubilder auf eine kasachische bzw. ukrainische Internetseite (Top-Level-Domains „.kz“ bzw. „.ua“). Aus Sicht der Klägerpartei verwirklicht sich darin eine Urheberrechtsverletzung, aus dieser sich ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung der Bilder ergibt.

Entscheidung

Der BGH wies die Revision zurück und bestätigte somit die Berufungsentscheidung des OLG Hamburg. Inhaltlich war indes die Frage des Inlandsbezuges Schwerpunkt der Prüfung. Ein möglicher Unterlassungsanspruch ergebe sich aus § 97 Abs. 1 UrhG. Dazu müsste ein geschütztes Medium von der Beklagtenseite öffentlich zugänglich gemacht worden sein (§ 19a UrhG). Dass deutsche Schutzrechte geltend gemacht werden genügt, um in einem ersten Schritt die grundsätzliche Anwendbarkeit des inländischen Rechts zu bejahen. Allerdings mangele es innerhalb der Voraussetzungen für den (deutschen) urheberrechtliche Unterlassungsanspruch an einem Inlandsbezug. Nach dem Territorialitätsprinzip bedarf es dazu einer Benutzungshandlung in Deutschland. Ob die Internetseite in ausreichender Weise auf das Schutzland ausgerichtet ist, wird dabei anhand einer Gesamtabwägung festgestellt. Eine tragende Rolle spielt hier auch die Top-Level-Domain: Da diese weder deutscher noch geographisch neutraler Natur ist, kann von einem deutschen Bezug gerade nicht ausgegangen werden. Es werde vielmehr indiziert, dass sich die Webseiten überwiegend an die jeweils entsprechenden Bevölkerungen richten soll.

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08. April 2025

Kein DSGVO-Anspruch in Scraping-Fällen

Beschluss des OLG München vom 13.02.2025, Az.: 24 U 3020/24 e

Ansprüche aus der DSGVO ergeben sich in Scraping-Fällen, also Fällen, bei denen Dritte unter Nutzung automatisierter Verfahren eine Vielzahl der auf einer Plattform (bspw. Social Media) verfügbaren öffentlichen Informationen nutzen, jedenfalls dann nicht, wenn der Anspruchsteller seinen Kontrollverlust über Daten nicht hinreichend nachweisen kann, da diesem hierbei die Darlegungs- und Beweislast obliegt. Für einen Nachweis genügt es insbesondere nicht, dass ein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung durch einen unbefugten Dritten vorliegt. Erforderlich ist vielmehr, neben dem Beleg der ursprünglichen Kontrolle über die geheimhaltungsbedürftigen Daten, auch die Darlegung eines kausalen Schadens.

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07. April 2025 Top-Urteil

Unbegründete Schufa-Meldungen können zu immateriellem Schadensersatz führen

Schufa-Eintrag im Wörterbuch
Urteil des BGH vom 28.01.2025, Az.: VI ZR 183/22

Weil eine Kundin die Rechnungen ihres Mobilfunkanbieters nach einigen Monaten nicht zahlte, meldete dieser sie bei der Schufa, obwohl keine Entscheidung über die Forderungen vorlag. Die Stigmatisierung der Frau als zahlungsunfähig oder –unwillig sowie die Herabsetzung der Kreditwürdigkeit müsse nicht hingenommen werden. Daher sprach der BGH wie auch die Vorinstanz ihr einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro nach der DSGVO zu.

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