Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

16. August 2023 Top-Urteil

Fotos eines Entführungsopfers dürfen nicht ohne Einwilligung gezeigt werden

Recht am eigenen Bild
Urteil des BGH vom 06.06.2023, Az.: VI ZR 309/22

Der BGH hob das Urteil des OLG Köln vom 17.03.2022 auf und stellte fest, dass das Interesse des Opferschutzes eines Entführungsopfers dem der Berichterstattung überwiege. Die beklagte Rundfunkanstalt hatte Fotos, Audiomitschnitte und Ausschnitte einer Illustrierten in einem Filmbeitrag über die Entführung eines Mädchens aus dem Jahre 1981 verwendet, ohne eine erneute Einwilligung des mittlerweile erwachsenen Opfers einzuholen. Der BGH erkannte nun, dass es sich nach einer so langen Zeit nicht mehr durch den Begriff des "Zeitgeschehens" rechtfertigen lasse, einen derartigen Eingriff hinnehmen zu müssen. Er erkannte zwar eine fachgerechte Verwendung sowie eine grundsätzliche Schutzbedürftigkeit der Interessen der Beklagten, es sei aber nicht hinzunehmen, dass die ursprüngliche Freigabe der Bilder durch die Eltern nicht auf diese Verwendung gerichtet war. Außerdem räumte der BGH ein, dass Opfer einer Straftat nach einem gewissen Zeitablauf selbst über die Verwendung ihrer Fotos entscheiden darf.

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07. Juli 2023

EuGH: Veröffentlichung der „Afghanistan-Papiere“ möglich

Urteil des EuGH vom 29.07.2019, Az.: C-469/17

Der EuGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung von als geheim eingestuften Dokumenten über den Auslandseinsatz der Bundeswehr („Afghanistan-Papiere“) durch die WAZ wohl rechtmäßig sein könnte. Im Kern ging es um die Frage, ob die Dokumente einen Urheberrechtsschutz im Sinne von Art. 2 lit. a) der Urheberrechtsrichtlinie (Richtline 2001/29/EG) genießen und ob die allgemeine Pressefreiheit gegenüber dem Urheberrechtsschutz Vorrang erhält. In seinem Urteil geht der EuGH davon aus, dass die Veröffentlichung der „Afghanistan-Papiere“ eine Berichterstattung über Tagesereignisse im Sinne des Art. 5 Abs. 3 lit. c) der Urheberrechtsrichtlinie darstellen könnte, welche der Pressefreiheit den Vorrang vor dem Schutz des Urhebers gibt.

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25. April 2023

Berichterstattung über Gesundheitszustand unzulässig

Zeitung mit der Überschrift Stars und Sternchen
Urteil des BGH vom 14.03.2023, Az.: VI ZR 338/21

a) Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Menschen.

b) Die bloße Richtigstellung einer falschen Presseberichterstattung führt nicht dazu, dass dadurch ein konsistent verschlossener Bereich der Privatsphäre für eine öffentliche Berichterstattung eröffnet würde.

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10. Februar 2023 Top-Urteil

BGH zu Persönlichkeitsrecht trauernder Promis

Prominentes Pärchen will sich vor Paparazzi schützen
Urteil des BGH vom 13.12.2022 Az.: VI ZR 280/21

Berichterstattungen über den Tod einer Person können auch dann das Persönlichkeitsrecht trauernder Angehöriger verletzten, wenn dessen Gefühlswelt nicht explizit dargestellt wird. Die Äußerung ist nur im Kontext des Artikels zu erfassen. Dabei muss zwischen dem Eingriff in die persönliche Sphäre des Verletzten und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Dies gilt auch für Personen des öffentlichen Lebens.

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19. Dezember 2022 Top-Urteil

BGH zur Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattungen

Urteil des BGH vom 31.05.2022, Az.: VI ZR 95/21

Über Strafverhandlungen darf so berichtet werden, dass der Angeklagte identifizierbar ist, wenn ein erhebliches Öffentliches Interesse daran besteht und es sich um reine Tatsachenbehauptungen handelt. Sei die Grenze zu Gewaltstraftaten nicht überwunden und handle es sich "lediglich" um Vermögensdelikte, so stehen auch diese im Interesse der Öffentlichkeit, wenn eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überwunden wurde, so der BGH. Begründet wird das Überschreiten dieser Schwelle z.B. mit der Höhe der verhängten Freiheitsstrafe, als auch weiteren Besonderheiten des Tatgeschehens. Auch zu berücksichtigen sei der Gesichtspunkt der Resozialisierung des Täters, welche in diesem Fall jedoch kein Hindernis darstellt.

