Welche Zeichen können Markenschutz erlangen?

[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
2336 mal gelesen
0 Shares

Nach § 3 MarkenG können nur „Zeichen“ als Marke geschützt werden. Darunter sind nach dem Willen des Gesetzgebers nicht abschließend die folgenden  Zeichen zu verstehen:
–    Wörter (einschließlich Personennamen)
–    Abbildungen
–    Buchstaben
–    Zahlen
–    Hörzeichen
–    dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung
–    sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen

Damit das Zeichen als solches Markenschutz erlangen kann, ist jedoch notwendig, dass es geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (sog. Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion).

Nicht schutzfähig sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind oder der Ware einen wesentlichen Wert verleihen. Außerdem werden keine Zeichen oder Angaben geschützt, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert, geografischen Herkunft, Zeit der Herstellung oder sonstigen Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können (vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG), da derartige Angaben für den Allgemeingebrauch freigehalten werden sollen.

Kategorie(n): Markenrecht, Markenschutz
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a