Urteile aus der Kategorie „Kartellrecht“

30. September 2009

Entega – Missbräuchliche Preisspaltung eines Gasversorgers

Urteil des BGH vom 23.06.2009, Az.: KZR 21/08 a) Wird ein abhängiges Unternehmen i.S. des § 17 AktG wegen missbräuchlicher Preisspaltung zivilrechtlich in Anspruch genommen, sind ihm für die Anwendung von § 19 Abs. 1 und 4 GWB die Kenntnisse seiner Mutter- und Schwestergesellschaften zuzurechnen.

b) Die Verbundklausel des § 36 Abs. 2 GWB gilt nicht nur für die Fusionskontrolle, sondern für den gesamten Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
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18. September 2009

Über die Verantwortung für die Teilnahme an Kartellen

Urteil des EuGH vom 03.09.2009, Az.: C-322/07

Übersendet die Europäische Kommission eine Mitteilung über Beschwerdepunkte bezüglich eines Kartells zur Preisfestsetzung für Selbstdurchschreibepapier, müssen darin alle wesentlichen Tatsachen, auf die sich zu dem Verfahrensstadium gestützt wird, aufgeführt werden. Wird beabsichtigt eine Sanktion wegen eines Wettbewerbverstoßes zu verhängen, müssen der vorgeworfene Sachverhalt, dessen Einstufung und die herangezogenen Beweismittel genannt werden. Soll laut Mitteilung die Verantwortung für eine hundertprozentige Tochtergesellschaft zugerechnet werden, ist nicht ersichtlich, dass auch eine eigene, unmittelbare Beteiligung in Frage kommt. Durch diese Verletzung der Verteidigungsrechte ist die ergangene Entscheidung dahin gehend aufzuheben.
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08. September 2009

Lizenz an Wahrnehmungsgesellschaft auf Verwaltungsgebiet beschränkt

Urteil des LG Mannheim vom 07.11.2008, Az.: 7 O 224/08 Kart

Ausländischen Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaften eingeräumte Rechte beschränken sich auf das Verwaltungsgebiet der Gesellschaft. Diese Regelung ist auch mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, wenn Gegenstand der Einräumung nur die Wahrnehmung der Rechte an den im Gebiet der Gesellschaft bestehenden nationalen Urheberrechten ist und somit keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt wird. Im Falle der Nichtbeachtung der Beschränkung kann die Gesellschaft als Störerin in Anspruch genommen werden.
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10. August 2009

Pflicht zur Teilveräußerung bei Zusammenschluss

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.02.2009, Az.: VI-Kart 7/07 (V)

Erwirbt ein Wettbewerber einen Mitbewerber, so kann für den Zusammenschluss vom Bundeskartellamt festgelegt werden, dass ein einzelnes von den erworbenen Geschäften an einen unabhängigen Erwerber weiter veräußert wird. Ansonsten würde die marktbeherrschende Stellung dermaßen verstärkt, dass auf dem Einzelhandelsmarkt für Parfümerie- und Kosmetikprodukte der gehobenen Preisklasse keine Verbesserungen eintreten, die die Nachteile der Marktbeherrschung aufwiegen. Daher ist die Bestimmung erforderlich und verhältnismäßig, um die Verstärkung der marktbeherrschende Stellung im räumlich abgegrenzten Kreis zu verhindern.
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10. August 2009

Service-Taxi für alle

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14.07.2009, Az.: 11 U 68/08

Setzt die Zertifizierung als "Service-Taxi" voraus, eine Inanspruchnahme anderer Taxizentralen auszuschließen, stellt dies eine Verhinderung von Wettbewerb dar. Eine solche Ausschließlichkeitsbindung verhindert den Wettbewerb, da das Taxiunternehmen keine Vermittlungsleistungen von Dritten beziehen und/oder nutzen darf. Diese Beschränkung ist zur Verwirklichung des Effektivitätszieles nicht unerlässlich, wenn es einem Wettbewerber allein darum geht, die anderen nicht an den Vorteilen durch die verbesserten Qualitätsstandards teilnehmen zu lassen. Eine solche Wettbewerbsbeschränkung ist nicht freigestellt.
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13. Juli 2009

Axel Springer AG unterliegt am BayVGH

Pressemitteilung des BayVGH zum Beschluss vom 07.07.2009, Az.: 7 BV 08.254

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 07.07.2009 die Klage der Axel Springer AG bezüglich der Übernahme der ProSiebenSat1 Media AG abgewiesen. Die Axel Springer AG begehrte, feststellen zu lassen, dass die Versagung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Kartellbehörden rechtswidrig war. Der BayVGH begründete den Beschluss mit dem fehlenden Feststellungsinteresse der Klägerin, da die Sache durch Aufgabe des Übernahmevorhabens erledigt sei und keine anderen Gründe für das Ergehen eines Urteils ersichtlich wären.

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02. Juli 2009

Für Kartellrechtsverstoß reicht nur eine Zusammenkunft zwischen Unternehmen aus

Urteil des EuGH vom 04.06.2009, Az.: C-8/08

Auch die einmalige Zusammenkunft zwischen Unternehmen kann als kartellrechtlicher Verstoß bewertet werden, selbst wenn der Wettbewerb weder verhindert oder eingeschränkt, noch verfälscht wurde. Eine abgestimmte Verhaltensweise verfolgt einen wettbewerbswidrigen Zweck im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG, wenn sie aufgrund ihres Inhalts und Zwecks und unter Berücksichtigung ihres rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs konkret geeignet ist, zu einer Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu führen.

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07. November 2006

Radio TON

Urteil des BGH vom 07.11.2006, Az.: KVR 39/05 1. Ob zwei Gesellschafter, die nur gemeinsam die für eine Beschlussfassung in der Gesellschaft erforderliche Mehrheit erreichen können, derart zusammenwirken, dass sie gemeinsam einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können, ist unter Würdigung der konkreten Interessen der beteiligten Gesellschafter und ihrer internen Aufgabenverteilung anhand einer umfassenden Prüfung des Einzelfalles zu bestimmen. 2. Ein Zusammenwirken wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass für den Fall von Meinungsverschiedenheiten in der Satzung des Unternehmens der Stichentscheid eines unabhängigen Dritten vorgesehen ist.
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10. Oktober 2006

National Geographic I

Urteil des BGH vom 10.10.2006, Az.: KVR 32/05 a) Die Einräumung einer Lizenz stellt nur dann einen Kontrollerwerb nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. a GWB dar, wenn es sich bei der Einräumung oder Übertragung der Nutzungsrechte um den Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens "zu einem wesentlichen Teil" handelt (im Anschluss an BGHZ 119, 117 - Warenzeichenerwerb). b) Der Zusammenschlusstatbestand des § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. a GWB ist in einem solchen Fall nur erfüllt, wenn der Lizenznehmer aufgrund der Lizenz in eine bereits vorhandene aktuelle Marktposition des Lizenzgebers einrückt (Fortführung von BGHZ 119, 117 - Warenzeichenerwerb).
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