Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

05. Dezember 2024 Kommentar Top-Urteil

Die Grenze des UDRP-Verfahrens zeigt sich bei einer Entscheidung um die Domain „teslaunch.net“

Domain Kürzel auf Tastatur
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 19.11.2024, Claim Number: FA2410002120768

Der Automobilhersteller Tesla sah seine Rechte als Inhaber der Marke „TESLA“ sowie der Domain „tesla.com“ durch die Domain „teslaunch.net“ verletzt. Laut dem Beschwerdeführer nutze die Gegenpartei die Domain für eine Webseite, die Waren von Tesla für Dritte zum Kauf anbietet. Daraus ergebe sich kein berechtigte Interesse an der strittigen Domain. Insbesondere seien die Voraussetzungen der sog. Oki Data Verteidigung nicht erfüllt. Der „Oki Data Test“ ist ein Prüfvorgang im Rahmen eines UDRP-Verfahrens, mit welchem eine berechtigte Nutzung der Domain durch den Verfahrensgegners begründet werden kann. Dabei steht als Voraussetzung im Vordergrund, dass die Beziehung zwischen dem Inhaber der Webseite einerseits und dem Inhaber der Marke andererseits eindeutig hervorgehen muss.

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17. Januar 2025 Kommentar

Kein Werktitelschutz für James Bond Charakter „Miss Moneypenny“

Symbol mit Domainendung .de
Urteil des OLG Hamburg vom 24.10.2024, Az.: 5 U 83/23

Das OLG Hamburg hatte in zweiter Instanz über den marken- und wettbewerbsrechtlichen Schutz des fiktiven James Bond Charakters „Moneypenny“ bzw. „Miss Moneypenny“ zu entscheiden. Ausgangspunkt war eine Klage des Rechteinhabers der James Bond Reihe. Danach sollen sowohl die eingetragene Marke „MONEYPENNY“ als auch mehrere gleichnamige Domains (z.B. „my-moneypenny.de“ und „my-moneypenny.com“) des Beklagten gegen den Werktitelschutz aus §§ 15 Abs. 2, Abs. 3, 5 Abs. 3 MarkenG verstoßen. Zudem ergebe sich ein Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG.

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15. November 2024 Kommentar

UDRP-Verfahren: Beschwerde unbegründet und rechtsmissbräuchlich

Domainendungen .com, .net, .info, .eu, .at, .fr hellblau hinterlegt und .it, .de, .org rosa hinterlegt in Form von Tasten einer Tastatur
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 30.10.2024, Claim Number: FA2409002115900

Als Beschwerdeführerin eines UDRP-Verfahrens behauptete eine gemeinnützige Agentur, die Inhaberin der Marke „AFS“ ist, dass sie durch die neu registrierte Domain des Verfahrensgegners „af-ss.org“ in ihren Rechten verletzt sei. Der Gegner sei insbesondere nicht unter dem benannten Zeichen bekannt. Die daher von der Beschwerdeführerin einzuholende Lizenz habe er ebenfalls nicht. Zum Zeitpunkt der Streitigkeit wurde die umstrittene Domain vom Gegner für eine Baustellen-Webseite genutzt. Zu dem UDRP-Verfahren äußerte er sich indes nicht.

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17. Oktober 2024 Kommentar

UDRP-Verfahren: Ferrero S.p.A. erstreitet die Domain „notella.site“

Modell Domain Endung .com
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 20.09.2024, WIPO Case No. D2024-2757

Zwischen dem Süßwarenhersteller Ferrero S.p.A. und dem Anbieter der Kryptowährung „$NOTELLA“ war die Domain „notella.site“ umstritten. Dabei war Ferrero S.p.A. als langjährige Inhaberin der Marke „Nutella“ (seit 1964) und der Domain „nutella.com“ (seit 1997) Beschwerdeführerin des Verfahrens. Der Gegner des Verfahrens kann demgegenüber nur eine sehr kurze Inhaberschaft der umstrittenen Domain vorweisen (seit dem 23.05.2024). Ferner ist beachtlich, dass auf der Webseite des Gegners mehrmals auf die berühmte Nuss-Nougat-Creme „Nutella“ angespielt wird.

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20. September 2024 Kommentar

Der Zusatz „.de“ macht eine Unternehmensbezeichnung nicht individuell

Bunte Würfel mit Domain Endungen
Kommentar zum Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 13.05.2024, Az.: 22 W 16/24

Das Kammergericht Berlin hatte über die von einer Gesellschaft begehrte Firmierung zu entscheiden (Az.: 22 W 16/24). Konkret ergab sich aus der neuen Satzung einer in Charlottenburg im Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaft der Wunsch, künftig mit einer Unternehmensbezeichnung aufzutreten, die aus einem Gattungsbegriff und der Ergänzung „.de“ sowie „AG“ besteht (Muster: xxxxxxx.de AG). Festzuhalten ist dabei, dass die Firma eine Domain beinhaltet. Darauf reagierte das Registergericht allerdings zu Ungunsten der AG, indem es die Firma der Gesellschaft wegen §§ 18, 30 HGB beanstandete. Nach den handelsrechtlichen Normen bedarf es einer ausreichenden Individualisierung; die Bezeichnung muss also eine gewisse Unterscheidungskraft besitzen. Daran mangele es bei einer Gattungsbezeichnung. Die hinzugefügte Domain „.de“ ändere daran indes auch nichts.

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20. August 2024 Kommentar

UDRP-Verfahren: Streit um die Domain „abnormal.ai“

AdobeStock_340370534; WWW.-Schriftzug vor blauen Hintergrund.
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 07.08.2024

Die Markeninhaberin der Marke "ABNORMAL" scheiterte im Verfahren gegen den Domaininhaber der Domain "abnormal.ai". Als Beschwerdegrund sah die Markeninhaberin unter anderem die namentliche Verwechslungsgefahr. Diese sahen die Entscheidungsträger als nicht gegeben an, unter anderem aus dem sonderbaren Grund, dass die Endung "ai" (Kürzel für Artificial Intelligence) bereits auf ein gänzlich anderes Sachgebiet hindeuten würde.

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