Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsverstoß“

06. Mai 2021 Top-Urteil

Abschaffung des „fliegenden Gerichtstands“

Schachbrett, Wettbewerb
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.02.2021, Az.: 20 W 11/21

Das OLG Düsseldorf wandte sich gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf und lehnte eine einschränkende Auslegung des § 14 UWG ab. Insbesondere ist es durch die Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“ nunmehr nicht mehr möglich - bei Wettbewerbsverstößen - das Gericht frei zu wählen. Das OLG Düsseldorf erklärte daraufhin das LG Düsseldorf für unzuständig. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Missbrauchsgefahr weitestgehend einzuschränken.

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07. Juli 2023

Irreführende Werbung eines Autohauses mit angeschlossener Kfz-Werkstatt

© Photocreo Bednarek- stock.adobe.com
Urteil des OLG Hamm vom 25.09.2019, Az.: 4 U 113/18

Die Frage, ob in einem konkreten Fall die Verfügungsklägerin gegen den Verfügungsbeklagten, beides Autohäuser mit angeschlossenen Kfz-Reparaturwerkstätten, einen Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat, entschied das Oberlandesgericht Hamm nun in 2. Instanz. Hierbei hatte das Gericht zu prüfen, ob die Aussage "neuer Mobilitätspartner" eine irreführende Werbeaussage sein könnte.

Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass der Verfügungsbeklagte zunächst kein "neuer" Markteilnehmer sei, da er in der jüngeren Vergangenheit bereits eine Vertriebs- und Reparaturwerkstatt betrieb und darüber hinaus den unzutreffenden Eindruck erwecke, dass er nun der einzige verbliebene Mobilitätspartner der Region für VW sei, änderte das Oberlandesgericht Hamm die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Arnsberg ab. Mit der Begründung. dass mit dem Begriff "neu" lediglich kundgetan werde, dass eine bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten Umkreis ausgeführt werde, konnte der Verfügungsklage nicht gegen den Verfügungsgrund vorgehen.

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27. August 2021

Werbung von LOTTOBayern verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag

Spielkarten und Chips liegen auf einem Tisch
Pressemitteilung Nr. 22 zum Urteil des LG München I vom 13.08.2021, Az.: 33 O 16380/18

Die von LOTTOBayern auf Facebook und YouTube betriebene Werbung für Glücksspiel verstößt gegen § 5 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages. Dabei ging es unter anderem um ein „Glückszahlenhoroskop“ sowie um Werbevideos, die mit einer umgetexteten Version des Lieds "Geiles Leben" unterlegt waren. Eine solche Werbung ist nach Ansicht des Gerichts nicht maßvoll und bleibt nicht eng auf das begrenzt, was erforderlich ist, um die Verbraucher zu den staatlich kontrollierten Spielnetzwerken zu lenken. Es handele sich nicht um eine schlichte Mitteilung von Gewinnchancen oder um sachliche Informationen, sondern um die aktive Anregung, an Glücksspielen teilzunehmen. Durch die Werbung wird der Lotterie ein positives Image verliehen und dem Betrachter suggeriert, dass er durch die Teilnahme an der Lotterie ein „geiles Leben“ führen könne.

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08. Juni 2021

Nachbehandeltes arsenhaltiges Rohwasser darf nicht als „Bio-Mineralwasser“ beworben werden

grünes Biosiegel auf weißem Hintergrund
Pressemitteilung Nr. 28/2021 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 29.04.2021, Az.: 6 U 200/19

Sofern Mineralwasser mit einem so hohen Arsenanteil gefördert wird, dass es den Anforderungen an die Mineral- und Tafelwasserverordnung nicht genügt und deshalb nachbehandelt werden muss, darf es nicht als „Premiummineralwasser in Bio Qualität“ beworben werden. Der Verbraucher erwarte bei einem mit dem Zusatz „Bio“ bezeichneten Mineralwasser nicht nur, dass es deutlich reiner sei als herkömmliche Mineralwasser, sondern auch unbehandelt, da es von Natur aus bestimmte Reinheitserfordernisse erfülle. Dies liegt gerade nicht vor, wenn das geförderte Rohwasser zunächst zur Anbindung des Arsens durch Mangansand geleitet werden muss. In diesem Fall sei die Verwendung von auf die „Bio Qualität“ des Mineralwassers bezogenen Werbeaussagen und Gütesiegeln irreführend und damit wettbewerbswidrig.

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17. Mai 2021

Fluggesellschaft muss vor Buchung auf alle möglicherweise anfallenden Kosten hinweisen

Hand hält Handy in der Hand Flug buchen online
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 12.01.2021, Az.: 3-06 O 7/20

Vorliegend hatte das Gericht über ein Internetangebot einer Fluggesellschaft zu entscheiden, in dem nicht erwähnt wurde, dass sich der Gesamtpreis im Falle eines Check-In direkt am Flughafen bzw. weniger als 2 Stunden vor Abflug um 55 Euro erhöht. Ein kostenfreier Check-In war allein für eine Online-Check-In bis zu zwei Stunden vor Abflug erfolgt vorgesehen. Solche Kosten fallen als fakultative Zusatzkosten unter Art. 23 I 4 der Luftverkehrsdienste-VO, d.h. über diese ist zu Beginn eines Buchungsvorgangs klar, transparent und eindeutig zu informieren. Das Gericht stuft diese Informationspflichten als wesentliche Informationen i.S.d. § 5as Abs. 4 UWG ein, so dass das Vorenthalten dieser einen Wettbewerbsverstoß nach § 5a II UWG darstellt.

