Inhalte mit dem Schlagwort „Irreführung“

25. Januar 2021 Top-Urteil

Alltagsmaske aus Stoff ist kein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes

bunte selbstgenähte Stoffmasken auf einem weißen Hintergrund
Beschluss des OLG Hamm vom 15.12.2020, Az.: 4 W 116/20

Eine Alltagsmaske in Form einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung stellt kein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes dar. Für die Einordnung als Medizinprodukt kommt es auf die subjektive Bestimmung des Herstellers an, wie sie sich aus der Kennzeichnung, der Gebrauchsanweisung oder der Werbung ergibt. Bei einer Stoffmaske weisen weder die Gestaltung und Aufmachung noch die Verpackung sowie die darin enthaltenen Hinweise auf eine Verwendbarkeit zu medizinischen Zwecken hin. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Wissenschaft Alltagsmasken eine Schutzwirkung vor der Verbreitung des Coronavirus beimisst. Bei dem Vertrieb von Stoffmasken bedürfe es auch keiner ausdrücklichen Klarstellung, dass es sich nicht um ein Medizinprodukt handle.

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10. Februar 2023

Werbung eines Automobilherstellers mit Abgaswerten irreführend

Auto bei der Abgasuntersuchung
Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 07.02.2023, Az.: 1 HK O 4969/22

Einem Automobilhersteller wurde die Werbung mit dem Zusatz „WLTP“ in räumlicher Nähe zu Verbrauchs- und Emissionswerten untersagt. Bei den angegebenen Werten handelte es sich in Wahrheit um NEFZ-Werte, die wegen der verschiedenen Berechnungsmethoden regemäßig höher sind als die WLTP-Werte. Dies sei irreführend für Verbraucher. Das Zeichen „WLTP“ setzt sich optisch nicht genug von den Werten ab, sodass eine gedankliche Verbindung der Verbraucher wahrscheinlich ist. Eine Beeinflussung der Verbraucher sei dadurch zu bejahen, da v.a. nach dem sog „Dieselskandal“ Abgas- und Verbrauchswerte in den Vordergrund gerückt sind.

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19. Januar 2023

Zu hohe Preisforderungen aufgrund eines Irrtums können irreführend sein

Verschiedene Preise stehen auf einem Blatt und werden teilweise durchgestrichen
Urteil des OLG Frankfurt vom 24.11.2022, Az.: 6 U 276/21

Nachdem ein Kunde zu einem rabattierten Preis im Online-Shop der Beklagten einen Artikel erworben hatte, wurde die Bestellung von Seiten der Beklagten mit der Begründung storniert, der Preis auf der Internetseite war fehlerhaft. Nachdem die Beklagte abgemahnt wurde, bot sie dem Kunden den Artikel wieder zum niedrigeren Preis an, da es sich bei der Stornierung um einen Fehler eines Mitarbeiters gehandelt haben soll. Es handelt sich hierbei um eine wettbewerbswidrige Irreführung gem. § 5 Abs. 1 UWG, denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der angesprochene Verkehrskreis damit rechne in Einzelfällen den bestellten Artikel nur für einen höheren Preis als bei Vertragsschluss zu erhalten.

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11. November 2022

Keine Irreführung bei Hinweis auf fehlende Lizenz in Angebot

Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.10.2022, Az.: 6 W 61/22

Bietet ein Online-Händler einen Artikel mit einer lizensierten Aufschrift an, so liegt keine markenrechtliche Irreführung vor, wenn der Händler angibt, dass jegliche Begrifflichkeiten in lediglich beschreibender Natur verwendet werden und keine Absprache mit der Markeninhaberin vorliegt. Der Verkehrskreis (die potentiellen Käufer) kann diese Ausführung nur so verstehen, dass keine Lizenz erworben wurde. Demnach liegt auch keine Irreführung vor. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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07. Juni 2022

Irreführung über Objektivität von Testveranstaltern

Die Taste einer Tastatur ist mit Test sehr gut beschriftet
Urteil des BGH vom 12.05.2022, Az.: I ZR 203/20

Eine Versandapotheke warb damit „Die beste Online-Apotheke Deutschlands“ zu sein, mit dem Zusatz, dass sie dazu „von Verbrauchern gewählt“ wurde. Diese Werbung soll irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 UWG sein, da es an Neutralität des Testveranstalters mangle und dies für den durchschnittlichen Verbraucher nicht ersichtlich war. Der Testveranstalter bot den zu bewertenden Unternehmen nämlich verschiedene Werbepakete gegen entsprechende Bezahlung an. Der BGH stellte jedoch klar, dass diese Tatsache allein nicht ausreiche, um eine fehlende Neutralität und Unabhängigkeit beim Testveranstalter festzustellen. Mangels weiterer Anhaltspunkte entschied das Gericht, dass keine Irreführung vorliegt.

