Künast gegen Facebook geht in die nächste Runde
Vorgeschichte
Die Grünen-Politikerin Renate Künast wird regelmäßig zum Opfer von Beschimpfungen im Internet, oft von der politischen Rechten.
Dabei wehrt sie sich in Zusammenarbeit mit der Organisation „HateAid“ gerichtlich gegen diese Äußerungen, um (laut eigener Aussage) gegen rechte Hetze und Desinformation im Netz vorzugehen. Nun zog sie gegen Facebook vor Gericht – und erstreitet damit ein Grundsatzurteil bzgl. der Pflichten von Social-Media-Plattformen aus.
Sachverhalt
Anlass des Gerichtsverfahrens war ein Meme von Künast, welches sie mit folgendem Zitat zeigt: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“. Eine solche Aussage wurde von Künast nie getroffen.
Facebook löschte den Beitrag nach Abmahnung durch Künast. Doch im Internet ist es damit nicht getan, denn das Meme wurde zahlreich vervielfacht. Nach jeweiligen Abmahnungen ging Facebook auch gegen diese Vervielfältigungen vor.
Facebooks Pflichten
Doch muss sie den Social-Media-Giganten auf jede ähnliche Rechtsverletzung erneut hinweisen? Das OLG Frankfurt hat eine klare Antwort: nein.
Denn ähnliche Beiträge könnten durch künstliche Intelligenz und, so das Gericht weiter, wenn nötig auch durch menschliches Personal überprüft werden. Dies ist dem Unternehmen nicht nur zuzumuten, sondern es ist auch dazu verpflichtet. Ein weiterer Hinweis durch Betroffene ist gerade nicht notwendig.
Dies stärkt die Rechte der Social-Media-Nutzer und erlegt Facebook klare Handlungspflichten auf.