Urteile aus der Kategorie „Kartellrecht“

03. Juni 2024 Top-Urteil

BGH bestätigt Amazons marktübergreifende, wettbewerbliche Bedeutung

Laptopbildschirm, auf dem die Internetseite Amazon geöffnet ist
Pressemitteilung des BGH zum Beschluss vom 23.04.2024, Az.: KVB 56/22

Mithilfe einer Kartellverfahrensbeschwerde konnte Amazon vor den BGH treten. Der Grund hierfür ist ein Streit zwischen Amazon und der Bundeskartellbehörde. Die Behörde stellte Juli 2022 nach § 19a I GWB fest, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Dies setzt keine besondere Wettbewerbsgefahr oder -beeinträchtigung voraus, soll es aber der Behörde erleichtern, eine effektiveren Kontrolle über Digitale-Unternehmen durchzuführen. Der Kartellsenat bestätigte den Beschluss der Behörde und bejahte somit die überwiegende marktübergreifende Bedeutung Amazons.

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01. April 2022

Lkw-Kartell: Gerichtszuständigkeit bei Schadensersatzklagen geklärt

LKW in Frontalansicht nebeneinander
Urteil des EuGH vom 15.07.2021, Az.: C-30/20

Musste ein Unternehmen wegen Absprachen des europäischen Lkw-Kartells überhöhte Preise bezahlen, so kann es in dem Land auf Schadensersatz klagen, in dem es auch seinen Firmensitz hat. Wurden die Fahrzeuge an mehreren Orten gekauft und gibt es auf nationaler Ebene kein spezielles Gericht für Schadensersatzklagen gegen das Lkw-Kartell, so kann das betroffene Unternehmen das Gericht anrufen, in dessen Bezirk es seinen Sitz hat. Dies entschied der Europäische Gerichtshof.

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19. November 2021 Top-Urteil

Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern ist rechtswidrig

Corona-Virus auf Smartphone
Beschluss des OLG Rostock vom 11.11.2021, Az.: 17 Verg 4/21

Eine Firma, die eine App zur Kontaktnachverfolgung programmierte, ging gegen die Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vor. Das Gericht entschied, dass die Vergabe rechtswidrig war. Auch in den Fällen einer Notvergabe muss ein gewisses Maß an Wettbewerb gewährleistet werden. Dafür hätten so viele Angebote wie möglich eingeholt werden müssen. Dass dies aus Zeitgründen nicht möglich war, konnte nicht festgestellt werden. Auch das Argument des Antragsgegners, er habe keine weiteren Anbieter finden können, die in Frage gekommen wären, konnte entkräftet werden. Die Antragsgegnerin hatte nämlich davor bereits per E-Mail auf ihre App aufmerksam gemacht.

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28. Mai 2021 Top-Urteil

„Enge Bestpreisklauseln“ von Booking.com sind unzulässig

Online-Buchungsportal für Hotels
Pressemitteilung Nr. 99/2021 zum Beschluss des BGH vom 18.05.2021, Az.: KVR 54/20

Die bis Februar 2016 von dem Hotelbuchungsportal „booking.com“ verwendeten „engen Bestpreisklauseln“ sind nicht mit dem Kartellrecht vereinbar und damit unzulässig. Seit Juli 2015 schrieben die allgemeinen Geschäftsbedingungen von „booking.com“ eine „enge Bestpreisklausel“ vor, wonach Hotels ihre Zimmer auf ihrer eigenen Internetseite nicht zu niedrigeren Preisen oder besseren Konditionen anbieten durften als auf „booking.com“. Eine solche Klausel ist kartellrechtswidrig, da sie den Wettbewerb beim Anbieten von Hotelzimmern beschränkt. Den Hotels wird durch die Klausel insbesondere verwehrt, die eingesparte Vermittlungsprovision in Form von Preissenkungen an den Verbraucher weiterzugeben und dadurch Kunden zu werben. So wird der plattformunabhängige Onlinevertrieb der Hotels erheblich behindert.

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12. Februar 2021

Zusammenarbeit von Bundesgesundheitsministerium und Google ist kartellrechtswidrig

Arzt zeigt auf mehrere Symbole
Pressemitteilung zu den Urteilen des LG München I vom 10.02.2021, Az.: 37 O 15721/20 und 37 O 17520/20

Das LG München I hat in einer einstweiligen Verfügung eine Zusammenarbeit von Google und dem Bundesministerium für Gesundheit wegen kartellrechtlicher Verstöße untersagt. Ziel der Zusammenarbeit war, dass Inhalte des neuen Nationalen Gesundheitsportals des Bundesgesundheitsministeriums bei der Suche nach Krankheiten über Google prominent angezeigt werden. Das LG München I stellte fest, dass der Betrieb des Gesundheitsportals keine rein hoheitliche Tätigkeit darstelle, sondern eine wirtschaftliche, die anhand des Kartellrechts zu prüfen sei. Die Zusammenarbeit führe zu einer Beschränkung des Wettbewerbs, da sie die Sichtbarkeit von anderen privaten Gesundheitsportalen stark einschränke, weshalb den Betreibern ein potentieller Verlust von Werbeeinnahmen drohe.

