Freie Fahrt für 2-Zeichen-Domains
Wie bereits berichtet, wurde die DENIC eG durch das Urteil des OLG Frankfurt am Main (Az. 11 U 32/04) dazu verpflichtet, die 2-Zeichen-Domain vw.de zuzulassen. Die DENIC eG hat zwar versucht gegen das Urteil Revision einzulegen. Jedoch wurde diese vom BGH zurückgewiesen.
Im Ergebnis bedeutet das, dass nun endgültig den 2-Zeichen-Domains nichts mehr im Wege steht. Jedoch ist bei der Registrierung solcher kurzen Domains Eile geboten: Da es nur eine beschränkte Anzahl an potenziellen neuen Domains gibt, erfolgt die Registrierung nach dem "first come – first served"-Prinzip. Ein elektronischer Zeitstempel, der im Millisekundentakt arbeitet, hält die Reihenfolge fest, in der die Anmeldungen eingehen. Am 23. Oktober 2009 um 9.00 Uhr (MESZ) startet das Anmeldeverfahren für die neuen Domain.