Urteile aus der Kategorie „Kartellrecht“

04. September 2013 Top-Urteil

Empfindliche Niederlage für Apple: Wegen illegaler Preisabsprachen bei eBooks von US-Gericht verurteilt

Mann, der eine rote Karte zeigt.
Urteil des U.S. District Court, Southern District vom 10.07.2013, Az.: 12 Civ. 2826 (DLC)

Ein wochenlanger Prozess endete kürzlich für den Elektronik-Riesen bitter: Eine New Yorker Richterin sah es als erwiesen an, dass Apple im Jahr 2010 wettbewerbswidrige Absprachen organisierte, die dazu führten, dass die Preise für eBooks zu Lasten der Kunden in die Höhe schnellten. Während das Justizministerium einen „Sieg für Millionen Verbraucher“ feiert, beharrt Apple weiter darauf, „nichts Unrechtes getan“ zu haben, und will in Berufung gehen. Sollte das Urteil dennoch rechtskräftig werden, kommen empfindliche Strafen auf Apple zu.

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04. Juni 2013

Absprachen über Stundensätze zwischen Versicherungen und Kfz-Werkstätten

Urteil des EuGH vom 14.03.2013, Az.: C-32/11 Der Europäische Gerichtshof hat in einem Vorabentscheidungsersuchen entschieden, dass Absprachen über die Vergütung von Stundensätzen zwischen Versicherungen und Kfz-Werkstätten gemäß Art. 101 AEUV kartellrechtswidrig sein können. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass solche Vereinbarungen als eine „bezweckte“ Wettbewerbsbeschränkung im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden können, sofern sich nach dem Inhalt und dem Ziel dieser Vereinbarungen sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem sie stehen, ergibt, dass sie schon ihrer Natur nach schädlich für das gute Funktionieren des normalen Wettbewerbs sind.
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12. April 2013

Ausübung unzulässigen Drucks wegen Unterschreitung der Preisempfehlung

Beschluss des BGH vom 06.11.2012, Az.: KZR 13/12 (KG) Es wird unzulässiger Druck ausgeübt (§ 21 Abs. 2 GWB), wenn der Hersteller den Betreiber eines Online-Shops kontaktiert und diesen informiert, dass seine Preise die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers unterschreiten und dies betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbar ist.
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23. Oktober 2012

Haller Tagblatt

Beschluss des BGH vom 19.06.2012, Az.: KVR 15/11 a) Für die Annahme, dass eine marktbeherrschende Stellung verstärkt wird, reicht es aus, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass infolge des Zusammenschlusses mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Umstände zu erwarten ist, die dem marktbeherrschenden Unternehmen eine günstigere Wettbewerbssituation verschaffen. Lediglich eine Veränderung von - insbesondere rechtlichen - Rahmenbedingungen des Wettbewerbs darf bei der Prognose nur berücksichtigt werden, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (Klarstellung zu BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - KVR 4/77, BGHZ 71, 102, 117 f. - Kfz-Kupplungen; Fortführung von BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 276 - Stromversorgung Aggertal). b) Der für die Fusionskontrolle maßgebliche Prognosezeitraum beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre.
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11. Oktober 2012

Kein Vorzug privater Unternehmen beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur

Beschluss des VG Braunschweig vom 07.03.2012, Az.: 5 B 25/12 Das VG Braunschweig gelangte in einem Beschluss zu dem Ergebnis, dass der Ausbau eines Breitbandkabelnetzes durch eine Kommune auch dann erfolgen darf, wenn der Ausbau ebenso gut oder sogar besser durch einen privaten Dritten erfüllt werden könnte. Denn der Ausbau von Telekommunikationsleitungsnetzen unterfiele gerade nicht der Subsidiaritätsklausel des NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) und die Bundesrahmenregelung Leerrohre betreffe nicht die Zulässigkeit eines kommunalen Ausbaus, sondern lediglich die Frage, wann die spätere Überlassung des durch die Kommune ausgebauten Netzes an private Unternehmen keine unzulässige EU-Beihilfe darstelle.
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30. Mai 2012