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24. Mai 2022

Wettbewerbswidrige Irreführung durch „Presseschau“

kleine Würfel, die das Wort Presse bilden, im Hintergrund eine Zeitung
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 04.04.2022, Az.: 6 W 8/22

Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung des Begriffs „Presseschau“ geboten. Das OLG Frankfurt a. M. stellte klar, dass es für den Verkehr irreführend ist, wenn in einer „Presseschau“ ausschließlich eigene Pressemitteilungen eingefügt werden. Es wird vielmehr eine Zusammenstellung von Berichten unabhängiger Presseorgane erwartet. Diese Entscheidung wurde dahingehend begründet, dass der Presse gewisse Sorgfaltspflichten obliegen und Presseberichterstattungen ein größeres Vertrauen entgegengebracht wird.

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22. April 2022

Die Aussage „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ ist irreführend

Kind füttert Hühner im Gras
Urteil des OLG Celle vom 11.11.2021, Az.: 13 U 84/20

Die Aufschrift „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ auf einem Eier-Karton ist irreführend. Die Hühner des Beklagten werden alle zwei Wochen durch repräsentative Probenentnahmen auf Salmonellen getestet. Alle Vorkehrungen des Beklagten führen zu einer sehr niedrigen Wahrscheinlichkeit eines Salmonellenbefalls. Trotzdem ist davon auszugehen, dass der durchschnittliche Verbraucher die Aussage dahingehend versteht, dass die Hühner, die die in dem Karton befindlichen Eier gelegt haben, nachweislich salmonellenfrei sind.

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22. November 2021

Lockangebot zur Kontaktaufnahme durch Mobilfunkanbieter irreführend

Callcentermitarbeiter im Anzug mit Headset lügt am Telefon
Urteil des OLG Frankfurt am Main vm 16.09.2021, Az.: 6 U 133/20

Ein Mobilfunkanbieter bot dem Kläger zusätzliches Datenvolumen an, wenn er zurückriefe. Dieser hatte zuvor seinen Mobilfunkvertrag bei besagtem Anbieter gekündigt. Beim Rückruf wurde ihm sodann mitgeteilt, dass er das zusätzliche Datenvolumen nur bekomme, wenn er die Kündigung zurückziehe. Dies stellt eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG dar, welche auch geeignet ist zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen. Das Angebot war als Anreiz zur Kontaktaufnahme gedacht, um so im direkten Gespräch den Gesprächspartner leichter zu einer Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses zu überzeugen.

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12. Oktober 2021

Irreführung bei kommerziellem Weiterverkauf von Oktoberfest Tischreservierungen

Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 08.10.2021 (Az.: 3 HK O 5593/20)

Eine Eventagentur bot Tischreservierungen für ein Festzelt auf dem Oktoberfest zu einem deutlich höheren Preis an, als sie bei den Festzeltbetreibern selbst gekostet hatten. Die Festzeltbetreiber untersagen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch in rechtlich wirksamer Art und Weise, die Veräußerung an kommerzielle Weiterverkäufer. Weiterhin heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die Betreiber nicht dazu verpflichtet sind, Tischreservierungen, die unter Verstoß gegen das in den AGB enthaltenen Verbots des kommerziellen Weiterverkaufs erworben wurden, auch tatsächlich bereitzustellen. Das Angebot der Reservierungen der Beklagten, ist demnach irreführend, da potentielle Käufer fälschlicherweise davon ausgehen, dass sie beim Kauf einen Anspruch auf einen Tischplatz erhalten.

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31. August 2021

Bewerbung eines Arzneimittels als „Must-Have“ irreführend?

Medikamente in Einkaufswagen
Beschluss des OLG Hamburg vom 12.01.2021, Az.: 3 U 49/20

Wird ein Arzneimittel als "Must-Have" beworben, muss dies nicht zwingend als Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung qualifiziert werden. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht in einem Fall, in dem ein Allergie-Medikament als "Must-Have" beworben wurde. Zugleich war ein Model mit einem Kleid aus Baumrinde abgebildet. Nach Ansicht des Gerichts sei die Werbung nicht irreführend, da die Bezeichnung "Must-Have" in Verbindung mit der Darstellung als Hinweis auf die Modebranche verstanden werden könne.

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27. August 2021

Werbung von LOTTOBayern verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag

Spielkarten und Chips liegen auf einem Tisch
Pressemitteilung Nr. 22 zum Urteil des LG München I vom 13.08.2021, Az.: 33 O 16380/18

Die von LOTTOBayern auf Facebook und YouTube betriebene Werbung für Glücksspiel verstößt gegen § 5 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages. Dabei ging es unter anderem um ein „Glückszahlenhoroskop“ sowie um Werbevideos, die mit einer umgetexteten Version des Lieds "Geiles Leben" unterlegt waren. Eine solche Werbung ist nach Ansicht des Gerichts nicht maßvoll und bleibt nicht eng auf das begrenzt, was erforderlich ist, um die Verbraucher zu den staatlich kontrollierten Spielnetzwerken zu lenken. Es handele sich nicht um eine schlichte Mitteilung von Gewinnchancen oder um sachliche Informationen, sondern um die aktive Anregung, an Glücksspielen teilzunehmen. Durch die Werbung wird der Lotterie ein positives Image verliehen und dem Betrachter suggeriert, dass er durch die Teilnahme an der Lotterie ein „geiles Leben“ führen könne.

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