Urteile aus der Kategorie „Kartellrecht“

07. Dezember 2011

Kein De-Mail-Postident-Verfahren der Deutschen Post für die Konkurrenz

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf zum Urteil vom 30.11.2011, Az.: VI-U (Kart) 14/11

Die Deutsche Post muss für ihre De-Mail-Konkurrenz kein Postident-Identifizierungsverfahren anbieten. Da dieser Service auch von anderen Dienstleistern auf dem Markt angeboten werde, schotte die Deutsche Post weder den Ident-Markt ab, noch nutze sie eine marktbeherrschende Stellung aus. Dementsprechend handle sie auch nicht kartellrechtswidrig.
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03. November 2011

Kosmetika nicht im Internet vertreibbar?

Urteil des EuGH vom 13.10.2011, Az.: C-439/09

Die Firma Pierre Fabre Dermo-Cosmétique verwendet in ihren Verträgen eine Klausel, welche den Verkauf von Kosmetika auf einen physischen Raum und die Anwesenheit eines diplomierten Pharmazeuten beschränkt und dadurch den Vertrieb über das Internet de facto verbietet. Dies stellt eine bezweckte Beschränkung i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV dar, wenn eine Inhaltsprüfung ergibt, dass die Klausel in Anbetracht der Eigenschaften der Kosmetika nicht objektiv gerechtfertigt ist.
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07. Oktober 2011 Top-Urteil

Billiger Fußball für die Europäer

Fußball im Tor bei gutem Wetter.
Urteil des EuGH vom 04.10.2011, Az.: C-403/08, C-429/08

Live-Ausstrahlungen von Fußballspielen - hier Football Association Premier League (FAPL) - dürfen mittels ausländischer Decoder und den dazugehörigen Decoderkarten, die wesentlich günstiger als vergleichbare inländische sind, empfangen werden. Nationale Regelungen, welche die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, verletzen den freien Dienstleistungsverkehr.

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03. August 2011

Vermittlungsplattform darf den Verkauf personalisierter Online-Tickets nicht ermöglichen

Urteil des LG Hamburg vom 09.03.2011, Az.: 315 O 489/10 Die Vermittlung personalisierter Online-Tickets durch eine Vermittlungsplattform ist wettbewerbswidrig, sofern die Eintrittskarten von gewerblichen Anbietern angeboten werden. Bei personalisierten Eintrittskarten, d.h. Eintrittskarten auf denen der Name des Erstbesitzers aufgedruckt ist, handelt es sich um nicht verkehrsfähige Waren, die unter das per-se-Verbot des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG fallen, so dass ein Anbieten der Karten wettbewerbswidrig ist. Das Abtretungsverbot des Veranstalters in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam und verstößt auch nicht gegen Kartellrecht.
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03. August 2011

„Jette Joop“ – Schmuck ja, Kleidung nein!

Urteil des BGH vom 07.12.2011, Az.: KZR 71/08 a) Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, beurteilt sich für die Dauer ihrer Geltung allein nach der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss.

b) Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion.
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05. Januar 2011

Preisspaltung bei der Gasversorgung

Urteil des BGH vom 07.12.2010, Az.: KZR 5/10 Eine Preisspaltung kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn ein beherrschendes Unternehmen seine Tätigkeit auf einen anderen Markt ausdehnen will, auf dem ein erfolgversprechender Marktzutritt anders als durch eine vorübergehende, signifikante Unterbietung des dort vorzufindenden Preisniveaus nicht möglich erscheint, weil funktionierender Wettbewerb auf diesem Markt bisher nicht besteht.
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05. Januar 2011

Zur Zuständigkeit der Kartellgerichte

Beschluss des OLG Frankfurt vom 16.12.2010, Az.: 11 AR 3/10: Kartellgerichte sind zuständig, wenn über kartellrechtliche Sachverhalte zu entscheiden ist. Beruft sich eine Partei auf die Zuständigkeit eines Kartellgerichts, so muss sie diese durch ausreichenden Tatsachenvortrag begründen. Die bloße Behauptung eines Kartellrechtsverstoßes genügt hierfür nicht.
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03. Januar 2011

Verbandszweck begründet kein Eigeninteresse an einer Rechtsverfolgung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.11.2010, Az.: VI-U (Kart) 15/10 Die Frist einer Berufung gegen ein Urteil eines Kartell-Landgerichts wird bereits gewahrt, wenn diese beim allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt wird, in dessen  Bezirk das Kartell-Landgericht liegt. Ferner ist für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage seitens des Klägers ein schutzwürdiges Eigeninteresse an der Rechtsverfolgung erforderlich. Dem genügt es nicht, sich in einer Verbandssatzung zu verpflichten, die gemeinsamen Interessen der Verbandsmitglieder zu wahren und diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
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18. November 2010

EDEKA/ Plus: Fortsetzungsfeststellungsinteresse entfällt, wenn gleichartiges Zusammenschlussvorhaben zukünftig nicht mehr möglich

Beschluss des BGH vom 05.10.2010, Az.: KVR 33/09 Eine Untersagungsverfügung kann nur dann eine zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags führende Präjudizwirkung entfalten, wenn ein gleichartiges Zusammenschlussvorhaben wie das untersagte möglich erscheint. Dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass das Zielunternehmen des Zusammenschlussvorhabens bei im Wesentlichen unveränderten Marktverhältnissen noch am Markt ist und erneut als Beteiligter eines Zusammenschlussvorhabens in Betracht kommt. Besteht das Zielobjekt dagegen nicht mehr, weil das Zusammenschlussvorhaben unter Nebenbestimmungen freigegeben und vollzogen worden ist, scheidet ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse regelmäßig aus.
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17. November 2010

Stromnetznutzer kann zu viel gezahltes Geld vom Netzbetreiber zurückfordern

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.10.2010, Az.: 11 U 31/09 (Kart) Die Netzbetreiber dürfen das Entgelt, das die Netznutzer zu viel bezahlt haben und das die Entgeltmaßstäbe übersteigt, nicht behalten. Vielmehr muss eine Abrechnung periodenübergreifend stattfinden. Die genaue Höhe des Nutzungsentgelts muss im Rahmen einer Billigkeitskontrolle von den Regulierungsbehörden geschätzt werden, wobei jedoch auch der monatstypische Stromverbrauch berücksichtigt werden muss (z.B höherer Stromverbrauch in den Wintermonaten). Nach Festlegung des Nutzungsentgelts müssen zu viel gezahlte Entgelte an den Netznutzer zurückerstattet werden. Eine freiwillige Rückzahlung zuviel gezahlter Entgelte der Netzbetreiber an den Netznutzer ist grundsätzlich aber nicht zulässig, da der Netznutzer hier doppelt profitieren könnte, wenn er zum einen das zu viel entrichtete Entgelt zurückerstattet bekommt, und zum anderen in den Genuss zukünftig geringerer Netzentgelte kommt.
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