Total/OMV

Beschluss des BGH vom 06.12.2011, Az.: KVR 95/10 a) Für die Frage, ob der Erwerb mehrerer verselbständigter Vermögensgegenstände eines Unternehmens einen einheitlichen Zusammenschluss im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB darstellt, ist maßgeblich, ob der Vermögenserwerb bei wirtschaftlicher Betrachtung ein einheitlicher Vorgang ist, der geeignet ist, die Marktstruktur zu beeinflussen. b) Die indizielle Bedeutung von Marktstrukturmerkmalen, die eine enge Reaktionsverbundenheit der Mitglieder eines Oligopols erwarten lassen, für eine gemeinsame Marktbeherrschung kann dadurch entkräftet werden, dass tatsächlich wesentlicher Wettbewerb stattfindet. Die Bewertung des tatsächlichen Marktgeschehens muss aber die strukturellen Bedingungen beachten, unter denen es sich vollzieht und die seine ökonomische Beurteilung beeinflussen können. c) Ist das beobachtete Verhalten der Mitglieder eines Oligopols mehrdeutig, vermag dies die aufgrund der Marktstrukturanalyse begründete Annahme eines einheitlichen Verhaltens unter Ausschluss wesentlichen Wettbewerbs jedenfalls im Anwendungsbereich der Oligopolvermutungen des § 19 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht in Frage zu stellen.
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04. April 2012

Bundeskartellamt geht gegen Mineralölunternehmen vor

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 04.04.2012 Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die fünf großen Mineralölunternehmen eingeleitet (Deutsche BP/Aral, ExxonMobil Europe/Esso, ConocoPhilips Germany/Jet, Shell Deutschland, Total Deutschland). Zur Begründung wird ausgeführt, dass auch freie Tankstellen zu fairen Bedingungen am Wettbewerb teilnehmen sollen. Damit soll dem Oligopol der fünf marktbeherrschenden Mineralölkonzerne entgegengewirkt werden. Dem Verfahren liegen mehrere Beschwerden von freien Tankstellen über die Preisstellung der Mineralölkonzerne zugrunde.
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12. März 2012

Werbung in Telefonbüchern

Urteil des BGH vom 31.01.2012, Az.: KZR 65/10

In der zeitlich späteren Überlassung von Anzeigenpreislisten eines Telefonbuchverlegers an eine Werbeagentur liegt keine unbillige Behinderung. Die klagende Werbeagentur wurde gegenüber gleichartigen Unternehmen nicht unterschiedlich behandelt.
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12. März 2012

Bundeskartellamt mahnt HRS ab

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 10.02.2012

In einer Pressemitteilung hat das Bundeskartellamt verlauten lassen, dass es die HRS GmbH wegen möglicher kartellrechtlicher Verstöße gemäß §§ 1, 20 UWG abgemahnt hat. Das Bundeskartellamt vertritt die Auffassung, dass die Meistbegünstigungsklausel von HRS, nach der die Hotelpartner dem Unternehmen bei Internetbuchungen und neuerdings auch an der Rezeption die jeweils besten Hotelpreise, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskosten anbieten müssen, eine Gefahr für den freien Wettbewerb darstellt.
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22. Februar 2012

Post-Ident-Verfahren für alle?

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.11.2011, Az.: VI-U (Kart) 14/11 Die Deutsche Post AG ist nicht verpflichtet ihren Konkurrenten ihr Post-Ident-Verfahren zur Verfügung zu stellen. Dies stellt weder eine kartellrechtlich unzulässige noch wettbewerbswidrige Handlung dar, solange der Konkurrent auch auf Identifizierungsfremddienstleistungen eines andern Anbieters zurückgreifen kann. Die Deutsche Post AG hat jedenfalls ihre etwaige marktbeherrschende Stellung nicht missbräuchlich ausgenutzt.
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