Verbraucherschützer sind entsetzt: Meta darf Nutzerdaten für KI-Training verwenden
Social-Media-Gigant Meta darf ab heute Nutzerdaten für das Training ihrer hauseigenen KI verwenden. Die Verbraucherzentrale NRW hatte versucht, dieses Vorgehen im Eilverfahren zu stoppen, da sie darin einen Verstoß gegen die DSGVO sehen und erhebliche Datenverluste prognostizieren. Dieser Auffassung folgte das OLG Köln jedoch nicht und argumentierte dabei unter anderem mit dem potentiellen Nutzen der KI.

