Geistiges Eigentum

In unserer Urteilsdatenbank…
…finden Sie 1182 Urteile zum geistigen Eigentum.

Der Begriff des „Geistigen Eigentums“ ist kein Bestandteil der juristischen Fachsprache im engeren Sinne. Er ist aber in den mit Immaterialgüterrechten befassten Wirtschaftskreisen zu Recht weit verbreitet. Denn in einer im Informationszeitalter angekommenen Dienstleistungsgesellschaft besitzt der Schutz von geistigen Schöpfungen einen mindestens so hohen Stellenwert wie der des „klassischen“ Eigentums vor 100 Jahren. Daher sollte der möglichst frühzeitige und effektive Schutz von geistigen Erzeugnissen jedweder Art im Rahmen einer angemessenen unternehmerischen Risikominimierung mit hoher Priorität verfolgt werden.

Das „Geistige Eigentum“ an Erfindungen und technischen Entwicklungen kann z. B. mithilfe des Patent- und Gebrauchsmusterrechts effektiv geschützt werden. Für den Schutz von ästhetisch bzw. künstlerisch gestalteten Formen stellt die Rechtsordnung das Geschmacksmusterrecht bzw. Designrecht zur Verfügung. Andere geistige Schöpfungen können unter Umständen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die im Einzelfall beste Schutzstrategie kann aufgrund der Vielzahl denkbarer rechtlicher Ansätze nur von einem spezialisierten Anwalt bestimmt werden.

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Gibt es einen Fachanwalt Geistiges Eigentum?

Einen Fachanwalt Geistiges Eigentum gibt es zwar nicht. Rechtsfragen, die sich im Bereich des Geistigen Eigentums stellen, gehören jedoch zu den Fachgebieten eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz.
Auszeichnungen

Unsere Rechtsanwälte für Geistiges Eigentum

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

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29. Januar 2024 Top-Urteil

Herr der Ringe Konzert stellt keine bühnenmäßige Darstellung dar

Besucher nimmt Konzert mit Handy auf
Urteil des OLG München vom 14.09.2023, Az.: 6 U 601/22

Die Darstellung von Filmmusik unter ästhetischer Ergänzung von Nebel, Bildern und Textpassagen, stellt keine bühnenmäßige Darstellung im Sinne des Urhebergesetzes dar, so das OLG München. Konkret verneint das OLG einen Anspruch des Komponisten der Herr Der Ringe Filme gegen einen Veranstalter, der die Filmmusik in ansprechender Weise aufgeführt hatte. Diese Aufführung stellt keine grob veränderte Wiedergabe des Originals dar, weil es sich nicht um eine bühnenmäßige Darstellung handelt, und kann somit nicht vom Komponisten beanstandet werden. Etwaige Urheberrechtsverstöße sind somit einzig durch die GEMA zu verfolgen.

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