Urteile aus der Kategorie „Kartellrecht“

17. November 2010

Deutsche Telekom AG hält andere Telefonanbieter durch ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturanbieter klein

Urteil des EuGH vom 14.10.2010, Az.: C-280/08 P Es ist wettbewerbswidrig die Zwischenabnehmerentgelte, die die konkurrierenden Anbieter zu entrichten haben, höher anzusetzen, als die Endkundenentgelte, die die Telekom AG von ihren eigenen Kunden bezieht. Die Telekom AG kann sich hierbei nicht darauf berufen, dass ihre Preispolitik durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigt wurde. Im vorliegenden Fall hatte die Deutsche Telekom AG eine Geldbuße zu entrichten, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturbereitstellerin ausnutzte. So waren die anderen, durchaus konkurrenzfähigen, Anbieter gezwungen ihren Kunden höhere Preise zu berechnen, wollten sie keine Verluste machen.

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21. Oktober 2010

OLG Frankfurt zur Festsetzung von Erlösobergrenzen nach der ARegV

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 10.08.2010, Az.: 11 W 4/09 (Kart) Bei einem Bescheid, der die Erlösobergrenzen nach der ARegV festlegt, ist eine Anpassung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nicht vorgesehen. Es erfolgt zwar eine Neufestsetzung der Eigenkapitalverzinsung, die eine wesentliche Grundlage für die Berechnugn der kalkulatorischen Gewerbesteuer bildet, jedoch soll dies nach dem Willen des Verordnungsgebers nicht auch zu einer Neuberechnung der Gewerbesteuer führen.
Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor ist durch § 21a Abs. 6 S. 1 iVm. Abs. 5 S. 1 EnWG ausreichend berücksichtigt.
Ein pauschalierter Investitionszuschlag ist in die Bildung der Erlösobergrenzen im vereinfachten Verfahren gemäß § 24 Abs. 3 ARegV nicht einzubeziehen.
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02. September 2010

OLG Celle bestimmt in Niedersachsen die Zuständigkeit in Kartellsachen

Beschluss des OLG Celle vom 01.06.2010, Az.: 13 AR 2/10 Da beim OLG Celle alle niedersächsischen Kartellsachen konzentriert sind, ist das OLG Celle zur Entscheidung im Streit über die kartellrechtliche Zuständigkeit zweier Gerichte aus unterschiedlichen OLG- Bezirken des LAndes berufen. Diese Zuständigkeit nach § 95 GWB ist eine ausschließliche, so dass sie gemäß § 91 GWB iVm.§ 87 GWB analog der allgemeinen Zuständigkeit des OLG Braunschweig aus § 36 ZPO vorgeht.
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02. September 2010

Campingplatz als Energieversorgungsnetzbetreiber

Beschluss des OLG Stuttgart vom 27.05.2010, Az.: 202 EnWG 1/10 Der Betreiber eines Freizeit- und Campingplatzes, der den Mietern die
Stromversorgung durch eine Trafostation und anliegende Freileitungen
ermöglicht, ist als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) anzusehen. Entscheidend ist,
dass der Betreiber nachgelagerte Endverbraucher mit Elektrizität
versorgt und nicht nur den eigenen Bedarf deckt und dass das Entgelt
nicht als Nebenkosten- Bestandteil der anfallenden Miete erhoben
wird, sondern separat abgerechnet wird. Hieraus ergibt sich, dass die
Energie nicht nur durchgeleitet, sondern auch selbstständig verkauft
wird.
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19. August 2010

Staatliches Sportwettenmonopol des Landes Berlin nicht rechtmäßig

Urteil des VG Berlin vom 22.07.2010, Az.: 35 A 353.07

Das Berliner Sportwettenmonopol kann nicht als Grundlage für das Verbot der Vermittlung privater Sportwetten herangezogen werden. Es ist nicht rechtmäßig, da es nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtmäßigkeitsanforderungen für ein Sportwettenmonopol entspricht. Grundsätzlich ist das staatliche Monopol in der Ausrichtung von Sportwetten an dem Ziel der Suchtbekämpfung sowie der Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft und damit verbunden des Spielerschutzes auszurichten. Das Berliner Sportwettenmonopol dient demgegenüber vorwiegend fikalischen Interessen und ist darum nicht am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichtet, es wird weiterhin nicht durch eine unabhängige Kontrollinstanz überwacht. Auch der Vertrieb staatlicher Sportwetten ist nicht in geeigneter Weise ausgestaltet.
Das Verbot beschränkt außerdem die allgemeine Dienstleistungsfreiheit in rechtswidriger Weise.
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16. August 2010

