Sachverhalt zu komplex für UDRP: WIPO-Entscheidungsgremium verweist auf ordentliche Gerichte
In einem Streit vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum („WIPO“) kamen die zur Entscheidung berufenen Juristen zu keinem Ergebnis - die Sachlage war zu komplex, das Verfahren zur Uniform Domain-Name Dispute-Resolution („UDRP“) wurde als nicht angemessen angesehen. Der Beschwerdeführerin wurde geraten, sich an die jeweiligen ordentlichen nationalen Gerichte zu wenden, denen mehr Möglichkeiten zustünden, die Streitigkeit zu entscheiden.

