BGH verhandelt über die Pflicht zur Webseitensperrung durch Internetzugangsanbieter

Sperrungen von Internetseiten sind laut BGH grundsätzlich möglich, doch müssen dafür einige Anforderungen erfüllt sein, sodass solche Netzsperren Ausnahmefälle bleiben. Der BGH muss nun im Streitfall zwischen mehreren Wissenschaftsverlagen und der Deutschen Telekom entscheiden, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und die Telekom deshalb urheberrechtsverletzende Webseiten sperren muss.