Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

24. Februar 2025 Top-Urteil

Weiterleitung von Positivdaten kein DSGVO Verstoß

DSGVO und Paragraphen zeichen auf Würfeln liegen auf Tastatur
Urteil des LG Augsburg vom 29.01.2025, Az.: 121 O 110/24

Wer mit einem Telefonanbieter bspw. einen Mobilfunkvertrag abschließt, kann keine Schadens- oder Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn der Anbieter Positivdaten i.S.d DSGVO an Auskunfteien wie z.B. die Schufa Holding AG weiterleitet. Zum einen kommt die Weiterleitung der Daten dem Verbraucher selbst zugute (Schutz vor Identitätsdiebstahl), und zum anderen stellt eine solche Übermittlung (im Gegensatz zu Datenleck-Fällen) keinen Kontrollverlust des Verbrauchers über seine Daten dar, begründete das LG Augsburg seine Entscheidung.

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22. April 2025 Top-Urteil

App-Zentrum III

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Urteil des BGH vom 27.03.2025 , Az.: I ZR 186/17

Das App-Zentrum von Facebook, in dem Spiele (online) bereitgestellt werden und der Nutzer erst nach Einwilligung darin, dass die App "seine allgemeinen Informationen", die E-Mail-Adresse, und Statusmeldungen übermitteln, und darüber hinaus im Namen des Verbrauchers zu "posten", spielen kann, verstößt gegen Informationspflichten der DSGVO und damit zugleich gegen gesetzliche Bestimmungen des unlauteren Wettbewerbs. Es sei nämlich u.a. nicht erkennbar, welche Daten für den (weiteren) Transfer an vierte Unternehmen freigegeben würden, und welchem Zweck die Übertragung diene.

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31. Oktober 2024 Top-Urteil

Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

Drohne mit einer Kamera fliegt bei gutem Wetter über ein Feld entang eines Flusses.
Urteil des BGH vom 23.10.2024, Az.: I ZR 67/23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Reichweite der sog. Panoramafreiheit nach § 59 Abs. 1 S. 1 UrhG zu entscheiden. Dadurch werden die Rechte des Urhebers dahingehend eingeschränkt, dass die Vervielfältigung eines Werkes mittels einer Grafik (z.B. Lichtbild oder Film) zulässig ist, wenn es sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet. Somit soll die Möglichkeit geschaffen werden, ohnehin öffentlich einsehbare Werke, auch als Lichtbild oder ähnliches betrachten zu können. Konkret veröffentlichte die Beklagte ein Buch, welches Aufnahmen von einem derartig frei einsehbaren Kunstwerk zeigt. Hierbei problematisch war, dass es sich dabei um eine Luftbildaufnahme mittels Drohne handelte. Laut BGH soll die sog. Panoramafreiheit aber nur für Perspektiven gelten, die mit dem eigenen Auge sichtbar sind. Ein für das Publikum unzugänglicher Ort wie die Aufnahme mittels Drohne rechtfertige hingegen keine urheberrechtliche Freistellung nach § 59 Abs. 1 S. 1 UrhG.

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23. September 2024 Top-Urteil

Vervielfältigung von Lichtbildern einer Fototapete – stillschweigende Einwilligung des Berechtigten?

Pressemitteilung Nr. 179/2024 des BGH zum Urteil vom 11.09.2024 (Az.: I ZR 139/23; I ZR 140/23; I ZR 141/23)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über den urheberrechtlichen Schutz von Fototapeten, welche vom Kläger angefertigte Lichtbilder enthalten, zu entscheiden. Dabei war zwischen der Klägerseite und den drei Beklagtenparteien umstritten, ob die Abbildung einer vom Kläger erworbenen Fototapete, die im Internet zu privaten bzw. gewerblichen Zwecken hochgeladen und genutzt wird das Urheberrecht an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien verletzt. Die Revision vor dem BGH scheiterte. Der BGH hat sich bei der Begründung den Argumenten der Vorinstanzen angeschlossen: Zwar stelle das Hochladen grundsätzlich ein Eingriff in das Urheberrecht dar, jedoch war dieser Eingriff durch stillschweigende Einwilligung des Klägers gerechtfertigt. Grundlage für eine solche Einwilligung sei nämlich nicht der subjektive Wille des Berechtigten. Vielmehr ist die Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers maßgeblich. Konkret sei es üblich, solche Produkte sowohl zu privaten als auch gewerblichen Zwecken als Foto - oder Videoaufnahme zu verwenden. Ausdrücklich wies das Gericht aber darauf hin, dass es dem Kläger künftig vorbehalten ist, vertraglich die Nutzung der Fototapeten einzuschränken.

