Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

12. Mai 2026 Top-Urteil

ARD darf sich gegen Mediathek-Einbindung wehren

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27.02.2026, Az.: 6 U 75/25

Das OLG Köln hat der Betreiberin einer Streaming-Plattform untersagt, Inhalte der ARD Mediathek in einem eigenen Mediathek-Angebot verfügbar zu machen. Die Übernahme der Videos und Metadaten verletze unter anderem Rechte der ARD-Rundfunkanstalten als Datenbankherstellerinnen. Zudem sah das Gericht Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag, Markenrechte und ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Die Berufung der ARD-Anstalten hatte Erfolg, während die Berufung der Plattformbetreiberin zurückgewiesen wurde.

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23. April 2026 Top-Urteil

Sampling nur als erkennbarer Pastiche urheberrechtlich zulässig

Urteil des EuGH vom 14.04.2026, Az.: C-590/23

Der EuGH hat klargestellt, dass die urheberrechtliche Pastiche-Schranke kein Auffangtatbestand für jede kreative Nutzung fremden Materials ist. Sampling kann danach zulässig sein, wenn die neue Schöpfung an ein bestehendes Werk erinnert, zugleich wahrnehmbare Unterschiede aufweist und mit dem Ausgangswerk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führt. Nicht erforderlich sind zwingend Humor, Stilnachahmung oder eine Hommage. Für die Nutzung zum Zwecke eines Pastiches genügt es, dass dieser Charakter für einen mit dem Original vertrauten Rezipienten objektiv erkennbar ist.

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19. März 2026 Top-Urteil

Birkenstock-Sandalen sind nicht als Kunst geschützt

Urteil des BGH vom 20.02.2025, Az.: I ZR 16/24

Die Birkenstock-Sandalen „Madrid“ und „Arizona“ sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst. Auch Gebrauchsgegenstände können grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen. Maßgeblich war hier aber, dass die Klägerin nicht hinreichend darlegen konnte, inwiefern die konkreten Gestaltungsmerkmale über funktionale oder handwerklich-konstruktive Entscheidungen hinaus Ausdruck einer freien kreativen, die Persönlichkeit des Schöpfers widerspiegelnden Leistung sind.

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17. September 2025 Top-Urteil

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch KI-Stimmen

Youtube Zeitleiste Playbutton wird gedrückt
Urteil des LG Berlin II vom 20.08.2025, Az.: 2 O 202/24

Es verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn mittels KI die Stimme einer bekannten Person nachgeahmt wird und im Rahmen eines Youtube-Videos veröffentlicht wird, da ein großer Teil des Publikums davon ausgehen wird, dass die nachgeahmte Person gesprochen hat. Die Nutzung ist auch nicht von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, da die Stimme genutzt wurde um die gewerblichen Interessen des Youtubers zu fördern und der (unzutreffende) Eindruck erweckt wurde, dass die bekannte Person sich mit den Inhalten des Youtubers identifiziere.

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11. August 2025 Top-Urteil

Wirtschaftliche Bedeutung des Werkes maßgeblich für Anspruch aus § 32d UrhG

Wörterbuch mit dem Begriff Urheberrecht
Urteil des BGH vom 18.06.2025, Az.: I ZR 82/24

Ein Fotograf verklagte eine Anbieterin diverser Fitnessprodukte, da er seinen Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG und seinen Auskunftsanspruch gem. § 32d I UrhG geltend machen wollte. Hintergrund ist, dass der Fotograf Portraits von der Beklagten anfertigte und ihr erlaubte diese für Trainingspläne zu verwenden. Tatsächlich wurden die Bilder auch für die Werbeaufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln genutzt. Da diese Nutzung aus werblicher und wirtschaftlicher Sicht wertvoller ist als die ursprünglich vereinbarte, stehe dem Fotograf ein Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG zu und die - gem. § 32d II Nr. 1 UrhG - erforderliche Prüfung, hat die werbliche und wirtschaftliche Bedeutung des Werkes zu berücksichtigen.

