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Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“
04. Mai 2010 Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 21.10.2009, Az.: 3-10 O 38/09
Die Vergabe von ein- und zweistelligen Domains unter der Top-Level-Domain ".de" nach dem Prioritätsprinzip ab einem Stichtag gewährleistet ein Höchstmaß an Chancengleichheit für alle Bewerber der entsprechenden Domains. Eine vorzeitige Registrierung unter der Firmenbezeichnung "TV" ist somit nicht möglich. Der Einwand, dass Internet-Nutzer die Suche nach der Firma abbrechen, wenn die angewählte Domain unter der Firmenbezeichnung nicht das gewünschte Ergebnis bringt, setzte sich nicht gegen die Argumente des bewährten Prioritätsprinzips durch.
Weiterlesen 23. April 2010 Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10
Die Verwendung eines fremden vollständigen Unternehmenskennzeichens in der URL einer Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung und damit einer Verletzung des Unternehmenskennzeichens der fremden Firma dar, wenn das Unternehmen zu der Firma in keinerlei Verbindung steht.
Weiterlesen 01. April 2010 Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.02.2010, Az.: 6 U 70/09
Der Inhaber eines Internetangebots, welches Kunden so genanntes "Domain-Parking" ermöglicht, haftet nicht für Markenverletzungen seiner Kunden. Er ist im Regelfall weder als Beauftragter, noch als Mittäter, Teilnehmer und schließlich mangels Bestehens einer originären Prüfpflicht auch nicht als Störer in Anspruch zu nehmen.
Weiterlesen 26. März 2010 Urteil des OLG München vom 13.08.2009, Az.: 6 U 5869/07
Wer eine Plattform zum Domain-Parking betreibt, kann nicht für die Kosten einer Abmahnung in Anspruch genommen werden, die ihn auf eine Rechtsverletzung durch eine geparkte Domain hinweist, da die Prüfungspflicht und damit die Verantwortlichkeit als Störer dadurch erst begründet wird. Der Betreiber hat sich die Inhalte nicht zu eigen gemacht, da der Domainname sowie das Keywort Vorgaben des Domaininhabers sind und die angezeigten Werbelinks aufgrund der Vergabe des Keywortes mittels softwaremäßiger Verknüpfung von Google eingebunden werden. Eine durch das Keywort begangene Kennzeichenverletzung ist dem Betreiber nicht zurechenbar, da er weder bei der Auswahl mitwirkt noch diese später überprüft.
Weiterlesen 18. Februar 2010 Beschluss des BGH vom 11.05.2009, Az.: NotZ 17/08
Streiten ein Notar und die Notarkammer darüber, ob die Notarkammer dem Notar ihre allgemeinen Serviceleistungen vorenthalten darf (hier: im Internet bei der Notarkammer abrufbares Verzeichnis aller Notare des Kammerbezirks mit einer "Verlinkung" zum eigenen Internet-Portal des Notars), so ist der Rechtsweg zu den Notarsenaten gegeben.
Weiterlesen 04. Februar 2010 Urteil des LG Frankfurt am Main vom 16.11.2009, Az.: 2-21 O 139/09
Grundsätzlich trifft die DENIC bei der Eintragung von Internetadressen eine äußerst eingeschränkte Nachprüfungspflicht auf Eingriffe in Rechte Dritter. Die Prüfpflicht ist aber dann zu bejahen, wenn es sich um ganz offenkundige Eingriffe oder um sonst, z.B. durch gerichtliche Entscheidungen, dokumentierte Vorgänge handelt. Insbesondere ist bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts der Namensschutz weit zu fassen, um eine Zuordnung zu erleichtern. Im vorliegenden Fall, in welchem die Domains "regierung-mittelfranken.de", "regierung-oberfranken.de", "regierung-unterfranken.de" sowie "regierung-oberpfalz.de" betroffen waren, stellte das Gericht fest, dass eine sinnvolle Nutzung außerhalb der jeweiligen juristischen Person des öffentlichen Rechts nicht denkbar sei und insofern eine offenkundig rechtsmissbräuchliche Nutzung durch Dritte vorlag. Die DENIC hatte dementsprechend die Registrierung der Domains aufzuheben.
Weiterlesen 29. Dezember 2009 Urteil des LG Köln vom 03.09.2009, Az.: 81 O 128/09
Die zeitlich vor der Eintragung gelegene Nutzung einer Domain mit dem Namen einer später eingetragenen Marke verschafft dem Domainnutzer ein älteres und somit besseres Recht an der Bezeichnung, sofern die als Domainnamen gewählte Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennen lässt. Der Domainnutzer darf daher auch weiterhin die Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr nutzen, das LG Köln lehnte eine auf Unterlassung gerichtete Klage des Markeninhabers ab.
Weiterlesen 28. Dezember 2009 Urteil des LG Hamburg vom 26.03.2009, Az.: 315 O 115/08
Die Denic kann nicht verpflichtet werden, eine Domain freizugeben, auch wenn bereits zwei aufeinanderfolgende Versuche einer Zustellung an den Admin-C gescheitert sind. Um als Störein verpflichtet werden zu können müsste es der Denic zweifelsfrei möglich sein, die Namensrechtsverletzung festzustellen. Dies ist aber insbesondere bei generischen Namen, welche unter Umständen beschreibenden Charakter haben, nicht ohne weiteres zu entscheiden sondern überschreitet regelmäßig die Erkenntnismöglichkeiten des Sachbearbeiters.
Weiterlesen 26. November 2009 Urteil des OLG Stuttgart vom 24.09.2009, Az.: 2 U 16/09
Ausländische Firmen, die eine deutsche Domain bei der DENIC registrieren wollen benötigen einen deutschen sogenannten "administrativen Ansprechpartner", kurz Admin-C. Hat der in einem solchen Fall für die Domain zuständige Admin-C keinen Bezug zu der Firma, sondern erklärt sich dieser lediglich generell bereit als formell zuständiger Admin-C eingetragen zu werden, haftet dieser grundsätzlich auch nicht für die Inhalte der jeweiligen Webseite nach den Grundsätzen der Mitstörerhaftung. Verkennt der Admin-C jedoch offensichtliche und eindeutige Rechtsverletzungen, verletzt dieser seine dennoch bestehenden Prüfungspflichten und macht sich mit haftbar.
Weiterlesen 20. November 2009 Urteil des OLG Koblenz vom 23.04.2009, Az.: 6 U 730/08
Der Admin-C einer Domain kann nicht ohne Weiteres als Störer wegen einer durch die Domain verursachten Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden. Vielmehr müssen besondere Umstände hinzukommen, in Folge derer ihm eine Überprüfung auf Rechtsverletzungen zumutbar ist. Ein solcher Umstand ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Domain durch ein elektronisches Programm kurz nach Freigabe aufgespürt und erworben wurde, da in einem solchen Fall eine erhebliche Gefahr von Namensrechtsverletzungen besteht. Das Bestehen einer Prüfpflicht ist in einem solchen Fall zu bejahen.
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