Rechteinhaber – Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen

In unserer Urteilsdatenbank…
…finden Sie 1182 Urteile zum Urheberrecht und 606 Urteile zum Thema Rechteinhaber.

Unabhängig davon, ob Sie Inhaber einer Marke, Urheber oder Betreiber eines Online-Shops sind: wir beraten Sie in einem ersten Schritt, ob das von Ihnen beanspruchte Recht tatsächlich besteht. Falls dies der Fall ist setzen wir dieses Recht dann im zweiten Schritt außergerichtlich, gerichtlich oder notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durch.

Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen von Rechteinhabern

  • Umfassende Beratung um vorab abzuklären, welche Ansprüche Ihnen zustehen
  • Durchsetzung aller Ihrer Ansprüche, und zwar unabhängig davon ob außergerichtlich, gerichtlich oder im Wege der Zwangsvollstreckung
  • Beratung und Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen, z.B. bei Verletzung Ihres Markenzeichens
  • Beratung und Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen, z.B. unerlaubte Verwendung der von Ihnen erstellten Fotografien
  • Beratung  und Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, z.B. bei unerlaubter Werbung oder Nichtnachkommen der Informationspflichten durch die Konkurrenz

Beratung hinsichtlich des berufenen Anspruchs

Im Rahmen einer Erstberatung klären wir mit Ihnen den "Sachverhalt" ab und prüfen, ob Ihnen der Anspruch, auf den Sie sich berufen, tatsächlich und auch in der Höhe besteht.

Oftmals wissen Mandanten gar nicht, welche Ansprüche Ihnen bei Verletzung eines Rechts überhaupt zustehen. Daher bietet es sich an, den Umfang der dem Mandanten zustehenden Rechte vorab im Rahmen einer Erstberatung umfassend abzuklären. So ergeben sich beispielsweise bei Verletzung von Markenrechten regelmäßig Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.

Daneben wird durch eine entsprechende Beratung sichergestellt, dass der Anspruch nicht "blind" durchgesetzt wird: gelegentlich ändert sich die Rechtslage nämlich durch einen entscheidenden Faktor, den der Mandant als gar nicht wichtig eingestuft hat. Wir klären daher den Sachverhalt vorab vollständig ab, bevor Sie am Ende Ihr Recht vor Gericht nicht vollständig durchsetzen können.

Durchsetzung des Anspruchs

Sind alle Voraussetzungen zur Durchsetzung des Anspruchs gegeben, so setzen wir Ihre Ansprüche effektiv und in Absprache mit dem Mandanten durch.

Bevor ein Anspruch gerichtlich durchgesetzt wird, fordern wir den Anspruchsgegner in aller Regel erstmal außergerichtlich zur Erfüllung auf. Gerade im Markenrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht kann das Anspruchsziel aber auch die Unterlassung eines bestimmten Verhaltens sein. Daneben sind regelmäßig Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und beispielsweise Vernichtung (z.B. im Falle von Produktpiraterie im Bereich des Markenrechts) gegeben.

Zeigt das außergerichtliche Vorgehen keinen Erfolg, so führen wir auch die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs durch. Wird die Unterlassung eines bestimmten Verhaltens durch den Rechtsverletzer angestrebt, so bietet sich in aller Regel die Durchführung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens an. Ansonsten bietet sich die Durchführung eines Klageverfahrens an.

Wurde auf diese Weise ein günstiges Urteil zugunsten der Mandantschaft erreicht, weigert sich der Gegner jedoch, den ausgeurteilten Anspruch zu erfüllen oder die Kosten für das Verfahren zu tragen, so setzen wir Ihre Rechte schließlich zwangsweise, im Wege der Zwangsvollstreckung durch.

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

KONTAKT

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Unsere Rechtsanwälte für die Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen als Rechteinhaber

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
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Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

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