Urteile aus der Kategorie „Kartellrecht“

03. Januar 2011

Verbandszweck begründet kein Eigeninteresse an einer Rechtsverfolgung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.11.2010, Az.: VI-U (Kart) 15/10 Die Frist einer Berufung gegen ein Urteil eines Kartell-Landgerichts wird bereits gewahrt, wenn diese beim allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt wird, in dessen  Bezirk das Kartell-Landgericht liegt. Ferner ist für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage seitens des Klägers ein schutzwürdiges Eigeninteresse an der Rechtsverfolgung erforderlich. Dem genügt es nicht, sich in einer Verbandssatzung zu verpflichten, die gemeinsamen Interessen der Verbandsmitglieder zu wahren und diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
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18. November 2010

EDEKA/ Plus: Fortsetzungsfeststellungsinteresse entfällt, wenn gleichartiges Zusammenschlussvorhaben zukünftig nicht mehr möglich

Beschluss des BGH vom 05.10.2010, Az.: KVR 33/09 Eine Untersagungsverfügung kann nur dann eine zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags führende Präjudizwirkung entfalten, wenn ein gleichartiges Zusammenschlussvorhaben wie das untersagte möglich erscheint. Dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass das Zielunternehmen des Zusammenschlussvorhabens bei im Wesentlichen unveränderten Marktverhältnissen noch am Markt ist und erneut als Beteiligter eines Zusammenschlussvorhabens in Betracht kommt. Besteht das Zielobjekt dagegen nicht mehr, weil das Zusammenschlussvorhaben unter Nebenbestimmungen freigegeben und vollzogen worden ist, scheidet ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse regelmäßig aus.
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17. November 2010

Stromnetznutzer kann zu viel gezahltes Geld vom Netzbetreiber zurückfordern

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.10.2010, Az.: 11 U 31/09 (Kart) Die Netzbetreiber dürfen das Entgelt, das die Netznutzer zu viel bezahlt haben und das die Entgeltmaßstäbe übersteigt, nicht behalten. Vielmehr muss eine Abrechnung periodenübergreifend stattfinden. Die genaue Höhe des Nutzungsentgelts muss im Rahmen einer Billigkeitskontrolle von den Regulierungsbehörden geschätzt werden, wobei jedoch auch der monatstypische Stromverbrauch berücksichtigt werden muss (z.B höherer Stromverbrauch in den Wintermonaten). Nach Festlegung des Nutzungsentgelts müssen zu viel gezahlte Entgelte an den Netznutzer zurückerstattet werden. Eine freiwillige Rückzahlung zuviel gezahlter Entgelte der Netzbetreiber an den Netznutzer ist grundsätzlich aber nicht zulässig, da der Netznutzer hier doppelt profitieren könnte, wenn er zum einen das zu viel entrichtete Entgelt zurückerstattet bekommt, und zum anderen in den Genuss zukünftig geringerer Netzentgelte kommt.
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17. November 2010

Deutsche Telekom AG hält andere Telefonanbieter durch ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturanbieter klein

Urteil des EuGH vom 14.10.2010, Az.: C-280/08 P Es ist wettbewerbswidrig die Zwischenabnehmerentgelte, die die konkurrierenden Anbieter zu entrichten haben, höher anzusetzen, als die Endkundenentgelte, die die Telekom AG von ihren eigenen Kunden bezieht. Die Telekom AG kann sich hierbei nicht darauf berufen, dass ihre Preispolitik durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigt wurde. Im vorliegenden Fall hatte die Deutsche Telekom AG eine Geldbuße zu entrichten, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturbereitstellerin ausnutzte. So waren die anderen, durchaus konkurrenzfähigen, Anbieter gezwungen ihren Kunden höhere Preise zu berechnen, wollten sie keine Verluste machen.

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21. Oktober 2010

OLG Frankfurt zur Festsetzung von Erlösobergrenzen nach der ARegV

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 10.08.2010, Az.: 11 W 4/09 (Kart) Bei einem Bescheid, der die Erlösobergrenzen nach der ARegV festlegt, ist eine Anpassung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nicht vorgesehen. Es erfolgt zwar eine Neufestsetzung der Eigenkapitalverzinsung, die eine wesentliche Grundlage für die Berechnugn der kalkulatorischen Gewerbesteuer bildet, jedoch soll dies nach dem Willen des Verordnungsgebers nicht auch zu einer Neuberechnung der Gewerbesteuer führen.
Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor ist durch § 21a Abs. 6 S. 1 iVm. Abs. 5 S. 1 EnWG ausreichend berücksichtigt.
Ein pauschalierter Investitionszuschlag ist in die Bildung der Erlösobergrenzen im vereinfachten Verfahren gemäß § 24 Abs. 3 ARegV nicht einzubeziehen.
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02. September 2010

