Kommentar

UDRP-Verfahren: Ferrero S.p.A. erstreitet die Domain „notella.site“

17. Oktober 2024
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Modell Domain Endung .com Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 20.09.2024, WIPO Case No. D2024-2757

Zwischen dem Süßwarenhersteller Ferrero S.p.A. und dem Anbieter der Kryptowährung „$NOTELLA“ war die Domain „notella.site“ umstritten. Dabei war Ferrero S.p.A. als langjährige Inhaberin der Marke „Nutella“ (seit 1964) und der Domain „nutella.com“ (seit 1997) Beschwerdeführerin des Verfahrens. Der Gegner des Verfahrens kann demgegenüber nur eine sehr kurze Inhaberschaft der umstrittenen Domain vorweisen (seit dem 23.05.2024). Ferner ist beachtlich, dass auf der Webseite des Gegners mehrmals auf die berühmte Nuss-Nougat-Creme „Nutella“ angespielt wird.

Vortrag des Beschwerdeführers

Laut Ferrero S.p.A. nutze der Verfahrensgegner bewusst die Bekanntheit der Marke aus. Begründet wird dies mit dem Säumnis auf der Webseite zu erwähnen, dass die angebotene Kryptowährung in keinerlei Zusammenhang mit der Marke „Nutella“ steht. Überdies sei die Domain eine sog. Vertipperdomain, wodurch Kunden der Ferrero S.p.A. durch Zufall auf die Webseite gelangen sollen.

Entscheidung

Unproblematisch bejahte die WIPO eine Ähnlichkeit zwischen der Marke „Nutella“ und der umstrittenen Domain. Des Weiteren habe der Gegner auch keine Argumente vorbringen können, die sein berechtigtes Interesse beweisen. Vielmehr habe seine Frage an den Beschwerdeführer, ob dieser die Domain gerne kaufen würde, tendenziell das Gegenteil bewiesen. Zuletzt sei offensichtlich, dass er die Bekanntheit der Marke kannte, weswegen er auch bösgläubig handelte. Folglich entschied die WIPO zugunsten des Beschwerdeführers Ferrero S.p.A.

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