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19. Juli 2024 Top-Urteil

Die Verantwortlichkeit von Google für Suchergebnisse

DSGVO Symbol EU
Urteil des OLG Köln vom 04.07.2024, Az.: 15 U 60/23

Das OLG Köln stellte in seinem Urteil fest, dass die Google Ireland Limited, die in Deutschland die Betreiberin der Google-Suchmaschine ist, für die angezeigten Ergebnisse verantwortlich i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist. Im Gegensatz zur Vorinstanz sah das Gericht in der Anzeige personenbezogener Daten bereits eine Verarbeitung dieser Daten, woraus sich die Verantwortlichkeit nach dem Art. 4 Nr. 7 DSGVO ergibt. Auch ist ein Verweis der Verantwortlichkeit auf die amerikanische Muttergesellschaft Google LLC in der Datenschutzerklärung nicht möglich, da die Verantwortlichkeit aus den tatsächlichen Umständen folgt. Daraus ergibt sich ein Unterlassungsanspruch gegen die Google Ireland Limited über die Anzeige unwahrer personenbezogener Daten aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO.

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16. Mai 2024 Top-Urteil

Ist die Übersetzung der Bibel urheberrechtlich geschützt?

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des LG Stuttgart vom 29.01.2024, Az.: 17 O 679/03

Auch Übersetzungen können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine neue schöpferische Leistung darstellen. Dies gilt laut LG Stuttgart auch für die bekannte Neu-Übersetzung der Bibel von 1984, wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht. Demnach hat die Übersetzung einen gänzlich eigenen Charakter, der sich grundlegend vom Urtext unterscheidet.

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09. April 2024 Top-Urteil

Kein Nachvergütungsanspruch für Grafik auf Euro-Geldscheinen

Schwarzgoldene Justitia auf Einhundert Euro Scheinen
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.02.2024, Az.: 11 U 83/22

Ein Nachvergütungsanspruch eines Kartografen, der die Darstellung des europäischen Kontinents auf den Euro-Banknoten hergestellt haben soll, besteht laut Gericht nicht. Es besteht für ihn kein Anspruch auf Beteiligung an Seigniorage-Einkünfte, da diese nicht aus der Nutzung des Werks resultieren, sondern unabhängig von einer Verwendung der Darstellung entstehen.

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29. Januar 2024 Top-Urteil

Herr der Ringe Konzert stellt keine bühnenmäßige Darstellung dar

Besucher nimmt Konzert mit Handy auf
Urteil des OLG München vom 14.09.2023, Az.: 6 U 601/22

Die Darstellung von Filmmusik unter ästhetischer Ergänzung von Nebel, Bildern und Textpassagen, stellt keine bühnenmäßige Darstellung im Sinne des Urhebergesetzes dar, so das OLG München. Konkret verneint das OLG einen Anspruch des Komponisten der Herr Der Ringe Filme gegen einen Veranstalter, der die Filmmusik in ansprechender Weise aufgeführt hatte. Diese Aufführung stellt keine grob veränderte Wiedergabe des Originals dar, weil es sich nicht um eine bühnenmäßige Darstellung handelt, und kann somit nicht vom Komponisten beanstandet werden. Etwaige Urheberrechtsverstöße sind somit einzig durch die GEMA zu verfolgen.

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11. Januar 2024 Top-Urteil

Metall auf Metall V: Sample vielleicht doch ein „Pastiche“?

Kopfhörer mit Handy und laufender Musik
Vorlage des BGH an den EuGH vom 14.09.2023, Az.: I ZR 74/22

Der Urheberrechtsstreit um das Sample von "Metall auf Metall" beschäftigt den BGH schon seit vielen Jahren. Nun wurde das Verfahren ausgesetzt: denn es könnte sich bei dem Sample um ein Pastiche handeln, eine gewollte Anspielung an ein bereits existierendes Werk. Ob dies wirklich zutrifft, legt der BGH dem EuGH als Vorlagefrage vor. Bejaht dieser die Pastiche, könnte das Sample letztlich rechtmäßig sein.

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