Sanierungsgeld zahlt der Verursacher

Urteil des LG Mannheim vom 23.04.2010, Az.: 7 O 346/08 Kart Sanierungsgeldbestimmungen in der Satzung einer Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sind unwirksam, wenn sie einen beteiligten Versicherungsnehmer unverhältnismäßig benachteiligen. Der Versicherungsnehmer ist dann unangemessen benachteiligt, wenn bei der Erhebung des Sanierungsgeldes die Verursachungsbeiträge der Beteiligten nicht berücksichtigt werden. Ausschlaggebend ist, in welchem Umfang die Beteiligten zur Entstehung des Mehrbedarfes beigetragen haben, der durch die Erhebung von Sanierungsgeld aufgefangen werden muss.
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10. August 2010

Netznutzungsentgelte: Alles oder nichts entspricht manchmal der Billigkeit

Urteil des OLG Celle vom 17.06.2010,Az.: 13 U 155/09 (Kart): Entspricht ein Netznutzungsentgelt nicht der Billigkeit und unterlässt es der Netzbetreiber, zur Billigkeit vorzutragen, kann das Entgelt aufgrund der allgemeinen Beweislastregeln gerichtlich auf 0,00 Euro festgesetzt werden. Überhöhte Entgelte, die in der Zeit zwischen dem Antrag auf Genehmigung der Entgelte und der Entscheidung hierüber gezahlt werden, kann der Netznutzer nicht zurückfordern. Die Abschöpfung dieser Mehrerlöse erfolgt in den nachfolgenden Kalkulationsperioden.
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06. August 2010

Staatliche Aufsicht kann wirtschaftliche Tätigkeit ausschließen

Urteil des LG Mannheim vom 09.07.2010, Az.: 7 O 265/09 (Kart.) Eine Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist kein Unternehmen im Sinne des Kartellrechts. Bei der Beurteilung ist die solidarische Prägung des von der Anstalt betriebenen Systems und das Maß der staatlichen Aufsicht entscheidend.
Eine solidarische Prägung liegt insbesondere dann vor, wenn die entrichteten Beiträge und die erworbenen Ansprüche nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen und die Anstalt vorrangig ein soziales Anliegen verfolgt.
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29. Juli 2010

TSV München 1860 unterliegt im Stadionstreit über Catering-Pauschale

Pressemitteilung Nr. 22/2010 des LG München I vom 14.07.2010, Az.: 1 HK O 17908/09

Der TSV München 1860 muss bei der Austragung seiner Heimspiele in der Allianz Arena weiterhin neben der eigentlichen Miete den vollen Pauschalbetrag für die gastronomische Versorgung, die eine 100%ige Auslastung des Stadions voraussetzt, zahlen. Auch wenn seit Eröffnung des Stadions bei Fußballspielen des TSV München nicht einmal eine 50%ige Auslastung erreicht worden sei, ist die Catering-Pauschale weder sitten- noch kartellrechtswidrig. Die Stadion GmbH sei bei Abschluss des Überlassungsvertrages nicht marktbeherrschend gewesen, da zu diesem Zeitpunkt mit dem Olympiastadion und dem Stadion in Unterhaching mindestens zwei weitere bundesligataugliche Stadien im Großraum München zur Verfügung standen. Selbst wenn man eine Zwangslage aufgrund der drohenden Insolvenz des TSV annehme, ergibt sich nicht, dass die Stadion GmbH diese Lage vorwerfbar ausgenutzt habe.
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23. Juni 2010

Unzulässiges Marketing eines Medienverlages mit Top 100-Ranking

Urteil des LG Hamburg vom 26.04.2010, Az.: 315 O 99/10

Aus den bundesweit durchschnittlichen Umsatzzahlen einzelner Zeitschriftentiteln erstellt der "dnv" ein Top 100-Ranking der umsatzstärksten Zeitschriften aller Verlage. Auch wenn ein großer Teil der darin aufgeführten Zeitschriften unter einem Medienverlag veröffentlicht wird, darf dieser, wenn er nicht gegen wettbewerbs- oder kartellrechtliche Vorschriften verstoßen möchte, nur in bestimmten Grenzen mit diesem für ihn eventuell vorteilhaften Ranking werben. Es muss einmal für den Händler wie auch für den Endverbraucher deutlich werden, dass in dem Ranking alle deutschen Verlage berücksichtigt wurden. Weiter dürfen die Pressegrossisten die Einzelhändler im Rahmen einer Marketingaktion nicht dazu auffordern oder unterstützen, die umsatzstärksten Zeitschriften in größerem Umfang anzubieten.
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