Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

29. April 2011

Keine Zuordnungsverwirrung durch „sonntag.de“

Urteil des OLG München vom 24.02.2011, Az.: 24 U 649/10

Durch die Verwendung der Domain "sonntag.de" wird eine Person, die "Sonntag" mit Nachnamen heißt, nicht in ihrem Namensrecht verletzt. Da es sich bei "Sonntag" um einen bürgerlichen Namen und darüber hinaus auch um einen Gattungsbegriff handelt, scheidet die hierfür notwendige notwendige Zuordnungsverwirrung aus. Die Allgemeinheit verbindet mit der Domain nicht automatisch eine bestimmte Person, die diesen Namen trägt.
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24. Januar 2011

Ohne Namensanmaßung kein Anspruch auf Verzicht einer Domainregistrierung

Urteil des OLG Köln vom 19.03.2010, Az.: 6 U 180/09 Der Verzicht auf die Registrierung eines prioritätsjüngeren ähnlichen Domainnamens kann nur verlangt werden, wenn jede Belegung der zugehörigen Webseite notwendig die Voraussetzungen einer Kennzeichenverletzung erfüllt. Der streitgegenständliche Domainname "www.dsds-news.de" führt nicht mit jeder Benutzung zu einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr mit dem Kennzeichen "DSDS" der Fernsehsendung.
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27. August 2010

Domains erst ab Benutzung geschützt

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.08.2010, Az.: 6 U 89/09

Das Kennzeichenrecht an einer Domain entsteht nicht schon mit ihrer Registrierung, sondern erst mit ihrer Benutzung. Die Registrierung einer Domain enthält keinen Hinweis auf die baldige Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit und ist darum hinsichtlich des Beginns des Kennzeichenschutzes nicht mit der Eintragung einer Geschäftsbezeichnung im Handelsregister vergleichbar. Erwirbt ein Dritter eine bereits genutzte Domain, verlagert sich der Beginn des Schutzes nur vor, wenn mit dem Domainnamen auch der Geschäftsbetrieb übertragen wird.

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27. August 2010

Vergabe einstelliger Domains

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.05.2010, Az.: 11 U 36/09

Es liegt kein kartellrechtlicher Verstoß vor, wenn die Denic bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Registrierung von einstelligen Domains ablehnt, wenn die Vergaberichtlinien einheitlich und gleichmäßig gehandhabt werden. Das Prioritätsprinzip „First come, first served“ stellt ferner eine Gleichbehandlung aller Antragsteller dar, weil jeder die gleiche Chance hat, der Erste zu sein. Eine Verpflichtung der Denic, vorrangige Ansprüche aus Kennzeichen zu bedienen, besteht nicht, da eine solche Prüfung aufgrund des Massenverfahrens ausgeschlossen ist.
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20. Juli 2010

Anspruch auf Löschung einer Domain bei evidenter Rechtsverletzung Dritter

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.06.2010, Az.: 16 U 239/09 Der Freistaat Bayern klagte gegen den Admin-C von vier Domains, mitunter „regierung-oberbayern.de“, auf Aufhebung der Registrierungen, da er sein Namensrecht beeinträchtigt sah. Dies bestätigte nun auch das OLG Frankfurt am Main in zweiter Instanz, da die Rechtsverletzung hierbei derart offenkundig sei und sich auch Mitarbeitern der Beklagten aufdrängen müsse, so dass eine Löschungspflicht bestünde.
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29. Juni 2010

Entgelt für Domainveräußerung nicht steuerbar

Urteil des FG Köln vom 20.04.2010, Az.: 8 K 3038/08

Domainnamen sind als immaterielles Wirtschaftsgut verkehrsfähig, da eine Domain wirtschaftlich an Dritte übertragen werden kann und somit veräußerbar ist. Das für einen Veräußerungsvorgang erhaltene Entgelt ist nach Ansicht des Finanzgerichts Köln jedoch nicht steuerbar, da es nicht unter die Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes subsumiert werden kann. Es liegt insbesondere weder eine Leistung noch ein privates Veräußerungsgeschäft, bei dem zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt, vor.
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24. Juni 2010

Rechtsmissbrauch bei „eu“-Domain-Registrierungen

Urteil des EuGH vom 03.06.2010, Az.: C-569/08 Die EU-Kommission hat zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ allgemeine Regeln zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ erlassen. Danach ist u.a. bestimmt, dass falls ein Name, für den frühere Rechte beansprucht werden, Sonderzeichen sowie Leer- und Interpunktionszeichen enthält, diese aus dem entsprechenden Domänennamen entweder ganz entfernt, durch Bindestriche ersetzt oder, falls möglich, transkribiert. Die Klägerin meldete erfolgreich insgesamt 33 Gattungsbegriffe als Marken an, und zwar jeweils unter Verwendung des Sonderzeichens „&“ vor und nach jedem Buchstaben. Auf der Grundlage der Marke „&R&E&I&F&E&N&“, die für Sicherheitsgurte eingetragen wurde, wurde unter Entfernung der Sonderzeichen die entsprechende Domain reifen.eu registriert. Die Klägerin beabsichtigte, unter dieser Domain ein Internetportal für den Reifenhandel zu betreiben. Hierzu entschied der EuGH, dass die Anmeldung einer Marke, die ohne die Absicht, sie als solche zu benutzen, sondern zu dem alleinigen Zweck erfolgt, anschließend auf der Grundlage der Rechte an dieser Marke einen Namen der Domäne oberster Stufe „.eu“ eintragen zu lassen,  eine Registrierung als bösgläubig kennzeichnen kann.
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14. Juni 2010

Gleichnamige Handelsunternehmen müssen Firmenunterschiede auf Webseiten hinreichend deutlich machen

Urteil des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 174/07

Verwenden zwei rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängige, aber in der gleichen Branche tätige Unternehmen vereinbarungsgemäß dasselbe Unternehmenskennzeichen, so muss der Internetauftritt des jeweiligen Unternehmens eindeutig kennzeichnen, dass es sich um unterschiedliche, unabhängige Firmen handelt und wessen Webseite der Internetnutzer aufgerufen hat.

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10. Juni 2010

Keine Prüfungspflichten des Admin-C im Außenverhältnis

Urteil des OLG München vom 30.07.2009, Az.: 6 U 3008/08

Der Admin-C regelt für den Inhaber einer Domain verbindlich alle betreffenden Angelegenheiten gegenüber der Denic. Sein Pflichtenkreis beschränkt sich dabei nur auf das Innenverhältnis zwischen Domaininhaber und der Denic. Als Stellvertreter des Domaininhabers obliegen ihm daher auch keine Prüfungspflichten im Außenverhältnis zu Dritten im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit von Domainbezeichnungen. Mangels Prüfungspflichten haftet der Admin-C folglich nicht als Störer.
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