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24. Juni 2020

BGH: Facebooks erweiterte Datensammlung stellt kartellrechtlich relevante Ausbeutung der Nutzer dar

Nutzungsbedingungen hinter zerissenem Papier
Beschluss des BGH vom 23.06.2020, Az.: KVR 69/19

Der Bundesgerichtshof hat vorerst eine Maßnahme des Bundeskartellamts bestätigt, die Facebook Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorwirft. Konkreter Streitpunkt sind die Nutzungsbedingungen: Jeder Facebook-Nutzer muss in eine äußerst umfangreiche Datenerhebung und -verarbeitung durch Facebook einwilligen. Dabei entstammen die Daten auch anderen von Facebook betriebenen Diensten, wie Instagram oder WhatsApp und sogar der Internetnutzung unabhängig eines Facebook-Logins. Die Richter aus Karlsruhe fordern, dass die Nutzer verschiedene Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich des Umfangs der Datenerhebung bekämen. Dies sei durch die marktbeherrschende Stellung Facebooks zu rechtfertigen. Der Wettbewerb im Bereich Social-Media-Plattformen sei durch dessen überwältigende Marktmacht außer Kraft gesetzt, sodass keine weniger datenintensiven Konkurrenz-Plattformen ernsthafte Optionen darstellen könnten.

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04. Mai 2020

Einordnung elektronisch hergestellter Produktbilder

Ein Paragraph mit der Aufschrift Urheberrecht in gelb vor einer Kamera
Urteil des KG Berlin vom 16.01.2020, Az.: 2 U 12/16 Kart

Bei Produktbildern eines virtuellen Gegenstandes, die lediglich am Computer elektronisch hergestellt werden, handelt es sich nicht um Erzeugnisse i.S.d. § 72 UrhG. Abzustellen ist hierbei auf das Herstellungsverfahren und nicht auf das daraus resultierende Ergebnis. Auch wenn die Produktbilder demnach wie Lichtbilder wirken, jedoch nicht wie solche hergestellt werden, stellen sie keine Erzeugnisse dar. Darüber hinaus sind sie nicht als Werk der bildenden Kunst oder wissenschaftliche Darstellung zu kategorisieren. Hierfür fehlt es ihnen an der eigenen geistigen Schöpfung bzw. an dem Belehrungszweck, da sie lediglich als Kaufanreiz dienen.

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27. April 2020

Feuerwehr darf „Blaulicht-Fotografie“ zur Verfügung stellen

Einsatzfahrzeug der Feuerwehr mit Blaulicht uaf dem Weg zum Einsatz
Pressemitteilung zum Urteil des LG München I vom 24. 04.2020, Az.: 37 O 4665/19

Die Feuerwehr darf Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und der freien Presse gegen eine Aufwandsentschädigung zur Verfügung stellen. Durch die Presseberichte der Feuerwehr sei die neutrale Berichterstattung nicht gefährdet, da der Bericht keine boulevardmäßige Illustration oder redaktionelle Elemente enthält. Zudem richten sich der Presseberichte der Feuerwehr gezielt an Redaktionen sowie an die Presse im Allgemeinen. Außerdem bestehe für Journalisten stets die Möglichkeit selbst Fotos vom Einsatzort der Feuerwehr zu fertigen.

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18. September 2019

Facebook-Fall: Anordnungen des Bundeskartellamts rechtswidrig?

Fotolia_207614571: Blaue Icons mit den Anzahlen der Likes und Freundschaftsanfragen
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.08.2019, Az.: Kart 1/19 (V)

Bundeskartellamt - schwere Vorwürfe gegen Facebook: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nunmehr im Facebook-Fall entschieden, dass Facebook zunächst die Anordnungen des Bundeskartellamts nicht umsetzen muss. Weiterhin habe das Gericht ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der kartellbehördlichen Anordnung. Das Bundeskartellamt ordnete mit Beschluss vom Februar dieses Jahres folgendes an: Facebook hat hinsichtlich der in den Nutzungsbedingungen vorgesehenen Verarbeitung von personenbezogenen Daten diese, soweit keine ausreichende individuelle Einwilligung vorliegt, einzuschränken.

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