Kann ich meine Zeichen bereits vor Eintragung ins Markenregister benutzen?

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Eine Benutzung der Zeichen ist bereits vor Eintragung ins Markenregister oder sogar bereits vor der Anmeldung des Zeichens zur Eintragung möglich. Allerdings bestehen die markenrechtlichen Ausschließlichkeitsrechte erst dann, wenn das Zeichen schlussendlich auch eingetragen wird. Die Eintragung eines Zeichens als Marke ist jedoch unabhängig von der Tatsache, ob es vorher bereits benutzt wurde oder nicht.

Kategorie(n): Markenrecht, Markenschutz
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