hochspezialisiert auf die Bereiche Internetrecht/IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht
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Mehr als hundert Interviews unserer Rechtanwälte- und Fachanwälte sind in
über hundert verschiedenen Medien erschienen.
kanzlei.biz | Referenzen - Unsere Interviews
Die Anwaltskanzlei Hild war bereits 2001 als eine der ersten Kanzleien bundesweit im Internetrecht tätig.
kanzlei.biz | Internetrecht & IT-Recht
rechts- und abmahnsichere AGBs und Webseiten-Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte
kanzlei.biz | AGB & Webseiten-Prüfung
Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich Internetrecht/IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten, Kanzleien.
Durch diese Praxiserfahrung können wir ein taktisch sinnvolles Vorgehen sicher für Sie einschätzen.
Wir wissen wie wir Ihre Interessen wirkungsvoll durchsetzen können.
kanzlei.biz | Abwehr Abmahnungen
Im Verletzungsfall setzen wir Ihre Rechte sodann effektiv durch.
kanzlei.biz | Gewerblicher Rechtsschutz
Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir fast ausschließlich deutschlandweit tätig.
Im Regelfall nehmen wir auch alle Termine für Sie persönlich wahr.
Sie befinden sich hier: kanzlei.biz > FAQs > Markenrecht > Grenzbeschlagnahme > Wer ist für den Nachweis der Verletzung eines Schutzrechts verantwortlich?
Nur der verletzte Inhaber des Schutzrechts ist für den Nachweis der Verletzung des Schutzrechts verantwortlich. Ihm verbleibt die Entscheidung, ob es sich bei der beschlagnahmten Ware tatsächlich um eine Fälschung handelt.
Der Zoll muss die Schutzrechtsverletzung hingegen grundsätzlich nicht nachweisen. Er hat lediglich die Aufgabe, die Fälschungen aus dem Verkehr zu ziehen.
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