EuGH stärkt Presseverlage gegenüber Online-Diensten
Der EuGH hält nationale Regelungen zum gerechten Ausgleich für die Online-Nutzung von Presseveröffentlichungen grundsätzlich für unionsrechtskonform. Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft dürfen zu Verhandlungen, Informationsauskünften und zur unveränderten Sichtbarkeit von Verlagsinhalten während der Verhandlungen verpflichtet werden. Auch behördliche Kriterien, Festsetzungen und Sanktionen sind möglich. Voraussetzung ist, dass Verlage die Nutzung verweigern oder unentgeltlich erlauben können und die Pflichten verhältnismäßig bleiben.

