Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsanspruch“

01. August 2022 Top-Urteil

Kein Unterlassungsanspruch für Aussagen, die nach Interpretation einer Äußerung entnommen wurden

Die Lippen eines Mannes sind mit einem Schloss versperrt
Urteil des BGH vom 21.06.2022, Az.: VI ZR 395/19

1. Begehrt der Kläger in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit nicht die Unterlassung einer von ihm wörtlich wiedergegebenen Äußerung des Beklagten, sondern die Unterlassung einer Aussage, die er der Äußerung des Beklagten nach eigener Interpretation entnehmen zu können meint, so kommt ein auf eine Wiederholungsgefahr nach erfolgter Erstbegehung gestützter Unterlassungsanspruch (sogenannter "Verletzungsunterlassungsanspruch") nur in Betracht, wenn sich die vom Kläger bekämpfte Aussage aus der betreffenden Äußerung des Beklagten tatsächlich ergibt.

2. Ergibt sich in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit, dass der Kläger die von ihm begehrte Unterlassung einer bestimmten Aussage nicht verlangen kann und die Klage deshalb unbegründet ist, so bedarf es vor Abweisung der Klage keines richterlichen Hinweises dahingehend, dass sich aus dem maßgeblichen Sachverhalt (möglicherweise) ein auf eine andere Aussage gerichteter Unterlassungsanspruch ergibt.

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21. Oktober 2024

Andere Verkehrsauffassung beim Kauf von Luxusgütern

Eine Hand nimmt ein Buch mit der Aufschrift Markenrecht aus einem Regal
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 06.09.2024, Az.: 4 HK O 8208/21

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine Klage des Sportartikelherstellers Adidas gegen das Modelabel Thom Browne, welches sich selbst dem Luxussegment zuordnet, abgewiesen. Es bestehe kein Unterlassungsanspruch aus dem Markengesetz (§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 5 und § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG), da sich für Bekleidungsstücke aus dem Luxussegment der Verkehrskreis auf solche Teilnehmer beschränkt, die finanziell zum Kauf in der Lage sind, und diese bei hochpreisigen Luxusgütern besonders aufmerksam sind. Außerdem ist ein, zur streitgegenständlichen Kennzeichnung zusätzlicher, Herstellerhinweis fähig, Zweifel bezüglich des Herkunftshinweises aus der Kennzeichnung hervorzurufen. Auch die hilfsweisen Unterlassungsansprüchen aus § 8 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 2 UWG oder § 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, § 4 Nr. 3 UWG sind abzulehnen, da keine Besserstellung als beim Markenrecht erfolgen darf.

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13. August 2024

Die urheberrechtliche Zulässigkeit von Internet-Radiorecordern

Urteil des BGH vom 27.06.2024, Az.: I ZR 14/21

Eine Tonträgerherstellerin, die die ausschließlichen Rechte an den gegenständlichen Musiktiteln gem. § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG innehat, hat gegenüber dem Betreiber eines Internet-Radiorecorderdienstes keinen Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG. Da sich die Nutzer des Dienstes auf die Privatkopieschranke des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen können, solange die Vervielfältigungen nur zum privaten Gebrauch und nicht zu Erwerbszwecken dienen, liegt keine Verletzung des Vervielfältigungsrechts (§ 16 UrhG) und des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) vor. Das voll automatisierte Verfahren stellt für jeden Kunden des Dienstes eine Vervielfältigung her, indem es, nachdem der Titel auf die Wunschliste gesetzt wurde, einen Mitschnitt bei der nächsten Sendung von einem angeschlossenen Internetradio erstellt und diesen in der Cloud des Nutzers ablegt. Somit wird nicht die gleiche Vervielfältigung für eine unbestimmte Nutzerzahl zur Verfügung gestellt und die beklagte Betreiberin des Dienstes ist nicht die Herstellerin der Vervielfältigungen.

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07. Juli 2023

Auskunftsrecht über Bestandsdaten bei Google Maps

Person sitzt am Laptop
Beschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2019, Az.: 3 W 1470/19

Ein Auskunftsanspruch nach § 14 III TMG gegenüber einem Diensteanbieter wie Google besteht bei Erforderlichkeit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte. Eine Ein-Stern-Bewertung ohne wirkliche Erläuterung reicht dafür nicht aus. Sie ist als Meinungsäußerung mangels Schmähcharakter oder Erfüllung eines Straftatbestandes grundsätzlich zulässig. Denn zum Recht der freien Meinungsäußerung gehört auch, eine Meinung ohne nähere Erklärung aussprechen zu dürfen.

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01. Juni 2023

Kein Unterlassungsanspruch bei unzulässiger Übermittlung von Daten an Drittdienste

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt vom 30.03.2023, Az.: 16 U 22/22

Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Übermittlung von Daten an Dritte bei Aufruf eines Online Shops kein Unterlassungsanspruch aus Art. 17 DSGVO besteht und insoweit auch keine Verletzung gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Lediglich kann die Löschung solcher personenbezogenen Daten verlangt werden. Eine Ausnahme auf einen Unterlassungsanspruch aus Art. 82 DSGVO ergibt sich nur, wenn der Betroffene einen konkreten Schaden erlitten hat. Das Gericht wies aufgrund des Vorrangs der DSGVO Unterlassungsansprüche aus dem nationalen Recht ebenfalls zurück.

