Können Personen ohne Wohnsitz in Deutschland Markenschutz an einem Zeichen in Deutschland erlangen?

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Ja, auch für ausländische Personen ist eine Anmeldung einer deutschen Marke möglich. Allerdings ist es dann notwendig, dass sich die Person von einem im Inland niedergelassenen Anwalt oder einem Anwalt in der EU vertreten lässt, welcher dann einen inländischen Zustellbevollmächtigten beauftragt.

Kategorie(n): Markenrecht, Markenschutz
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