TikTok im Urheberrechtsstreit
Besagte Rechteinhaberin klagte vor dem LG München auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, da TikTok Filmproduktionen öffentlich zugänglich gemacht haben soll (Az.: 42 O 10792/22). Nachdem TikTok von der Klägerin darauf hingewiesen worden ist, dass Nutzer der Video-Plattform Filmausschnitte für ihre hochgeladenen Videos verwenden, an denen die Klägerin die Nutzungsrechte habe, bot die Klägerin der Beklagten an, diese Veröffentlichungen kostenpflichtig zu lizenzieren. Die Verhandlungen zwischen den Parteien blieben jedoch ohne Erfolg.
Verstoß gegen neue Vorschriften des UrhDaG
TikTok wurde durch das Gericht antragsgemäß verurteilt. Das Unternehmen sei für die öffentlichen Wiedergaben der Filme urheberrechtlich verantwortlich, da es sich nicht auf eine Enthaftung gem. § 1 Abs. 2 UrhDaG berufen könne. TikTok soll nicht den Anschein erweckt haben, die Verhandlungen mit der Beklagten ernsthaft im Hinblick auf eine interessengerechte Lösung geführt zu haben. Vielmehr soll eine gewisse Hinhaltetaktik an den Tag gelegt worden sein. Damit verstieß TikTok gegen seine Pflichten gem. § 4 Abs. 1 S. 1 UrhDaG, sodass eine Enthaftung gem. § 1 Abs. 2 UrhDaG nicht möglich war.
Streit mit Universal Music
Auch mit Universal Music konnte TikTok sich nicht einigen, weshalb viele Videos auf der Plattform mittlerweile keinen Ton mehr haben. Der Musikkonzern und die Video-Plattform konnten sich nicht auf eine Lizenzgebühr für die Songs der bei Universal unter Vertrag stehenden Künstler einigen, sodass die Lieder mittlerweile von der Plattform entfernt wurden. Während Universal Music argumentierte, dass TikTok weniger zahle, als andere Plattformen, hielt TikTok entgegen, dass gerade durch die Nutzung der Songs auf der Plattform, diese an Bekanntheit gewinnen, was nur im Interesse der Künstler und des dahinterstehenden Unternehmens sei. Ob es in der Zukunft zwischen den Beiden doch noch zu einer Einigung kommen wird, bleibt abzuwarten.