31. Juli 2026

Materialangaben müssen auf der Bestellseite stehen

Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 23.04.2026, Az.: 15 U 101/24

Die Materialzusammensetzung eines Bekleidungsstücks ist eine wesentliche Eigenschaft, über die Verbraucher unmittelbar vor Abgabe ihrer Online-Bestellung informiert werden müssen. Die Angaben müssen auf der Bestellabschlussseite klar, verständlich und hervorgehoben erscheinen. Ein Link zur Produktdetailseite genügt nicht, selbst wenn Verbraucher darüber zu den Materialangaben zurückkehren können. Das OLG Hamburg gab der Berufung des klagenden Wirtschaftsverbands statt und verurteilte die Betreiberin des Online-Shops zur Unterlassung sowie zur Zahlung der Abmahnkosten.

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31. Juli 2026

Streaming-Abos mit dynamischen Funktionen sind digitale Dienstleistungen

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 9. Juli 2026, Az.: C-234/25

Ein Streaming-Abonnement ist als digitale Dienstleistung einzustufen, wenn das Angebot dynamische Funktionen aufweist, die über die fortlaufende Bereitstellung bestimmter Inhalte hinausgehen. Dafür spricht insbesondere, dass der Anbieter das verfügbare Programm aktualisiert und auf Grundlage des Nutzerverhaltens individuelle Empfehlungen ausspielt. Die Ausnahme vom Widerrufsrecht für digitale Inhalte greift bei einem solchen Dienst nicht bereits mit Beginn der Nutzung. Der Anbieter kann bei einem Widerruf jedoch eine angemessene Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.

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30. Juli 2026

Verbandsaustritt beendet Bindung an Vergütungsregeln

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Juli 2026, Az.: I ZR 212/25

Der Unterlassungsanspruch nach § 36b Abs. 1 UrhG gilt auch für Vertragsangebote und kann auf gemeinsame Vergütungsregeln angewendet werden, die bereits vor dem 1. März 2017 aufgestellt wurden. Die Passivlegitimation eines Werknutzers entfällt jedoch mit seinem Austritt aus der an der Aufstellung beteiligten Werknutzervereinigung. Gemeinsame Vergütungsregeln können außerdem in entsprechender Anwendung des § 314 BGB aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Journalistenverbands zurück und verwarf die Anschlussrevision der beklagten Zeitungsverlage als unzulässig.

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22. Juli 2026

Keine Pausenwerbung auf der Online-Kündigungsseite

Urteil des BGH vom 16. Juli 2026, Az.: I ZR 200/25

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf. Ein zusätzliches Angebot, einen Fitnessstudiovertrag statt der Kündigung beitragsfrei zu pausieren, ist dort unzulässig. Solche Zusatzinformationen können den bereits eingeleiteten Kündigungsvorgang ablenken, verzögern oder faktisch erschweren. Der BGH hob das Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und gab dem Unterlassungsantrag des Verbraucherverbandes statt.

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21. Juli 2026 Top-Urteil

Prime Video durfte Werbung im laufenden Abo einführen

Urteil des Bayerischen OLG vom 17.07.2026, Az.: 102 VKl 1/24 e

Das BayObLG hat die Abhilfeklage gegen Änderungen bei Prime Video abgewiesen. Die Einführung von Unterbrecherwerbung war nach den bestehenden Vertragsbedingungen zulässig, weil keine Werbefreiheit vereinbart war. Auch der Wegfall von Dolby Vision HDR, Dolby Atmos und „Watch Party“ begründete keinen Mangel des digitalen Produkts. Schadensersatzansprüche der betroffenen Prime-Abonnenten bestanden daher nicht.

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21. Juli 2026 Top-Urteil

FIFA-Regeln für Fußballvermittler unterliegen EU-Recht

Urteil des EuGH vom 16.07.2026, Az.: C-209/23

Regelungen eines internationalen Sportverbands für Fußballvermittler können gegen das Kartellverbot, das Missbrauchsverbot und die Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Dies betrifft insbesondere Vorgaben zur Mehrfachvertretung, Vermittlerlizenz, Kontaktaufnahme und Vermittlervergütung, wenn sie den Wettbewerb unverhältnismäßig beschränken oder nicht gerechtfertigt sind. Die Veröffentlichung sämtlicher Sanktionen gegen Vermittler und Auftraggeber sowie sämtlicher Transaktionsdetails ist zudem nicht ohne Weiteres mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO vereinbar.

