Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

12. April 2016

Textergänzung lässt Anspruch auf Gegendarstellung nicht entfallen

Schriftzug "Gegendarstellung" in Form von Würfeln
Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.06.2015, Az.: I-16 U 85/15

Der Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf einer Internetseite entfällt nicht bereits dadurch, dass der Text der ursprünglichen Erstveröffentlichung ohne besondere Heraushebung im Fließtext ergänzt wird. Auch ein Hinweis auf eine Aktualisierung ohne genaue Angaben zu Inhalt und Umfang der Aktualisierung erzeugt beim Leser nicht die erforderliche Aufmerksamkeit um den Rechten des Betroffenen Rechnung zu tragen. Ein solcher Gegendarstellungsanspruch kann somit allenfalls dann entfallen, wenn die Ergänzung eindeutig und erkennbar die Erstmitteilung korrigiert oder der Artikel bereits selbst die Stellungnahme des Betroffenen wiedergibt.

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05. April 2016

Bereithaltung von Altmeldungen in Online-Archiv einer Zeitung kann unzulässig sein

Aufschrift "News Releases" symbolisiert ein Zeitungsarchiv
Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: VI ZR 367/15

1. Die Frage, ob in dem Online-Archiv einer Tageszeitung nicht mehr aktuelle Beiträge (Altmeldungen) zum Abruf bereitgehalten werden dürfen, in denen über den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einem - später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten - Ermittlungsverfahren berichtet und in denen der Beschuldigte - durch Namen und/oder Bild - identifizierbar bezeichnet wird, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten mit dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

2. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Berichterstattung ist im Rahmen der Abwägung von erheblicher Bedeutung, ob sie ursprünglich zulässig war. Ist dies nicht der Fall, ist das Bereithalten der Beiträge zum Abruf in einem Online-Archiv grundsätzlich unzulässig, soweit der Beschuldigte weiterhin identifizierbar bezeichnet bzw. dargestellt ist.

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02. Februar 2016

Zulässigkeit von Presseberichten in kommunalen Amtsblättern

zusammengerollte zeitung auf der groß "Aktuelles" zu lesen ist
PM OLG Stuttgart vom 27.01.2016, Az.: 4 U 167/15

Berichterstattung in einem kostenfreien Stadtblatt der Gemeinde ist erlaubt, solange die Gemeinde damit ihre öffentlichen Aufgaben erfüllt oder in zulässigem Umfang Öffentlichkeitarbeit betreibt. Eine darüber hinausgehende pressemäßige Berichterstattung über Aktivitäten und Ereignisse mit und ohne Gemeindebezug ist nicht mehr vom Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse gemäß Art. 5 GG gedeckt.

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05. November 2015

Zur Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung

Kind schirmt sich mit seiner Hand ab und nimmt Abwehrhaltung ein
Urteil des LG Saarbrücken vom 16.07.2015, Az.: 4 O 152/15

Die Fotografien einer journalistischen Berichterstattung bedürfen vor Veröffentlichung grundsätzlich der Einwilligung der Abgebildeten, sofern diese als Person zu erkennen sind. Eine solche Erkennbarkeit scheitert dabei nicht an der Verpixelung des Gesichts der abgebildeten Person. Es genügt bereits wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne auf Grund weiterer Merkmale wie Statur, Kleidung oder weiterer Informationen innerhalb des Artikels, wenn auch nur im Bekanntenkreis, identifiziert werden. Ausnahmen hiervon stellen Personen der Zeitgeschichte dar.

Des Weiteren darf sich ein Pressevertreter nicht auf die Aussage eines einzelnen Polizeibeamten berufen ohne weitere Recherchen bezüglich des Wahrheitsgehaltes der Verdachtsumstände vorzunehmen. Lediglich einer amtlichen Pressemitteilung oder polizeilichen Meldung darf in der Regel gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden.

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30. Oktober 2015

Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch wiederholte Bildberichterstattung kann Schadensersatz in Höhe von 60.000 Euro rechtfertigen

mehrere Kamerateams in einer Reihe aufgereiht
Urteil des LG Hamburg vom 25.09.2015, Az.: 324 O 161/15

Die Veröffentlichung einer Reihe von Fotografien der Ehefrau eines weltbekannten, ehemaligen Formel 1-Rennfahrers, welche die abgebildete Person bei einem Krankenhausbesuch nach einem tragischen Schicksalsschlag zeigen, stellt auch unter Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar, welcher einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 60.000 EUR begründen kann.

