EuGH: mulmiges Gefühl begründet keinen Schadensersatz
DSGVO
Verstöße gegen die DSGVO unterliegen dem Schadensersatz – doch so einfach ist es meist nicht. In einem kuriosen Fall wurden dem EuGH nun einige Fragen zur Vorlage dargebracht, deren Entscheidung für Verbraucher von Interesse sein sollte.
Sachverhalt
Auslöser ist ein kurioser Fall: eine Frau erwarb im Elektronikhandel Saturn ein Haushaltsgerät, welches sodann fälschlicherweise einem anderen Kunden ausgehändigt wurde. Dabei wurden auch personenbezogene Daten mit übermittelt, die aus den Vertragsunterlagen hervorgingen.
Das Ganze klärte sich eine halbe Stunde später direkt auf – doch die Frau erhob dennoch gegen Saturn Klage, weil es zu einem Datenschutzverstoß gekommen sei.
Das Urteil
Nach Vorlage durch das betreffende Gericht an den EuGH nun folgendes Urteil: ein mulmiges Gefühl begründet keinen Schadensersatz. Soll heißen, dass der jeweilige Verstoß auch zu einem konkreten Schaden geführt haben muss.
Im vorliegenden Fall reicht die Befürchtung der Frau, dass ihre Daten zur Kenntnis genommen wurden, also nicht aus, um einen Schadensersatz gegenüber Saturn zu begründen.