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03. Mai 2021

Influencerin muss alle Beiträge als Werbung kennzeichnen

Instagram App Zeichen auf Screen
Urteil des LG Köln vom 21.07.2020, Az.: 33 O 138/19

Eine Influencerin muss bei Instagram auch solche Beiträge als Werbung kennzeichen bei denen sie Unternehmen markiert, ohne dafür für diesen eine Gegenleistung zu erhalten. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich auch um eine geschäftliche Handlung, wenn keine Werbeverträge zwischen der Influencerin und den entsprechenden Unternehmen besteht. Mit den streitgegenständlichen Beiträgen fördere die Influencerin sowohl die fremden Unternehmen, als auch ihr eigenes als Influencerin, da sie sich so als potentielle Werbepartnerin präsentiere. Daher komme es auch nicht darauf an, ob die Influencerin in den konkreten Fällen Entgelte für die Beiträge erhalten habe.

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19. April 2021

Faktenprüfung darf auf Facebook nicht missverständlich dargestellt werden

Mauszeiger auf Facebook-Button
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.05.2020, Az.: 6 U 36/20

Werden die Ergebnisse einer Faktenprüfung über Facebook bekannt gemacht, muss dies so geschehen, dass der durchschnittliche Facebook-Nutzer dies nicht missversteht. Vorliegend war dies nicht der Fall: Geklagt hatte eine Journalistin, die in einem Artikel über einen "offenen Brief" zum Klimawandel berichtet hat. Dieser Brief wurde einer Faktenprüfung unterzogen, wobei sich unter anderem herausstellte, dass nicht alle erwähnten Informationen zutreffend sind und wichtige Fakten vergessen wurden. Das Ergebnis der Prüfung wurde auf Facebook dauerhaft zusammen mit einem Post der Klägerin angezeigt, in dem sie auf ihren eigenen Artikel hinweist. Das Gericht bejahte einen Wettbewerbsverstoß, da Nutzer wegen dieser Verknüpfung missverständlich davon ausgehen könnten, die Berichterstattung der Klägerin sei der Faktenprüfung unterzogen worden.

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03. März 2021

„Taler“ in einer Apotheke für Facebook-Likes – zulässige Werbemethode?

Kundengespräch in einer Apotheke
Urteil des LG Bonn vom 04.12.2020, Az.: 14 O 82/19

Das LG Bonn hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn eine Apotheke ihren Kunden anbietet, „Taler“ gegen „Gefällt-mir-Angaben“ auf den sozialen Netzwerken zu erhalten. Die Taler könnten im Anschluss in der Apotheke gegen diverse Prämien eingetauscht werden. Solche Werbemaßnahmen sind für den Verbraucher irreführend, da die objektive Betrachtungsweise stark eingeschränkt wird. Die angebotenen Taler stellen einen geldwerten Vorteil dar, weshalb ein Kunde, der eine Empfehlung abgibt, in seiner Entscheidung nicht mehr frei ist.

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01. März 2021

Übernahme der Eigenbeteiligung für Gratis-FFP2-Masken durch Apotheke wettbewerbswidrig

Apothekenzeichen in rot
Pressemitteilung Nr. 3/2021 zum Urteil des LG Düsseldorf vom 10.02.2021, Az.: 34 O 4/21

Hinsichtlich der Abgabe von gratis FFP2-Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) darf eine Apotheke nicht damit werben, die Eigenbeteiligung von zwei Euro zu übernehmen. Nach der SchutzmV können Risikopatienten mit einem Berechtigungsschein zwei Mal sechs Schutzmasken gegen eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro erwerben. Die Eigenbeteiligung von zwei Euro wird dabei nicht unter ökonomischen Gesichtspunkten verlangt, sondern soll zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der FFP2-Masken durch die Bürger beitragen und das Marktverhalten der Apotheken regeln. Deshalb stellt es einen Wettbewerbsverstoß dar, sofern Apotheken auf die Zahlung der Eigenbeteiligung von zwei Euro durch die Kunden verzichten und stattdessen die Übernahme der Eigenbeteiligung anbieten.

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14. Dezember 2020

Wettbewerbswidriges Verhalten bei Krankenversicherungen

zwei Gesundheitskarten liegen übereinander
Urteil des OLG Dresden vom 09.10.2020, Az.: 14 U 807/20

Das OLG Dresden hatte sich kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob es ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt, wenn Krankenversicherungen ihre Kunden zu einem Wechsel des Arztes drängen wollen. Da ein Schreiben mit dieser Absicht dazu geeignet sei, die freie Auswahl des Kunden zu beeinflussen, liegt ein Wettbewerbsverstoß durch ein wettbewerbswidriges Abfangen von Kunden vor.

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