Kann wegen Produktpiraterie auch ein Strafverfahren eingeleitet werden?

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Das Herstellen und der Verkauf von Produktkopien ist strafbar und wird mit Freiheits-
sowie Geldstrafen bestraft. Bei den oftmals im gewerblichen Ausmaß
vorgenommenen Markenverletzungen kommt eine Verletzung von Straftatbeständen
im Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht in Betracht.

Beachtet werden muss, dass bei Straftaten im Bereich der gewerblichen
Schutzrechte (insbesondere dem Patentgesetz, dem
Gebrauchs- und Geschmacksmustergesetz und dem Markengesetz) sowie bei Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und dem Urheberrecht die Landgerichte gesetzlich zuständig. Damit besteht in diesen Fällen Anwaltszwang, d.h. zur Verfolgung ihrer Rechte ist ein Rechtsanwalt hinzuziehen. Gerne stehen wir Ihnen hier mit unseren spezialisierten Fachanwälten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zur Seite und beraten Sie hinsichtlich der Durchsetzung ihrer Rechte umfassend.

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