Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“
Die 2-Zeichen-Domains kommen: Neue Möglichkeiten bei Domainregistrierungen
Wir berichteten bereits, dass die DENIC eG durch Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 29. April 2008 (Az. 11 U 32/04) verpflichtet wurde die 2-Zeichen-Domain vw.de zuzulassen, eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Registrierungsstelle der DENIC eG entschied sich eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Dieser wies diese nun mit Beschluss vom 29. September 2009 zurück, so dass die Domain vw.de für Volkswagen registriert werden muss.
airdsl: Zum markenrechtlichen Schutz eines Domainnamens
Urteil des BGH vom 14.05.2009, Az.: I ZR 231/06
Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist. Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die bloße Titelankündigung auf der eigenen Internetseite der Werktitelschutz beanspruchenden Partei nicht aus.Geringe Kennzeichnungskraft beschreibender Domainnamen
Umschreibt der Domainname das Thema des betriebenen Portals, dann ist die Zusammensetzung mit der Endung ".de" lediglich ein Hinweis auf die Internetpräsenz und kein Herkunftshinweis. Auch eine hohe Anzahl von Nutzern des Portals lässt nicht darauf schließen, dass diese in dem Namen einen Herkunftshinweis sehen. Wird eine ähnliche Internetseite mit ähnlichem Domainnamen, dem "www" vorangestellt ist, um eine Domain mit hinweisenden beschreibenden Inhalt zu erhalten, angeboten und besteht zwischen den Dienstleistungen Ähnlichkeit, ist der Abstand durch die jeweils gewählten Domainnamen ausreichend.
Domainverpächter von Focus Online haftet nicht
Ein Beitrag des Nachrichtenmagazins Focus Online verletzte den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht. Der Verpächter der Domain focus.de haftet weder als Täter noch als Störer für Inhalte des Pächters der gegenständlichen Domain, soweit es die Grenzen der zumutbaren Prüfungspflichten übersteigt. Nach eingegangenen Hinweisen müsse der Domaininhaber jedoch die Beiträge unterbinden und Vorsorge treffen, dass es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommen kann.
Bösgläubige Eintragung der Domain bb-bank.net durch Initialieninhaber
Verkehrssicherungspflichten des administrativen Ansprechpartners
Urteil des LG Berlin vom 13.01.2009, Az.: 15 O 957/07
Einem administrativen Ansprechpartner, welcher mit der Betreuung von Internetdomains beauftragt ist, ist bei einer Markenverletzung diesem auch dann fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, wenn er tatsächlich keine Kenntnis von der konkreten Domainregistrierung hatte. Es steht fest, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen muss, um die daraus Dritten drohenden Gefahren abzuwenden. Diese Verkehrssicherungspflicht stellt in diesem Fall die Prüfungspflicht des administrativen Ansprechpartners dar.Keine Registrierung einstelliger Domains
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 20.05.2009, Az.: 2-6 O 671/08
Einstellige Second-Level-Domains müssen unter der Top-Level-Domain ".de" nicht registriert werden. Das Interesse potentieller Kunden an einstelligen Domains hat sich dem gemeinwohlorientierten Interesse der Registrierungsstelle an der Schaffung bzw. Offenhaltung von Möglichkeiten sinnvoller Zuordnung von Domains zu Personen und Unternehmen unterzuordnen.
Domain-Dekonnektierung durch Landesbehörde rechtswidrig
Urteil des VG Düsseldorf vom 18.05.2009, Az.: 27 L 9/09
Behörden eines Bundeslandes können bei Verstößen gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag durch Internetseiten betreffende Domains nicht dekonnektieren lassen. Bundesländer sind grundsätzlich in ihrer Verwaltungshoheit nach dem Territorialitätsprinzip auf das jeweilige Landesgebiet beschränkt. Die Dekonnektierung einer Seite führt jedoch zur weltweiten Unerreichbarkeit derselben. Damit wird die Verbandskompetenz der Landesbehörden überschritten; die Dekonnektierungsanordnung ist daher rechtswidrig.
Augsburger Puppenkiste
Der Bestandteil "Puppenkiste" ist in dem Unternehmenskennzeichen "Augsburger Puppenkiste" zur Kennzeichnung eines Marionettentheaters originär kennzeichnungsschwach und deshalb ohne Benutzung in Alleinstellung nicht geeignet, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen...