EuGH begrenzt Veröffentlichung von Daten aller Aktionäre
Das Unionsrecht verlangt nicht, Informationen über sämtliche Aktionäre einer Aktiengesellschaft einschließlich ihrer Minderheitsaktionäre offenzulegen. Die frei zugängliche Online-Veröffentlichung personenbezogener Daten aller Aktionäre stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte auf Privatleben und Datenschutz dar. Eine Veröffentlichung ohne Zugangsbeschränkung oder Nachweis eines berechtigten Interesses ist für die Ziele der Unternehmenstransparenz, Geldwäscheprävention und Sanktionsdurchsetzung weder erforderlich noch verhältnismäßig. Weniger eingriffsintensive Maßnahmen wie ein beschränkter Zugang für Personen mit berechtigtem Interesse sind vorzuziehen.

