Monatlicher Gesamtbeitrag ist personenbezogen
Versicherungsnehmer einer privaten Krankenkasse stehen grundsätzlich keine Auskunftsansprüche über Umfang und Zeitpunkt der Anpassung von Beiträgen für einzelne versicherte Tarife gem. der DSGVO zu. Dies gilt jedoch nicht für den vom Versicherungsnehmer geschuldeten monatlichen Gesamtbeitrag, sodass hierfür Auskunft über die Höhe des Gesamtbeitrags sowie über Zeitpunkt und Umfang von Anpassungen des Beitrags verlangt werden kann. Grund hierfür ist, dass es sich bei dem monatlich geschuldeten Gesamtbeitrag um personenbezogene Daten handelt, da hierbei der individualisierte Versicherungsschutz, anknüpfend an das bestehende Vertragsverhältnis, widergespiegelt wird und insoweit die notwendige Verknüpfung für den Personenbezug einer Information iSv. Art. 4 DSGVO gegeben ist.

