Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

01. Oktober 2015

Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen

Zeitschriftenstapel
Urteil des LG Münster vom 08.07.2015, Az.: 012 O 187/15

Für einen Unterlassungsanspruch kommt es maßgeblich darauf an, ob es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt. Dabei ist der objektiven Sinngehalt der Aussage zu ermitteln, wobei auf das Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers abgestellt wird.

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28. September 2015

Eilantrag gegen Löschung von E-Mail-Daten des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus abgewiesen

blaues E-Mail Löschungssymbol auf weißem Hintergrund
Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 16.10.2014, Az.: 10 S 2043/14

Ein Bürger hat mangels eines, das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen überwiegenden, öffentlichen Interesses an einer Veröffentlichung keinen Anspruch darauf, dass Sicherungskopien von E-Mail-Daten des ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Stefan Mappus nicht gelöscht werden.

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03. September 2015

Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen

Die Abkürzung "BND" für Bundesnachrichtendienst auf einem grauen Türschild
Beschluss des BVerfG vom 08.09.2014, Az.: 1 BvR 23/14

An die Gewährung von Presseauskunftsansprüchen gegenüber dem Bundesnachrichtendienst dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Im Rahmen des Eilrechtsschutz dürfen vom Antragsteller jedenfalls die Glaubhaftmachung von Umständen verlangt werden, die belegen, dass eine zeitnahe, journalistische Aufarbeitung der begehrten Informationen geboten ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, sofern ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen.

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03. September 2015

Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Abbildungen eines Prominenten

Blonde Frau in Rosa Pullover wird von ihrem Bodyguard vor Paprazzi abgeschirmt
Urteil des LG Köln vom 24.04.2013, Az.: 28 O 371/12

Maßgeblich für die Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Bildes einer prominenten Person ist, ob es sich um ein Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt und die Veröffentlichung nicht ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt. Der Begriff der Zeitgeschichte ist zu Gunsten der Pressefreiheit weit zu verstehen und umfasst alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse. Weiterhin ist die dazu gehörende Wortberichterstattung zu berücksichtigen.

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31. August 2015

Unwahre Online-Berichterstattung über Abmahnungen wettbewerbswidrig

Person hat Karton auf dem Kopf, auf dem sich ein Fragezeichen und ein Ausrufezeichen befindet.
Beschluss des HansOLG vom 05.06.2014, Az.: 3 W 64/14

Online-Berichterstattungen über Abmahnungen können ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellen, wenn sie unwahre Tatsachen enthalten. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn in dem Bericht ein falscher Rechteinhaber angeführt wird. Unerheblich ist hierbei, dass keine namentliche Nennung des Rechteinhaber erfolgt, wenn dieser durch andere Umstände, wie etwa der Warenbezeichnung, für die angesprochenen Verkehrskreise mittelbar erkennbar ist.

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27. August 2015 Top-Urteil

Veröffentlichung privater WhatsApp- und Facebook-Nachrichten als Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Chatverlauf auf Smartphone
Urteil des LG Köln vom 10.06.2015, Az.: 28 O 547/14

Die Veröffentlichung privater WhatsApp- und Facebook-Nachrichten eines bekannten Sportlers, welche Details zu dessen Beziehungsverhältnisse bekannt geben, stellen einen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Insbesondere liegt keine relevante Selbstöffnung des Betroffenen vor, welche die Privatsphäre einschränke, sodass in einer Gesamtabwägung der Persönlichkeitsschutz das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.

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27. August 2015

Zulässigkeit der Namensnennung in journalistischer Berichterstattung

Viele Zeitungen liegen auf einem Stapel
Urteil des LG Düsseldorf vom 03.06.2015; Az.: 12 O 137/15

Grundsätzlich ist die identifizierbare Darstellung von Personen im Rahmen einer journalistischen Berichterstattung zulässig, wenn ein entsprechendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegeben ist. Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn Aktualitätsbezug vorliegt oder der betroffene selbst Anlass dazu gegeben hat. Allerdings ist ein Unterlassungsanspruch zu bejahen, wenn man zwar mit der Nennung seines Namens in einem Artikel einverstanden ist, jedoch nicht mit dessen Umfang, da diese Nennung dann gegen das Recht auf Anonymisierung – einem Ausfluss der allgemeinen Persönlichkeitsrechts - verstößt.

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24. August 2015

Redaktioneller Beitrag mit Gewinnauslobung ohne Kennzeichnung kann getarnte Werbung darstellen

Schleichwerbung-Siegel in roter Schrift
Beschluss des OLG Hamburg vom 28.06.2010, Az.: 5 W 80/10

Ein redaktioneller Beitrag mit Preisausschreiben in einer Zeitschrift, der von einem Unternehmen bezahlt worden ist, ist deutlich mit dem Wort "Anzeige" zu bezeichnen. Dies ist lediglich dann nicht nötig, wenn bereits durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung für den Leser allgemein zu erkennen ist, dass es sich um eine Werbeanzeige handelt. Ansonsten ist beim Fehlen einer solchen Kennzeichnung von einer unlauteren Handlung auszugegehen, da der Werbecharakter der geschäftlichen Handlungen verschleiert wird.

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21. August 2015

Persönlichkeitsverletzende, veraltete Beiträge in Online-Archiven müssen modifiziert werden

Suchmaschinen-Eingabefeld, daneben ein Strichmännchen mit einem Schraubenzieher in der Hand, das an einem Kasten mit Zahnrädern arbeitet, SEO, Suchmaschinenoptimierung
Urteil des OLG Hamburg vom 07.07.2015, Az.: 7 U 29/12

Macht eine Tageszeitung Beiträge, die geeignet sind, das Ansehen einer Person in der Öffentlichkeit nachhaltig zu beeinträchtigen, dauerhaft über ein Internetarchiv öffentlich zugänglich, so muss sie zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verhindern, dass ein unmittelbarer Zugriff auf die Beiträge über bloße Eingabe des Namens des Betroffenen in eine Suchmaschine möglich ist. Dabei gelten die für die Haftung der Betreiber von Internetforen entwickelten Grundsätze.

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12. August 2015

Presse hat Anspruch auf Auskunft gegenüber Stadt auf Nennung des Veranstalters einer Demonstration

Der Schriftzug "PEGIDA" auf einem gelben Ortsschlid rot durchgestrichen.
Beschluss des VG Würzburg vom 13.02.2015, Az.: W 7 E 15.81

Mitarbeiter der Presse haben einen Auskunftsanspruch über die Anmelder von Demonstrationen (hier „Pegida“ bzw. „Wügida“) gegenüber der Stadt, jedenfalls dann, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Anmelder der Demonstrationen überwiegt.

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