Inhalte mit dem Schlagwort „Irreführung“

11. August 2009 Top-Urteil

Thermoroll – Werbung mit „®“ bei nicht eingetragener Marke irreführend

Weißes R mit weißem Rand auf einem roten Hintergrund, als Puzzel.
Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az.: I ZR 219/06 - Thermoroll

a) Die wettbewerbliche Relevanz ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes Erheblichkeitserfordernis, das eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG ausschließt.

b) Wer ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein, führt den Verkehr regelmäßig in wettbewerblich relevanter Weise irre. Etwas anderes kann gelten, wenn der Betreffende Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt.

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27. Juli 2009

Smoothie: Von wegen „100 % pure fruit“

Urteil des LG Hamburg vom 23.04.2009, Az.: 312 O 722/08

Der Verbraucher wird in die Irre geführt, wenn auf einem Etikett mit "100 % pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere" geworben wird, obwohl der Heidel- und Himbeergehalt nur 25 % der Zutaten in dem Ganzfruchtgetränk darstellt. Gerade auch das Abbilden genannter Früchte auf dem Etikett und die violette Farbe des Getränkes unterstützen den Fehlglauben, dass der Smoothie ausschließlich aus den beiden Früchten besteht. Dadurch bedingt geht der Verbraucher nicht davon aus, dass mit Heidel- und Himbeer nur die Geschmacksrichtung gemeint sein soll.
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15. April 2009

Werbung mit Eigenpreisreduzierung

Urteil des LG Dortmund vom 18.12.2008, Az.: 16 O 134/08

Bei der anhaltenden Werbung mit einer Eigenpreisreduzierung stellt sich die Frage, ob der als herabgesetzt bezeichnete Preis sich als Vergleichswert überhaupt noch eigenet. Die Bezeichnung "Sondertarif" ist allerdings spätestens dann irreführend und damit unlauter, wenn der als Normaltarif benannte Preis nicht in den letzten fünf Monaten als Normaltarif angeboten wurde, sondern kontinuierlich der Sonderpreis gegolten hat.
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15. April 2009

„Das Örtliche“ als lokale Werbeplattform

Urteil des LG Paderborn vom 24.02.2009, Az.: 7 O 67/06

Wird ein Dienstleistungsunternehmen in "Das Örtliche" beworben, ist davon auszugehen, dass sich dieses in fraglicher Ortschaft oder Stadt befindet. Eine Irreführung liegt jedoch nicht schon dann vor, wenn fraglicher Betrieb nach Redaktionsschluss des Telefonbuchs umzieht und dann noch unter seiner alten Adresse geführt wird.
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