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Rechteinhaber – Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen
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Unabhängig davon, ob Sie Inhaber einer Marke, Urheber oder Betreiber eines Online-Shops sind: wir beraten Sie in einem ersten Schritt, ob das von Ihnen beanspruchte Recht tatsächlich besteht. Falls dies der Fall ist setzen wir dieses Recht dann im zweiten Schritt außergerichtlich, gerichtlich oder notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durch.
Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen von Rechteinhabern
- Umfassende Beratung um vorab abzuklären, welche Ansprüche Ihnen zustehen
- Durchsetzung aller Ihrer Ansprüche, und zwar unabhängig davon ob außergerichtlich, gerichtlich oder im Wege der Zwangsvollstreckung
- Beratung und Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen, z.B. bei Verletzung Ihres Markenzeichens
- Beratung und Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen, z.B. unerlaubte Verwendung der von Ihnen erstellten Fotografien
- Beratung und Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, z.B. bei unerlaubter Werbung oder Nichtnachkommen der Informationspflichten durch die Konkurrenz
Beratung hinsichtlich des berufenen Anspruchs
Im Rahmen einer Erstberatung klären wir mit Ihnen den "Sachverhalt" ab und prüfen, ob Ihnen der Anspruch, auf den Sie sich berufen, tatsächlich und auch in der Höhe besteht.
Oftmals wissen Mandanten gar nicht, welche Ansprüche Ihnen bei Verletzung eines Rechts überhaupt zustehen. Daher bietet es sich an, den Umfang der dem Mandanten zustehenden Rechte vorab im Rahmen einer Erstberatung umfassend abzuklären. So ergeben sich beispielsweise bei Verletzung von Markenrechten regelmäßig Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
Daneben wird durch eine entsprechende Beratung sichergestellt, dass der Anspruch nicht "blind" durchgesetzt wird: gelegentlich ändert sich die Rechtslage nämlich durch einen entscheidenden Faktor, den der Mandant als gar nicht wichtig eingestuft hat. Wir klären daher den Sachverhalt vorab vollständig ab, bevor Sie am Ende Ihr Recht vor Gericht nicht vollständig durchsetzen können.
Durchsetzung des Anspruchs
Sind alle Voraussetzungen zur Durchsetzung des Anspruchs gegeben, so setzen wir Ihre Ansprüche effektiv und in Absprache mit dem Mandanten durch.
Bevor ein Anspruch gerichtlich durchgesetzt wird, fordern wir den Anspruchsgegner in aller Regel erstmal außergerichtlich zur Erfüllung auf. Gerade im Markenrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht kann das Anspruchsziel aber auch die Unterlassung eines bestimmten Verhaltens sein. Daneben sind regelmäßig Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und beispielsweise Vernichtung (z.B. im Falle von Produktpiraterie im Bereich des Markenrechts) gegeben.
Zeigt das außergerichtliche Vorgehen keinen Erfolg, so führen wir auch die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs durch. Wird die Unterlassung eines bestimmten Verhaltens durch den Rechtsverletzer angestrebt, so bietet sich in aller Regel die Durchführung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens an. Ansonsten bietet sich die Durchführung eines Klageverfahrens an.
Wurde auf diese Weise ein günstiges Urteil zugunsten der Mandantschaft erreicht, weigert sich der Gegner jedoch, den ausgeurteilten Anspruch zu erfüllen oder die Kosten für das Verfahren zu tragen, so setzen wir Ihre Rechte schließlich zwangsweise, im Wege der Zwangsvollstreckung durch.
Erstberatung
Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.- Beratungsfelder Übersicht
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- Beratung von Geschäftsideen
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