UDRP-Verfahren: Ferrero S.p.A. erstreitet die Domain „notella.site“
Vortrag des Beschwerdeführers
Laut Ferrero S.p.A. nutze der Verfahrensgegner bewusst die Bekanntheit der Marke aus. Begründet wird dies mit dem Säumnis auf der Webseite zu erwähnen, dass die angebotene Kryptowährung in keinerlei Zusammenhang mit der Marke „Nutella“ steht. Überdies sei die Domain eine sog. Vertipperdomain, wodurch Kunden der Ferrero S.p.A. durch Zufall auf die Webseite gelangen sollen.
Entscheidung
Unproblematisch bejahte die WIPO eine Ähnlichkeit zwischen der Marke „Nutella“ und der umstrittenen Domain. Des Weiteren habe der Gegner auch keine Argumente vorbringen können, die sein berechtigtes Interesse beweisen. Vielmehr habe seine Frage an den Beschwerdeführer, ob dieser die Domain gerne kaufen würde, tendenziell das Gegenteil bewiesen. Zuletzt sei offensichtlich, dass er die Bekanntheit der Marke kannte, weswegen er auch bösgläubig handelte. Folglich entschied die WIPO zugunsten des Beschwerdeführers Ferrero S.p.A.