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01. Juli 2025 Top-Urteil

Urheberrechtlicher Schutz von Handyaufnahmen

Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main zum Urteil vom 16.05.2025, Az.: 2-06 O 299/24

Das LG Frankfurt am Main hat herausgearbeitet, dass Handyaufnahmen grundsätzlich ein urheberrechtlicher Schutz zusteht. Davon sind insbesondere Aufnahmen erfasst, denen ein Filmcharakter und damit eine gestalterische Leistung fehlt. Diese sogenannten Laufbilder werden gemäß § 95 UrhG urheberrechtlich geschützt und der Schöpfer kann somit ausschließliche Nutzungsrechte einräumen. Auch eine Verbreitung in den sozialen Medien steht einer solchen Rechteeinräumung nicht im Weg.

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22. April 2025 Top-Urteil

App-Zentrum III

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Urteil des BGH vom 27.03.2025 , Az.: I ZR 186/17

Das App-Zentrum von Facebook, in dem Spiele (online) bereitgestellt werden und der Nutzer erst nach Einwilligung darin, dass die App "seine allgemeinen Informationen", die E-Mail-Adresse, und Statusmeldungen übermitteln, und darüber hinaus im Namen des Verbrauchers zu "posten", spielen kann, verstößt gegen Informationspflichten der DSGVO und damit zugleich gegen gesetzliche Bestimmungen des unlauteren Wettbewerbs. Es sei nämlich u.a. nicht erkennbar, welche Daten für den (weiteren) Transfer an vierte Unternehmen freigegeben würden, und welchem Zweck die Übertragung diene.

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24. Februar 2025 Top-Urteil

Weiterleitung von Positivdaten kein DSGVO Verstoß

DSGVO und Paragraphen zeichen auf Würfeln liegen auf Tastatur
Urteil des LG Augsburg vom 29.01.2025, Az.: 121 O 110/24

Wer mit einem Telefonanbieter bspw. einen Mobilfunkvertrag abschließt, kann keine Schadens- oder Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn der Anbieter Positivdaten i.S.d DSGVO an Auskunfteien wie z.B. die Schufa Holding AG weiterleitet. Zum einen kommt die Weiterleitung der Daten dem Verbraucher selbst zugute (Schutz vor Identitätsdiebstahl), und zum anderen stellt eine solche Übermittlung (im Gegensatz zu Datenleck-Fällen) keinen Kontrollverlust des Verbrauchers über seine Daten dar, begründete das LG Augsburg seine Entscheidung.

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31. Oktober 2024 Top-Urteil

Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

Drohne mit einer Kamera fliegt bei gutem Wetter über ein Feld entang eines Flusses.
Urteil des BGH vom 23.10.2024, Az.: I ZR 67/23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Reichweite der sog. Panoramafreiheit nach § 59 Abs. 1 S. 1 UrhG zu entscheiden. Dadurch werden die Rechte des Urhebers dahingehend eingeschränkt, dass die Vervielfältigung eines Werkes mittels einer Grafik (z.B. Lichtbild oder Film) zulässig ist, wenn es sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet. Somit soll die Möglichkeit geschaffen werden, ohnehin öffentlich einsehbare Werke, auch als Lichtbild oder ähnliches betrachten zu können. Konkret veröffentlichte die Beklagte ein Buch, welches Aufnahmen von einem derartig frei einsehbaren Kunstwerk zeigt. Hierbei problematisch war, dass es sich dabei um eine Luftbildaufnahme mittels Drohne handelte. Laut BGH soll die sog. Panoramafreiheit aber nur für Perspektiven gelten, die mit dem eigenen Auge sichtbar sind. Ein für das Publikum unzugänglicher Ort wie die Aufnahme mittels Drohne rechtfertige hingegen keine urheberrechtliche Freistellung nach § 59 Abs. 1 S. 1 UrhG.

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