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12. August 2022 Top-Urteil

BGH zu den Grenzen kommunaler Internetportale

Mann sitzt vor Laptop auf dem ein Blog geöffnet ist
Urteil des BGH vom 14.07.2022, Az.: I ZR 97/21

Ein Verlag klagte gegen eine Stadt, die ein Internetportal betreibt, das nicht nur zur Veröffentlichung amtliche Mitteilungen, sondern auf für redaktionelle Inhalte genutzt wird. Der Verlag klagte auf Unterlassung, da ihrer Meinung nach die Grenzen der zulässigen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit überschritten werden und wegen Verletzung des Gebots der Staatsferne der Presse ein Wettbewerbsverstoß vorliege (§ 3a UWG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 GG). Der BGH wies die Revision zurück. Das Gericht stellte fest, dass es bei Online-Informationsangeboten – im Gegensatz zu Druckerzeugnissen – weniger auf das Verhältnis zwischen zulässigen und unzulässigen Beiträgen ankommt. Maßgebend für eine Gesamtbetrachtung ist vor allem, ob durch die das Gebot der Staatsferne verletzende Beiträge das Gesamtangebot geprägt wird.

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18. Juli 2022

Besteht ein Anspruch auf Löschung eines Presseartikels, so entsteht auch ein Anspruch auf Löschung seiner Gegendarstellung

Zeitung auf Laptop
Urteil des BGH vom 28.09.2021, Az.: VI ZR 1228/20

Der BGH hatte vorliegend zu entscheiden, ob eine Person, die erfolgreich einen Anspruch auf Löschung eines rechtswidrigen Presseartikels aus einem Online-Portal erwirkt hat, auch einen Anspruch auf Löschung der eigenen Gegendarstellung hat. Dies bejahte der Gerichtshof mit der Begründung, dass ansonsten das Persönlichkeitsrechts des Betroffenen unterlaufen werden würde. Die Gegendarstellung ist nämlich stets an die Erstmitteilung in der Presse gebunden. Muss die Erstmitteilung gelöscht werden, so muss auch die Gegendarstellung gelöscht werden.

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24. Mai 2022

Wettbewerbswidrige Irreführung durch „Presseschau“

kleine Würfel, die das Wort Presse bilden, im Hintergrund eine Zeitung
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 04.04.2022, Az.: 6 W 8/22

Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung des Begriffs „Presseschau“ geboten. Das OLG Frankfurt a. M. stellte klar, dass es für den Verkehr irreführend ist, wenn in einer „Presseschau“ ausschließlich eigene Pressemitteilungen eingefügt werden. Es wird vielmehr eine Zusammenstellung von Berichten unabhängiger Presseorgane erwartet. Diese Entscheidung wurde dahingehend begründet, dass der Presse gewisse Sorgfaltspflichten obliegen und Presseberichterstattungen ein größeres Vertrauen entgegengebracht wird.

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02. Mai 2022

Kein Unterlassungsanspruch bei nicht namentlicher Berichterstattung

Hände halten Zeitungen vor einem gelben Hintergrund hoch
Urteil des OLG Dresden vom 25.01.2022, Az.: 4 U 2052/21

Veröffentlichen Dritte Artikel einer Nachrichtenagentur auf ihrer Website, müssen sie nicht eigenständig nachrecherchieren, sofern es sich um eine nicht namentliche Berichterstattung handelt und die Informationen von einer anerkannten Agentur stammen. Eine namentliche Berichterstattung könne angenommen werden, wenn aufgrund von Teilinformationen ein begrenzter Bekanntenkreis den Betroffenen identifizieren könne. Im vorliegenden Fall, in dem eine Erzieherin gegen einen auf einem Newsportal veröffentlichten Artikel vorging, handelt es sich nach Ansicht des Gerichts um eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Aufgrund des verwendeten Konjunktivs könne erkannt werden, dass es sich um nicht bewiesene Umstände handele.

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01. April 2022

Unrechtmäßige Wort- und Bildberichterstattung im Dieselskandal bestätigt

Automechaniker beim Begutachten einer Autoabgasanlage
Urteil des BGH vom 16.11.2021, Az.: VI ZR 1241/20

Der BGH musste in letzter Instanz über die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und eine Unterlassungsklage des ehemaligen Leiters der Motorentwicklung bei der Audi AG gegenüber der Herausgeberin der Internetseite des Spiegels entscheiden. Die Beklagte veröffentlichte 2017 einen Artikel über die strafrechtliche Verfolgung des Klägers im Zusammenhang mit dem Dieselskandal, ohne dessen Statement einzuholen. Außerdem beinhaltete der Artikel ein unzensiertes Foto des Klägers. Der Kläger macht daraufhin einen Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung seines Fotos in Verbindung mit der unzulässigen Berichterstattung geltend und einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Die Beklagte argumentiert dagegen, es handele sich um eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Hierfür hätte die Klägerin allerdings die Stellungnahme des Klägers einholen müssen, was nicht geschehen ist. Die Revision der Beklagten wird zurückgewiesen.

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