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10. Juli 2026

Irreführende Amazon-Bewertungen nach Produktänderung

Beschluss des OLG Köln vom 18.05.2026, Az.: 6 W 30/26

Ein Amazon-Händler darf Kundenbewertungen nicht weiterverwenden, wenn er einen wesentlichen Bestandteil des bewerteten Produkts austauscht. Das gilt insbesondere, wenn ein Komplettpaket nach dem Wechsel eines Wechselrichters unter derselben ASIN angeboten wird. Die übernommenen Bewertungen können Verbraucher über die Zahl der tatsächlich für das aktuelle Produkt abgegebenen Rezensionen irreführen. Das OLG Köln gab der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin statt und erließ die beantragte einstweilige Verfügung.

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10. Juli 2026

Luftbilder zur Niederschlagswassergebühr trotz KI-Risiko zulässig

Beschluss des OVG NRW vom 22.06.2026, Az.: 16 B 169/25

Die Verarbeitung unscharfer Luftbildaufnahmen eines Grundstücks zur Festsetzung von Niederschlagswassergebühren stellt regelmäßig nur einen Grundrechtseingriff von geringer Intensität dar. Die bloße technische Möglichkeit, solche Aufnahmen mithilfe Künstlicher Intelligenz nachträglich zu schärfen, führt ohne konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Einsatz nicht zu einer höheren Eingriffsintensität. Auch die abstrakte Gefahr eines Datendiebstahls oder einer Verknüpfung mit weiteren Datensätzen genügt nicht, um die Datenverarbeitung als rechtswidrig anzusehen. Das OVG NRW wies die Beschwerde der Grundstückseigentümerin zurück, weil zudem kein besonderer Anordnungsgrund glaubhaft gemacht worden war.

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09. Juli 2026

Informationspflicht bei Kundenbewertungen im Online-Shop

Urteil des LG Deggendorf vom 27.03.2026, Az.: 1 HK O 6/25

Ein Online-Händler muss Verbraucher darüber informieren, ob und wie er sicherstellt, dass veröffentlichte Kundenbewertungen von tatsächlichen Käufern oder Nutzern stammen. Fehlt diese Information, liegt eine unlautere geschäftliche Handlung durch Vorenthalten wesentlicher Informationen vor. Die Klage hatte insoweit Erfolg, sodass der Beklagten die Veröffentlichung solcher Bewertungen ohne entsprechende Hinweise untersagt wurde. Erfolglos blieb die Klage dagegen hinsichtlich einer herunterzählenden Uhr bei einem Preisangebot, weil diese nach Ansicht des Gerichts keine Aussage über einen späteren höheren Preis enthielt.

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07. Juli 2026

EuGH bestätigt Milliardenbuße gegen Google Android

Urteil des EuGH vom 02.07.2026, Az.: C-738/22 P

Der EuGH hat bestätigt, dass Google durch vertragliche Vorgaben im Android-Ökosystem seine beherrschende Stellung auf Märkten für allgemeine Suchdienste, Android-App-Stores und mobile Browser missbräuchlich ausnutzen konnte. Die Kopplung von Play Store, Google Search und Chrome sowie die Beschränkung nicht genehmigter Android-Forks waren geeignet, Wettbewerber beim Marktzugang und bei der Nutzung konkurrierender Such- und Browserdienste zu behindern. Für den Nachweis eines Missbrauchs nach Art. 102 AEUV war nicht in jedem Punkt ein AEC-Test oder ein kontrafaktisches Szenario erforderlich, weil die wettbewerbliche Wirkung im konkreten Markt- und Vertragsumfeld zu beurteilen war. Objektive Rechtfertigungen für die beanstandeten Vorgaben griffen nicht durch, sodass die auf 4,125 Milliarden Euro festgesetzte Geldbuße bestehen bleibt.

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