Protein-Brownies – fast zuckerfrei, kaum Fett und perfekt für jeden?

11. März 2024
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Zucker und verschiedene Süßigkeiten, Sugar

Ein Verbraucherschutzverband verklagte den Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln "More Nutrition" aufgrund von irreführender Werbung. Der Beklagte bewirbt seine Brownie-Backmischung damit, dass sie "90 Prozent weniger Zucker" und "70 Prozent weniger Fett" beinhalten würden und "perfekt für jede Diät" seien. Das LG Hamburg gab in diesem Fall den Verbraucherschützern Recht und urteilte, dass für die ersten beiden Punkte ein Vergleich fehlt, da für den Verbraucher nicht zu erkennen ist, welches Produkt in Sachen Zucker und Fett unterboten wird. Die Aussage, dass die Brownies perfekt für jede Diät seien, ist laut Gericht schlichtweg falsch, da dies in Anbetracht der vielen verschiedenen Diäten unmöglich ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es dies aber werden, müsste "More Nutrition" seine Werbung ändern.

Nahrungsergänzungsprodukte, auch Supplements genannt, sind lange keine Neuigkeit mehr. Vom Protein-Shake bis zu Vitaminpräparaten hat vieles davon seinen Einzug nicht nur in den Haushalt des Profisportlers gefunden, sondern auch Sport-Anfänger und Menschen auf Diät, möchten kaum noch auf diese Mittel verzichten. Denn viele dieser Produkte bieten eine kalorienarme Alternative und versprechen bei gleichem Geschmack gesünder zu sein, weil sie sich fett- und zuckerreiche Produkte zum Vorbild nehmen. Ganz vorne mit dabei ist „More Nutrition“. Der Hersteller vertreibt neben Protein-Shakes auch Soßen, Sirups und mehr.

Nun wurde More Nutrition allerdings vom Verbraucherschutzverband aufgrund aus seiner Sicht aus irreführenden Informationen verklagt. More Nutrition vertreibt eine vegane Protein-Brownie Backmischung, welche laut Verpackungsaufdruck „95 Prozent weniger Zucker“ und „70 Prozent weniger Fett“ enthalten soll. Das Problem sieht der Verband hierbei in der fehlenden Vergleichsbasis. Der Verbraucher sehe bloß die Zahlen und könne diese nicht vergleichen, da nicht zu erkennen ist, im Vergleich zu welchen Produkten „95 Prozent“ bzw. „70 Prozent“ weniger in der Backmischung steckt. Es sei unklar, worauf sich die Angaben beziehen sollen, etwa auf Konkurrenzprodukte oder auf eine eigene, ältere und nun veränderte Zusammensetzung der Backmischung. Demnach fehle es für die Angaben an der notwendigen Deutlichkeit für die Verbraucher. Des Weiteren sei die Aussage „perfekt für jede Diät“ aus Sicht der Verbraucherschützer schlicht falsch, da ein solches „Allzweckmittel“ für Diäten nicht existiert.

Das LG Hamburg, vor dem verhandelt wurde, schloss sich der Argumentation der Verbraucherschützer an. Eine Bezugnahme auf reduzierte Zucker- oder Fettwerte ist demnach irreführend und könne Fehlvorstellungen bei möglichen Verbrauchern hervorrufen. Ein nötiger Hinweis, welcher den Irrtum lösen könnte, fehle auch gänzlich in der Werbung. Die Backmischung stelle auch kein Produkt dar, welches „perfekt für jede Diät“ sei, da dies praktisch unmöglich sei, da sich Diäten untereinander zu sehr unterscheiden können.

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