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23. Oktober 2015 Top-Urteil

Zur Zulässigkeit der „Tagesschau-App“ von ARD & NDR

Eine weibliche Hand hält ein Smartphone.
Urteil des BGH vom 30.04.2015, Az.: I ZR 13/14

a) Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) ist in Rechtsstreitigkeiten, die die Erfüllung der den Rundfunkanstalten zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben betreffen (hier die Bereitstellung eines Telemedienangebots), nicht gemäß § 50 ZPO parteifähig.

b) Die Vorschrift des § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote in Telemedien untersagt, ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.

c) Die Beurteilung eines Telemedienkonzepts als nicht presseähnlich durch das zuständige Gremium (§ 11f Abs. 4 bis 6 RStV) und die Freigabe dieses Telemedienkonzepts durch die Rechtsaufsichtsbehörde (§ 11f Abs. 7 RStV) entfalten keine Tatbestandswirkung für die Beurteilung der Presseähnlichkeit eines konkreten Telemedienangebots.

d) Unter einem Angebot im Sinne von § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV, dessen Presseähnlichkeit zu beurteilen ist, ist grundsätzlich das gesamte Telemedienangebot zu verstehen, das auf einem entsprechenden Telemedienkonzept beruht. Besteht ein Telemedienangebot sowohl aus nichtsendungsbezogenen als auch aus sendungsbezogenen Inhalten, ist bei der Prüfung der Presseähnlichkeit allein auf die Gesamtheit der nichtsendungsbezogenen Beiträge abzustellen. Stehen bei einem Telemedienangebot "stehende" Texte und Bilder deutlich im Vordergrund, deutet dies auf die Presseähnlichkeit des Angebots hin.

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13. Oktober 2015 Top-Urteil

Geldentschädigung für Kachelmann – Bild muss über 600.000 € zahlen

Wetterfrosch klettert eine Leiter nach oben
Urteil des LG Köln vom 30.09.2015, Az.: 28 O 2/14, 28 O 7/14

Ein öffentlich bekannter Fernsehmoderator, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vergewaltigung ermittelt, kann dann eine Geldentschädigung für durch prozessbezogene Presseberichte erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen verlangen, wenn die Verletzungen besonders schwerwiegend sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mindestbestand an Beweisen fehlt, der die Berichterstattung belegen könnte. Dies gebietet die Unschuldsvermutung. Andererseits entfällt der Schutz der Privatsphäre in den Fällen, in denen der Angeklagte selbst der Veröffentlichung bestimmter privater Angelegenheiten zustimmt.

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01. Oktober 2015

Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen

Zeitschriftenstapel
Urteil des LG Münster vom 08.07.2015, Az.: 012 O 187/15

Für einen Unterlassungsanspruch kommt es maßgeblich darauf an, ob es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt. Dabei ist der objektiven Sinngehalt der Aussage zu ermitteln, wobei auf das Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers abgestellt wird.

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28. September 2015

Eilantrag gegen Löschung von E-Mail-Daten des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus abgewiesen

blaues E-Mail Löschungssymbol auf weißem Hintergrund
Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 16.10.2014, Az.: 10 S 2043/14

Ein Bürger hat mangels eines, das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen überwiegenden, öffentlichen Interesses an einer Veröffentlichung keinen Anspruch darauf, dass Sicherungskopien von E-Mail-Daten des ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Stefan Mappus nicht gelöscht werden.

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03. September 2015

Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen

Die Abkürzung "BND" für Bundesnachrichtendienst auf einem grauen Türschild
Beschluss des BVerfG vom 08.09.2014, Az.: 1 BvR 23/14

An die Gewährung von Presseauskunftsansprüchen gegenüber dem Bundesnachrichtendienst dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Im Rahmen des Eilrechtsschutz dürfen vom Antragsteller jedenfalls die Glaubhaftmachung von Umständen verlangt werden, die belegen, dass eine zeitnahe, journalistische Aufarbeitung der begehrten Informationen geboten ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, sofern ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen.

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