Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

24. Oktober 2011

Innehaben einer Domain stellt noch keine Markennutzung dar

Urteil des OLG Naumburg vom 24.06.2010, Az.: 1 U 20/10

Das bloße Innehaben einer Domain ohne erkennbare tatsächliche Nutzung stellt weder eine Markennutzung i.S.d. § 14 MarkenG dar, noch erwächst daraus ein Namensrecht. Das Verhindern oder Erschweren der Nutzung der Internetadresse durch Blockade ist daher nur eine allgemeine zivilrechtliche Rechtsverletzung.
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12. September 2011

Domains in 5 Minuten

Beschluss des AG Frankfurt am Main vom 14.07.2011, Az.: 30 C 1549/11

Einem Unternehmen, welches die Registrierung einer Internet-Domain übernimmt, kann die Löschung der Internet-Domain untersagt werden, wenn eine Kündigung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses streitig ist.
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18. August 2011

„Gelbe Seiten“ nicht für Internetseiten

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 14.06.2011, Az.: 6 U 34/10 Es besteht Verwechslungsgefahr zwischen der inländischen Marke  "Gelbe Seiten" und der Internet-Domain „branchenbuch-gelbeseiten.com“. Der Begriff „Gelbe Seiten“ ist kein Gattungsbegriff, also kein Synonym für ein Branchenbuch, sodass auch § 23 Nr. 2 MarkenG nicht greift.  Ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung der Internet-Domain bestehe hingegen nicht, da die Internet-Domain im Ausland nicht rechtsverletzend benutzt werden kann.
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29. April 2011

Keine Zuordnungsverwirrung durch „sonntag.de“

Urteil des OLG München vom 24.02.2011, Az.: 24 U 649/10

Durch die Verwendung der Domain "sonntag.de" wird eine Person, die "Sonntag" mit Nachnamen heißt, nicht in ihrem Namensrecht verletzt. Da es sich bei "Sonntag" um einen bürgerlichen Namen und darüber hinaus auch um einen Gattungsbegriff handelt, scheidet die hierfür notwendige notwendige Zuordnungsverwirrung aus. Die Allgemeinheit verbindet mit der Domain nicht automatisch eine bestimmte Person, die diesen Namen trägt.
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24. Januar 2011

Ohne Namensanmaßung kein Anspruch auf Verzicht einer Domainregistrierung

Urteil des OLG Köln vom 19.03.2010, Az.: 6 U 180/09 Der Verzicht auf die Registrierung eines prioritätsjüngeren ähnlichen Domainnamens kann nur verlangt werden, wenn jede Belegung der zugehörigen Webseite notwendig die Voraussetzungen einer Kennzeichenverletzung erfüllt. Der streitgegenständliche Domainname "www.dsds-news.de" führt nicht mit jeder Benutzung zu einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr mit dem Kennzeichen "DSDS" der Fernsehsendung.
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27. August 2010

Domains erst ab Benutzung geschützt

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.08.2010, Az.: 6 U 89/09

Das Kennzeichenrecht an einer Domain entsteht nicht schon mit ihrer Registrierung, sondern erst mit ihrer Benutzung. Die Registrierung einer Domain enthält keinen Hinweis auf die baldige Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit und ist darum hinsichtlich des Beginns des Kennzeichenschutzes nicht mit der Eintragung einer Geschäftsbezeichnung im Handelsregister vergleichbar. Erwirbt ein Dritter eine bereits genutzte Domain, verlagert sich der Beginn des Schutzes nur vor, wenn mit dem Domainnamen auch der Geschäftsbetrieb übertragen wird.

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27. August 2010

Vergabe einstelliger Domains

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.05.2010, Az.: 11 U 36/09

Es liegt kein kartellrechtlicher Verstoß vor, wenn die Denic bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Registrierung von einstelligen Domains ablehnt, wenn die Vergaberichtlinien einheitlich und gleichmäßig gehandhabt werden. Das Prioritätsprinzip „First come, first served“ stellt ferner eine Gleichbehandlung aller Antragsteller dar, weil jeder die gleiche Chance hat, der Erste zu sein. Eine Verpflichtung der Denic, vorrangige Ansprüche aus Kennzeichen zu bedienen, besteht nicht, da eine solche Prüfung aufgrund des Massenverfahrens ausgeschlossen ist.
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20. Juli 2010

Anspruch auf Löschung einer Domain bei evidenter Rechtsverletzung Dritter

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.06.2010, Az.: 16 U 239/09 Der Freistaat Bayern klagte gegen den Admin-C von vier Domains, mitunter „regierung-oberbayern.de“, auf Aufhebung der Registrierungen, da er sein Namensrecht beeinträchtigt sah. Dies bestätigte nun auch das OLG Frankfurt am Main in zweiter Instanz, da die Rechtsverletzung hierbei derart offenkundig sei und sich auch Mitarbeitern der Beklagten aufdrängen müsse, so dass eine Löschungspflicht bestünde.
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29. Juni 2010

Entgelt für Domainveräußerung nicht steuerbar

Urteil des FG Köln vom 20.04.2010, Az.: 8 K 3038/08

Domainnamen sind als immaterielles Wirtschaftsgut verkehrsfähig, da eine Domain wirtschaftlich an Dritte übertragen werden kann und somit veräußerbar ist. Das für einen Veräußerungsvorgang erhaltene Entgelt ist nach Ansicht des Finanzgerichts Köln jedoch nicht steuerbar, da es nicht unter die Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes subsumiert werden kann. Es liegt insbesondere weder eine Leistung noch ein privates Veräußerungsgeschäft, bei dem zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt, vor.
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