OLG Celle bestimmt in Niedersachsen die Zuständigkeit in Kartellsachen

Beschluss des OLG Celle vom 01.06.2010, Az.: 13 AR 2/10 Da beim OLG Celle alle niedersächsischen Kartellsachen konzentriert sind, ist das OLG Celle zur Entscheidung im Streit über die kartellrechtliche Zuständigkeit zweier Gerichte aus unterschiedlichen OLG- Bezirken des LAndes berufen. Diese Zuständigkeit nach § 95 GWB ist eine ausschließliche, so dass sie gemäß § 91 GWB iVm.§ 87 GWB analog der allgemeinen Zuständigkeit des OLG Braunschweig aus § 36 ZPO vorgeht.
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02. September 2010

Campingplatz als Energieversorgungsnetzbetreiber

Beschluss des OLG Stuttgart vom 27.05.2010, Az.: 202 EnWG 1/10 Der Betreiber eines Freizeit- und Campingplatzes, der den Mietern die
Stromversorgung durch eine Trafostation und anliegende Freileitungen
ermöglicht, ist als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) anzusehen. Entscheidend ist,
dass der Betreiber nachgelagerte Endverbraucher mit Elektrizität
versorgt und nicht nur den eigenen Bedarf deckt und dass das Entgelt
nicht als Nebenkosten- Bestandteil der anfallenden Miete erhoben
wird, sondern separat abgerechnet wird. Hieraus ergibt sich, dass die
Energie nicht nur durchgeleitet, sondern auch selbstständig verkauft
wird.
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19. August 2010

Staatliches Sportwettenmonopol des Landes Berlin nicht rechtmäßig

Urteil des VG Berlin vom 22.07.2010, Az.: 35 A 353.07

Das Berliner Sportwettenmonopol kann nicht als Grundlage für das Verbot der Vermittlung privater Sportwetten herangezogen werden. Es ist nicht rechtmäßig, da es nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtmäßigkeitsanforderungen für ein Sportwettenmonopol entspricht. Grundsätzlich ist das staatliche Monopol in der Ausrichtung von Sportwetten an dem Ziel der Suchtbekämpfung sowie der Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft und damit verbunden des Spielerschutzes auszurichten. Das Berliner Sportwettenmonopol dient demgegenüber vorwiegend fikalischen Interessen und ist darum nicht am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichtet, es wird weiterhin nicht durch eine unabhängige Kontrollinstanz überwacht. Auch der Vertrieb staatlicher Sportwetten ist nicht in geeigneter Weise ausgestaltet.
Das Verbot beschränkt außerdem die allgemeine Dienstleistungsfreiheit in rechtswidriger Weise.
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16. August 2010

Sanierungsgeld zahlt der Verursacher

Urteil des LG Mannheim vom 23.04.2010, Az.: 7 O 346/08 Kart Sanierungsgeldbestimmungen in der Satzung einer Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sind unwirksam, wenn sie einen beteiligten Versicherungsnehmer unverhältnismäßig benachteiligen. Der Versicherungsnehmer ist dann unangemessen benachteiligt, wenn bei der Erhebung des Sanierungsgeldes die Verursachungsbeiträge der Beteiligten nicht berücksichtigt werden. Ausschlaggebend ist, in welchem Umfang die Beteiligten zur Entstehung des Mehrbedarfes beigetragen haben, der durch die Erhebung von Sanierungsgeld aufgefangen werden muss.
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10. August 2010

Netznutzungsentgelte: Alles oder nichts entspricht manchmal der Billigkeit

Urteil des OLG Celle vom 17.06.2010,Az.: 13 U 155/09 (Kart): Entspricht ein Netznutzungsentgelt nicht der Billigkeit und unterlässt es der Netzbetreiber, zur Billigkeit vorzutragen, kann das Entgelt aufgrund der allgemeinen Beweislastregeln gerichtlich auf 0,00 Euro festgesetzt werden. Überhöhte Entgelte, die in der Zeit zwischen dem Antrag auf Genehmigung der Entgelte und der Entscheidung hierüber gezahlt werden, kann der Netznutzer nicht zurückfordern. Die Abschöpfung dieser Mehrerlöse erfolgt in den nachfolgenden Kalkulationsperioden.
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