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15. Mai 2023

Kein Unterlassungsanspruch wegen dynamischer Einbindung von Google-Fonts

Untereinandergereihte Auflistung von IP-Adressen.
Urteil des LG Müchen I vom 30.03.2023, Az.: 4 O 13063/22

Die dynamische Einbindung von Google-Fonts verletzt nur dann das informationelle Selbstbestimmungsrecht, wenn eine tatsächliche persönliche Betroffenheit gegeben ist. Die Webseite muss persönlich aufgerufen worden sein, um persönlich eine Verärgerung bzw. Verunsicherung wegen der Übertragung der IP-Adresse in die USA verspüren zu können. Auch erforderlich für einen Schmerzensgeldanspruch ist zumindest, dass der Betroffene wusste, dass die IP-Adresse übertragen wird, da dieser sonst überhaupt keine Angstgefühle diesbezüglich verspüren konnte.

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22. Dezember 2022

Hersteller aus dem Allgäu darf keinen Goldhasen verkaufen!

Ein goldener Schokoladenhase sitzt auf weißer Fläche und trägt rotes Halsband.
Urteil des OLG München vom 27.10.2022, Az.: 29 U 6389/19

Eine Confiserie aus dem Allgäu darf keine Schokoladenhasen mit goldener Verpackung mehr verkaufen, da eine Verwechslungsgefahr mit den bekannten Schokohasen des Herstellers Lindt bestünde, so das OLG München. Dies folgt einer vorangegangenen Entscheidung des BGH, der entschied, dass die goldene Farbe der Hasen sogenannte "Verkehrsgeltung" erlangt habe. Es wurde anhand einer Studie festgestellt, dass 70% der Verbraucher die goldene Farbe mit den Lindt-Hasen in Verbindung bringen. Die unterlegene Confiserie aus dem Allgäu muss nun unter anderem 250.000€ Schadensersatz an Lindt zahlen, sollte sie weiterhin goldene Schokohasen herstellen und vertreiben.

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26. September 2022

Die Einbindung von Google-Fonts ohne Einwilligung verstößt gegen die DSGVO

mehrere IP-Adressen auf einem weißen Blatt
Urteil des LG München I vom 20.01.2022, Az.: 3 O 17493/20

Mit sog. „Google Webfonts“ kann der Seitenbetreiber bestimmte Schriftarten für den Besucher seiner Website anzeigen lassen. Hierfür baut der Browser des Besuchers automatisch eine Verbindung mit dem Google-Netzwerk auf, welches anschließend die Fonts lädt. In diesem Prozess wird die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen. Dies ist aber nur mit Einwilligung des Nutzers zulässig, weil die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum darstelle. Fehlt es an einer solchen Einwilligung, steht dem Nutzer ein Unterlassungsanspruch gegen den Seitenbetreiber zu. Daneben hat der Nutzer auch einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO. Das Gericht hat zugunsten des Nutzers insoweit einen Betrag in Höhe von EUR 100 ausgeurteilt.

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08. September 2022

Blickfangwerbung kann nicht durch Fußnoten richtiggestellt werden

Sprechblase Werberecht
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 747/22

Eine Blickfangwerbung die eine objektiv unzutreffende Werbeaussage enthält, ist auch dann als irreführend einzustufen, wenn der erzeugte Irrtum durch einen erläuternden Zusatz in Form einer Fußnote richtiggestellt wird. Dies bekräftigte das OLG Nürnberg in seinem Hinweisbeschluss und wies folgerichtig die Berufung der Beklagten, einer Verkäuferin von Einbauküchen, zurück.

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18. Juli 2022

EuGH: Wer darf Facebook verklagen?

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des EuGH vom 28.04.2022, Az.: C-319/20

Der EuGH klärte die Frage, ob ein Verband eines Mitgliedstaates der EU Verbraucherinteressen auch vertreten darf, wenn er nicht von einer konkret betroffenen Person dazu aufgefordert wurde. Dabei geht es in erster Linie um den Schutz der Verbraucher bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - also Datenschutz. Im vorliegenden Fall hat die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegen Meta Platforms Ireland Limited (Facebook) geklagt, weil die Aufforderung zur Zustimmung personenbezogener Daten bei der Nutzung von Spielen von Drittanbietern auf Facebooks Website, sowie damit einhergehende Zustimmungen zu den AGB´s der Spieleanbieter, eine unlautere Geschäftspraxis darstellten, durch die Verbraucher benachteiligt würden. Der EuGH urteilte, dass der Verband auch dann klagen dürfe, wenn die Möglichkeit besteht, dass eine Person verletzt wurde, ohne dass diese jedoch konkret individualisiert sein muss oder gar den Verband mit der Klage beauftragt wurde. Dies sei insbesondere der Fall, da hierdurch ein stärkerer Verbraucherschutz gewährleistet würde. Potenziellen Datenschutz-Lücken müsse auch dann begegnet werden können, wenn noch niemand konkret diese Verletzung "bemerkt" habe und dann zusätzlich rechtliche Schritte eingeleitet hat. Die Aufgabe der Überprüfung von Datenschutz-Auflagen sollte logischerweise nicht nur den Verbrauchern obliegen, sondern gerade durch dafür vorgesehene Institutionen und Verbände erfolgen können, die über die notwendige Expertise verfügen. Dieser Auffassung folgte auch der EuGH und stellte zudem fest, dass dadurch insbesondere die Daten von Kindern geschützt würden.

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