EU leitet Verfahren gegen X wegen sexualisierter KI-Bilder ein

Fast alle großen Handelsketten bieten Rabatt-Apps an, die Kunden auf ihren Smartphones verwenden können. Mithilfe der App können Bonus- und Treueprogramme genutzt werden. Auch Lidl bietet eine eigene App an. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die App genauer unter die Lupe genommen und stieß auf Makel. Die Bedenken sind rechtlich jedoch (noch) unbegründet.
Versicherungen kommen bei Phishingvorfällen explizit nur für Schäden durch gefälschte E-Mails, nicht aber für solche durch betrügerische SMS auf. Dass SMS und E-Mails „keinesfalls gleichartig“ seien, musste eine Bankkundin am eigenen Leib erfahren.
Nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband mit ihrer Klage gegen Lidl vor dem OLG Stuttgart unterlegen ist, hat sie nun Revision zum BGH eingelegt.
Die US-Software, die Sicherheitsbehörden dabei helfen soll, schneller Zusammenhänge zu erkennen und so Straftaten verhindern soll, steht weiterhin in der Kritik. Rechtlich steht Palantir (zumindest teilweise) auf wackligen Beinen.
Zalando ist vor dem EuG unterlegen und wird weiterhin als „sehr große Online-Plattform“ eingestuft werden. Damit muss das Unternehmen den entsprechenden Verpflichtungen aus dem Digital Services Act nachkommen.
Durch den AI Act werden GPAI-Anbieter angehalten, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts auf den Weg zu bringen. Hierdurch soll das Spannungsverhältnis zwischen benötigten Daten für die KI und den Rechten der Urheber in Einklang gebracht werden.
Ein Video, das zwei Personen in der „Kiss-Cam“ von Coldplay zeigt, die sich zunächst noch in den Armen liegen und sich dann beschämt wegducken, ging viral. Darin lassen sich datenschutz- und urheberrechtliche Problemstellungen erkennen.
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